Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den
Antrag auf Einrichtung einer zweigruppigen Frühbetreuung für die Grundschule
Wiefelstede abzulehnen.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Mit Schreiben vom 11.04.1016 wird durch die Rektorin der GS
Wiefelstede beantragt , dass die Frühbetreuung der Schüler in der Grundschule
montags bis freitags von 07:10 Uhr bis
07:55 Uhr durch die Gemeinde übernommen wird und eine weitere Gruppe aufgrund
des angestiegenen Bedarfs eingerichtet wird. Bisher wird diese Gruppe von einer
pädagogischen Mitarbeiterin der Schule zusammen mit einer/m Bundesfreiwilligen,
die/der durch die Gemeinde finanziert wird, betreut.
Zurzeit ist diese Frühbetreuung kostenfrei für die Eltern
und wird aus Landesmitteln der Schule finanziert. Dieses wird seit über 10 Jahren
durch die Grundschule so praktiziert. Eine Nachfrage bei der Landesschulbehörde
ergab, dass das Schulbudget des Landes zwar nicht für diese Zwecke vorgesehen
ist, die Grundschule aber durchaus diese Möglichkeit habe, weil dies geduldet
wird.
Bei der möglichen Frühbetreuung durch die Gemeinde handelt
es sich, sofern sich die Gemeinde Wiefelstede entgegen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung, für die Übernahme der Frühbetreuung entscheiden würde, um eine
weitere freiwillige Leistung, zu deren Übernahme sie nicht verpflichtet ist.
Die jetzige Betreuungskraft der schon bestehenden Gruppe
würde ab August 2016 weiterhin für die Frühbetreuung auch für die Gemeinde zur
Verfügung stehen, wie eine Nachfrage ergab. Für eine zweite Gruppe müsste eine
weitere Betreuungskraft gefunden werden.
Die Frühbetreuung einer Gruppe würde der Gemeinde jährlich
3.340,92 Euro kosten, geht man von der bisherigen Eingruppierung und
Mitarbeiterin ohne Krankheitsvertretung aus. Diese Kosten für eine Gruppe
müssten gemessen an dem jetzigen Bedarf (42 Kinder) auf ca. 21 Kinder verteilt
werden, so dass die Betreuung für die Eltern 13,25 Euro oder mehr (bei weniger
Kindern) monatlich kosten würde. Dieser Beitrag wäre ganzjährig, also auch in
den Ferien zu zahlen.
Das Anmelde- und Abmeldeverfahren für die Frühbetreuung, die Einnahme der
Elternbeiträge durch die Gemeinde sowie die Personaleinstellung würde zu
erhöhtem Verwaltungsaufwand führen, der im genannten Elternbeitrag allerdings
nicht mitgerechnet wurde.
Gleichwohl ist zu bedenken, dass ein zukünftiger
Elternbeitrag auch dazu führen könnte, dass weniger Eltern diese Frühbetreuung
in Anspruch nehmen werden und eventuell dann nur eine Gruppe zustande
kommt.
Aufgrund der o.g. Überlegungen und der Einschätzung, dass
die zur Zeit praktizierte Frühbetreuung unbürokratisch, effizient und einfach
geregelt ist, wird verwaltungsseitig dazu geraten, den Antrag der Grundschule
abzulehnen. Für die Eltern würde sich durch einen Elternbeitrag eine
Verschlechterung ergeben und bei Zustandekommen nur einer Gruppe wäre hier auch
kein Vorteil erkennbar. Gegebenenfalls sollte der Grundschule geraten werden,
bei den Eltern der Kinder die Notwendigkeit der Frühbetreuung zu überprüfen, um
diese Sonderbetreuung auch wirklich nur den Familien zugutekommen zu lassen,
die aus beruflichen Gründen darauf angewiesen sind.
Finanzierung:
Entfällt
Anlagen: