Betreff
Verlängerung Trägerschaftsvertrag Ammerländer Kindertreff e. V.
Vorlage
B/0591/2016
Aktenzeichen
FB II-LE/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, kein Gebrauch von dem Kündigungsrecht zum 31.07.2017 zu machen und den Trägervertrag mit dem Ammerländer Kindertreff e.V. zum Betrieb der Kinderkrippe weiter zu führen.

     

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit dem Ammerländer Kindertreff e. V., der die Krippe Wiefelsteder Kindertreff, Hörner Straße 3, in Wiefelstede betreibt, ist ein Trägervertrag geschlossen worden, der bis zum 30.06.2016 erstmals mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 31.07.2017 gekündigt werden könnte. Der Vertrag regelt als sogenannter „Defizitvertrag“, dass die Gemeinde genau wie bei den anderen Kindertagesstätten-Trägern in Wiefelstede die nicht durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge gedeckten notwendigen Kosten übernimmt. Dabei ist jährlich eine Jahresrechnung vorzulegen.

 

Die Krippe wird in zwei Gruppen betrieben, in einer Vormittags- und einer Nachmittagsgruppe, und ist mit maximal 30 Kindern belegbar. Zurzeit ist die Altersstruktur der angemeldeten Kinder so, dass maximal 27 Kinder aufgenommen werden können und alle Plätze sind belegt. Eine Vollauslastung wird auch im Kita-Jahr 2016/2017 wie in den Folgejahren zu erwarten sein.

 

Um dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gerecht zu werden, werden in den weiteren Jahren alle insgesamt 42 bzw. 39 Krippenplätze (15 Plätze am Breeden/27 bzw. 30 Plätze Wieki) im Ortskern von Wiefelstede notwendig sein.

 

Es ist deshalb verwaltungsseitig geplant, die vertragliche Regelung des Trägervertrages in Anspruch zu nehmen und den Vertrag ungekündigt weiterlaufen zu lassen.

Die Verwaltung wird eine regelmäßige Bedarfsprüfung vornehmen und bei gravierenden Änderungen die vertraglich geregelten Veränderungsmöglichkeiten dem Fachausschuss darstellen.

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2017 und folgende einzuplanen.

     


Anlagen: