Betreff
Aufstellung einer Außenbereichssatzung für Spohle, Im Winkel,
hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
B/0601/2016
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2016 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung ähnelt dem vereinfachten Verfahren für einen Bebauungsplan, d. h. es ist lediglich ein Verfahrensschritt - die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Behördenbeteiligung - durchzuführen.

 

Der Entwurf der Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, lag in der Zeit vom 25.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 17.02.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2016 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.

 

Nach den Ergebnissen des aufgrund der Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Landkreises Ammerland überarbeiteten Immissionsschutzgutachtens liegt die belästigungsrelevante Kenngröße im Plangebiet zwischen 16 % und 20 %. Demnach hat sich die Geruchsituation gegenüber dem Gutachten 2009 verschlechtert. Aufgrund der dörflichen Lage und der landwirtschaftlichen Vorprägung ist für den Schutzanspruch des Plangebietes der Ansatz eines Dorfgebietes gerechtfertigt. Daher kann nach der Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Niedersachsen (GIRL) für das geplante Baugebiet der Immissionsgrenzwert  von 0,15 in Ansatz gebracht werden. Dieser Wert wird im gesamten Plangebiet 0,01 bis 0,05 und damit nicht unerheblich überschritten. Gemäß Stellungnahme der LWK wäre ein Immissionsniveau von bis zu 20 % durchaus tolerierbar.


 

Da eine Außenbereichssatzung jedoch nicht grundsätzlich zu einem Baurecht führt, soll mit dem Landkreis anhand einer Bauvoranfrage geklärt werden, ob die Umsetzung der Satzung zum Zwecke der Schaffung von Bauplätzen Aussicht auf Erfolg hat bzw. ob im Geltungsbereich der Satzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Hierzu soll zunächst im Vorfeld ein Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis Ammerland geführt werden.

Das Ergebnis des Gesprächs soll in der Sitzung des Bauausschusses bekanntgegeben werden. Nur bei einer positiven Entscheidung des Landkreises über die Bauvoranfrage kann aus Sicht der Verwaltung die Außenbereichssatzung beschlossen werden. Diese sollte daher bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen und der Entwurf der Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, sind in der Anlage beigefügt.

 

 


Finanzierung:

 

./.

 


Anlagen: