Betreff
Aufwertungsüberlegungen im Zusammenhang mit der in 2017 vorgesehenen Erneuerung des Fahrbahnbelages in der Ortschaft Metjendorf,
hier: Beratung über die 1. Arbeitskreissitzung OD Metjendorf
Vorlage
B/0619/2016
Aktenzeichen
FB III Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der abschließenden Beratung über die Maßnahmen zur Verschönerung der OD Metjendorf (z. B. durch Hecken entlang der Bordanlagen) nach Fertigstellung der Maßnahmen des Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu.

 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die 1. Arbeitskreissitzung hat deutlich gemacht, dass die zunächst von Mitarbeitern des Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Oldenburg und des Straßenverkehrsamtes in Westerstede evtl. für genehmigungsfähig gehaltene Reduzierung der Breite der Nebenanlage um ca. 30 cm zur Anlegung einer Hecke entlang der Hochbordanlagen in einem Teilbereich von rd. 30 % der Gesamtlängen der Nebenanlagen nicht mehr gesehen wird. Die Vertreterin des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Frau Baehr, hat sehr deutlich gemacht, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht bereit ist, einer Ausnahmeregelung zuzustimmen, damit die Gemeinde Wiefelstede möglichst geringe Mittel aufwenden müsse, sh. hierzu auch das anliegende Protokoll der Arbeitskreissitzung.

 

Die Arbeitskreismitglieder haben ausnahmslos der Anwendung der Vorschrift zur Einhaltung der Mindestbreiten von 2,50 Meter zugestimmt. Die Verwaltung wurde gebeten ein neues Konzept unter Beachtung der Vorgaben des Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg erarbeiten zu lassen (im Bereich der vorgesehenen Hecken Verbreiterung der Nebenanlagen in Richtung der bebauten Grundstücke, Verlegung der hier vorhandenen Beleuchtungsanlagen, vorhandene Rinnen, Hecken, Zäune, Schaltschränke usw. inkl. den evtl. notwendigen Grunderwerb in Teilbereichen. In diesen Bereichen ist ebenfalls die gesamte alte Pflasterung aufzunehmen und einheitlich neu zu verlegen (gleiches Pflaster in Gesamtbreite da kombinierte Nutzungsfläche für Radfahrer und Fußgänger). Ob die alte Pflasterung wiederverwendet werden kann/soll ist aufgrund des Alters von rd. 30 Jahren zu prüfen.

 

Die Erarbeitung einer Kostenberechnung für die jetzt erforderlichen Arbeiten wird eine Honorarforderung von rd. 3.500,00 € ergeben, die Maßnahmekosten werden auf mind. 200.000,00 € geschätzt. Ob und in welcher Höhe das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sich an diesen Kosten beteiligt, wäre danach zu verhandeln. Auch werden Zuschüsse zu den Maßnahmekosten von Dritten (z. B. Dorferneuerung) als sehr fraglich angesehen.

 

Aufgrund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse über die erheblichen Mehrkosten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass zunächst das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die vorgesehenen Maßnahmen (Heranführung der Nebenanlagen an den Fahrbahnrand im Bereich der einmündenden Gemeindestraßen/Kreisstraßen, Umbau des Kreuzungsbereiches Ofenerfelder Straße /Metjendorfer Landstraße inkl. neuer Vollsignalanlage) in 2017 vorab durchführen sollte und erst anschließend über die bisher vorgesehenen Maßnahmen der Gemeinde Wiefelstede erneut und abschließend beraten wird. Die evtl. notwendigen Vereinbarungen über die Maßnahmen des Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die evtl. Maßnahmen der Gemeinde Wiefelstede im Bereich der Nebenanlage bezüglich evtl. Kostenbeteiligung sind rechtzeitig vorab abzustimmen. Das diese vorgeschlagene zeitliche Abwicklung auch machbar ist, wurde von Frau Baehr am 18.08.2016 bestätigt, eine vorherige oder gleichzeitige Maßnahmedurchführung der Gemeinde Wiefelstede ist nicht zwingend erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Aufgrund der erheblichen Mehrkosten zu den bisher angenommenen Maßnahmekosten in 2017 in Höhe von bisher rd. 80.000,00 € auf rd. 200.000,00 € nach den neuen Vorgaben, sollte von der geplanten Durchführung in 2017 Abstand genommen werden. Die Entscheidung über Art und Umfang der gemeindlichen Maßnahme sollte nach Abschluss der vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, durchzuführenden Maßnahmen abschließend entschieden werden.

 


Anlagen: