hier: Beratung über die 1. Arbeitskreissitzung OD Metjendorf
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
abschließenden Beratung über die Maßnahmen zur Verschönerung der OD Metjendorf
(z. B. durch Hecken entlang der Bordanlagen) nach Fertigstellung der
Maßnahmen des Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
1. Arbeitskreissitzung hat deutlich gemacht, dass die zunächst von Mitarbeitern
des Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Oldenburg und des
Straßenverkehrsamtes in Westerstede evtl. für genehmigungsfähig gehaltene
Reduzierung der Breite der Nebenanlage um ca. 30 cm zur Anlegung einer Hecke
entlang der Hochbordanlagen in einem Teilbereich von rd. 30 % der Gesamtlängen
der Nebenanlagen nicht mehr gesehen wird. Die Vertreterin des Landesamtes für
Straßenbau und Verkehr, Frau Baehr, hat sehr deutlich gemacht, dass das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht bereit ist, einer Ausnahmeregelung
zuzustimmen, damit die Gemeinde Wiefelstede möglichst geringe Mittel aufwenden
müsse, sh. hierzu auch das anliegende Protokoll der Arbeitskreissitzung.
Die
Arbeitskreismitglieder haben ausnahmslos der Anwendung der Vorschrift zur
Einhaltung der Mindestbreiten von 2,50 Meter zugestimmt. Die Verwaltung wurde
gebeten ein neues Konzept unter Beachtung der Vorgaben des Landesamt für
Straßenbau und Verkehr, Oldenburg erarbeiten zu lassen (im Bereich der
vorgesehenen Hecken Verbreiterung der Nebenanlagen in Richtung der bebauten
Grundstücke, Verlegung der hier vorhandenen Beleuchtungsanlagen, vorhandene
Rinnen, Hecken, Zäune, Schaltschränke usw. inkl. den evtl. notwendigen
Grunderwerb in Teilbereichen. In diesen Bereichen ist ebenfalls die gesamte
alte Pflasterung aufzunehmen und einheitlich neu zu verlegen (gleiches Pflaster
in Gesamtbreite da kombinierte Nutzungsfläche für Radfahrer und Fußgänger). Ob
die alte Pflasterung wiederverwendet werden kann/soll ist aufgrund des Alters
von rd. 30 Jahren zu prüfen.
Die
Erarbeitung einer Kostenberechnung für die jetzt erforderlichen Arbeiten wird
eine Honorarforderung von rd. 3.500,00 € ergeben, die Maßnahmekosten werden auf
mind. 200.000,00 € geschätzt. Ob und in welcher Höhe das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr sich an diesen Kosten beteiligt, wäre danach zu
verhandeln. Auch werden Zuschüsse zu den Maßnahmekosten von Dritten (z. B.
Dorferneuerung) als sehr fraglich angesehen.
Aufgrund
der jetzt vorliegenden Erkenntnisse über die erheblichen Mehrkosten wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass zunächst das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr die vorgesehenen Maßnahmen (Heranführung der
Nebenanlagen an den Fahrbahnrand im Bereich der einmündenden
Gemeindestraßen/Kreisstraßen, Umbau des Kreuzungsbereiches Ofenerfelder Straße
/Metjendorfer Landstraße inkl. neuer Vollsignalanlage) in 2017 vorab
durchführen sollte und erst anschließend über die bisher vorgesehenen Maßnahmen
der Gemeinde Wiefelstede erneut und abschließend beraten wird. Die evtl. notwendigen Vereinbarungen über die Maßnahmen des Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die
evtl. Maßnahmen der Gemeinde Wiefelstede im Bereich der Nebenanlage bezüglich
evtl. Kostenbeteiligung sind rechtzeitig vorab abzustimmen. Das diese
vorgeschlagene zeitliche Abwicklung auch machbar ist, wurde von Frau Baehr am
18.08.2016 bestätigt, eine vorherige oder gleichzeitige Maßnahmedurchführung
der Gemeinde Wiefelstede ist nicht zwingend erforderlich.
Finanzierung:
Aufgrund
der erheblichen Mehrkosten zu den bisher angenommenen Maßnahmekosten in 2017 in
Höhe von bisher rd. 80.000,00 € auf rd. 200.000,00 € nach den neuen Vorgaben,
sollte von der geplanten Durchführung in 2017 Abstand genommen werden. Die
Entscheidung über Art und Umfang der gemeindlichen Maßnahme sollte nach
Abschluss der vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg,
durchzuführenden Maßnahmen abschließend entschieden werden.
Anlagen: