Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Situationsbericht zur „Frühpause“ zur
Kenntnis und begrüßt diese Entwicklung.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Mit Schreiben vom 11.04.1016 wurde durch die ehemalige Rektorin der GS Wiefelstede Frau Dr. Held beantragt, dass die Frühbetreuung der Grundschüler montags bis freitags von 07.10 Uhr bis 07.55 Uhr durch die Gemeinde übernommen wird und eine weitere Gruppe aufgrund des angestiegenen Bedarfs (ca. 40 Kinder) eingerichtet wird.
Bislang wurde diese Gruppe von einer pädagogischen Mitarbeiterin der
Schule zusammen mit einer/m Bundesfreiwilligen, die/der durch die Gemeinde
finanziert wird, betreut.
Die Frühbetreuung war kostenfrei für die Eltern und wurde aus
Landesmitteln der Schule bzw. aus dem Budget für Pädagogische Mitarbeiter
getragen und von der Landesschulbehörde toleriert.
Die Grundschulfrühbetreuung gehört nicht zur Pflichtaufgabe von Schule
oder Kommune und wird in der Gemeinde auch nur an der Grundschule Wiefelstede
praktiziert. Sollte diese in Zukunft in der Regie der Gemeinde durchgeführt
werden, belaufen sich die Personalkosten ohne Verwaltungsaufwand für zwei
Gruppen/ zwei Pädagogische Mitarbeiter auf ca. 7.000,00 Euro. Analog zu
weiteren Betreuungsangeboten für Grundschulkinder (Ferienbetreuung,
Freitagsnachmittagsbetreuung GS Metjendorf) müssten diese von den Eltern
getragen werden.
Der Antrag zur Frühbetreuung wurde bereits in der Mai-Sitzung des Sozial-
und Jugendausschusses erörtert und gemäß der Empfehlung wurde im VA am
06.06.2016 beschlossen, dem Antrag vorläufig nicht zuzustimmen. Die Grundschule
Wiefelstede wurde gebeten, den konkreten Bedarf bei kostenpflichtiger Betreuung
zu ermitteln, die Kosten transparent zu machen und (für unterschiedliche
Nachfrage bzw. Gruppengröße in den entsprechenden Relationen) zu benennen.
In einem Fragebogen (s. Anlage) wurden daraufhin alle Eltern befragt.
Diese sollten verbindlich Bedarf an einem Platz in der Frühbestreuung unter
Angabe ihrer maximalen Kostenakzeptanz anmelden.
Für insgesamt 34 Kinder wurde eine Frühbetreuung gewünscht, dabei waren
bereit monatlich zu zahlen
bis 15 Euro monatlich: 17
bis 20 Euro monatlich: 9
bis 25 Euro monatlich: 5
0 Euro monatlich: 3
31 Kinder mit zahlungswilligen Eltern würden bei zwei Gruppen eine
Gruppenstärke von 15 bzw. 16 Kindern ergeben. Bei zwei pädagogischen
Mitarbeitern wäre es dann zu einem
monatlichen Elternbeitrag von ca. 18,00 Euro gekommen. Einen Beitrag in
dieser Höhe zu bezahlen, wären aber nur 14 Eltern bereit gewesen.
Aufgrund dieser nicht zufrieden stellenden Situation (Frühbetreuung nur
noch für 14 Kinder) wurde dann durch die ehemalige Rektorin die Entscheidung
getroffen, es zunächst dabei zu belassen, dass nach den Sommerferien die
Frühbetreuung weiterhin kostenfrei eingruppig in der Regie der Grundschule
weitergeführt wird mit einer maximalen Gruppenstärke von 26 Kindern.
Die Rangfolge der Aufnahme in die Frühbetreuung wurde wie folgt festgelegt:
1. Berufstätigkeit der Eltern
2. Jahrgangszugehörigkeit
3. Alter der Kinder
Insofern wurde dann den Eltern von 26 Kindern (alle Anmeldungen aus den
1. und 2. Klassen und weitere aus den 3. Klassen) noch vor dem Sommerferien
mitgeteilt, dass ihre Kinder an der Frühbetreuung teilnehmen können. 11 Kinder
(z.T. Nachmeldungen) wurden nicht aufgenommen.
Nach den Sommerferien wurde dann von der neuen kommissarischen Rektorin
Frau Tapken
in Kooperation mit der bisherigen Betreuungskraft, der Pädagogischen
Mitarbeiterin der Schule, beschlossen, alle 37 Kinder mit Frühbetreuungsbedarf
wie bisher kostenfrei und in der Regie der Schule zu betreuen. Die pädagogische
Mitarbeiterin wird dabei durch die Bundesfreiwilligendienstler unterstützt.
Diese Lösung sollte zunächst für ein Schulhalbjahr beibehalten werden,
obwohl aus rechtlicher Sicht die Gruppengröße für eine „Betreuung“ in der
Grundschule durch nur eine Fachkraft als problematisch angesehen wurde. Frau
Tapken wollte deswegen eine Arbeitsgruppe initiieren, die eine rechtlich
haltbare Lösung evtl. mit Bezahlung des Angebotes finden sollte.
In einem Gespräch zwischen Schulrektorin und Verwaltung wurde zwischenzeitlich
einvernehmlich eine andere Lösung gefunden: Die bisherige Betreuung wird wie
bisher durch die päd. Mitarbeiterin und die Bundesfreiwilligen beibehalten und
die Betreuungszeit wird nicht mehr Frühbetreuung genannt, sondern bekommt die
Bezeichnung „Frühpause“. Somit kann der Betreuungsschlüssel wesentlich
großzügiger gesehen werden und rechtlich dürfte es nun keine Schwierigkeiten
mehr geben.
Anlagen: