Betreff
Antrag auf Einrichtung einer zweigruppigen Frühbetreuung für die Grundschule Wiefelstede
Vorlage
B/0624/2016
Aktenzeichen
FB II-Le/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Situationsbericht zur „Frühpause“ zur Kenntnis und begrüßt diese Entwicklung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Schreiben vom 11.04.1016 wurde durch die ehemalige Rektorin der GS Wiefelstede Frau Dr. Held beantragt, dass die Frühbetreuung der Grundschüler montags bis freitags von 07.10 Uhr  bis 07.55 Uhr durch die Gemeinde übernommen wird und eine weitere Gruppe aufgrund des angestiegenen Bedarfs (ca. 40 Kinder) eingerichtet wird.

 

Bislang wurde diese Gruppe von einer pädagogischen Mitarbeiterin der Schule zusammen mit einer/m Bundesfreiwilligen, die/der durch die Gemeinde finanziert wird, betreut.

Die Frühbetreuung war kostenfrei für die Eltern und wurde aus Landesmitteln der Schule bzw. aus dem Budget für Pädagogische Mitarbeiter getragen und von der Landesschulbehörde toleriert.

 

Die Grundschulfrühbetreuung gehört nicht zur Pflichtaufgabe von Schule oder Kommune und wird in der Gemeinde auch nur an der Grundschule Wiefelstede praktiziert. Sollte diese in Zukunft in der Regie der Gemeinde durchgeführt werden, belaufen sich die Personalkosten ohne Verwaltungsaufwand für zwei Gruppen/ zwei Pädagogische Mitarbeiter auf ca. 7.000,00 Euro. Analog zu weiteren Betreuungsangeboten für Grundschulkinder (Ferienbetreuung, Freitagsnachmittagsbetreuung GS Metjendorf) müssten diese von den Eltern getragen werden.

 

Der Antrag zur Frühbetreuung wurde bereits in der Mai-Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses erörtert und gemäß der Empfehlung wurde im VA am 06.06.2016 beschlossen, dem Antrag vorläufig nicht zuzustimmen. Die Grundschule Wiefelstede wurde gebeten, den konkreten Bedarf bei kostenpflichtiger Betreuung zu ermitteln, die Kosten transparent zu machen und (für unterschiedliche Nachfrage bzw. Gruppengröße in den entsprechenden Relationen) zu benennen.

 

In einem Fragebogen (s. Anlage) wurden daraufhin alle Eltern befragt. Diese sollten verbindlich Bedarf an einem Platz in der Frühbestreuung unter Angabe ihrer maximalen Kostenakzeptanz anmelden.

 

Für insgesamt 34 Kinder wurde eine Frühbetreuung gewünscht, dabei waren bereit monatlich zu zahlen

bis 15 Euro monatlich:           17

bis 20 Euro monatlich:             9

bis 25 Euro monatlich:             5

0 Euro monatlich:                     3

 

31 Kinder mit zahlungswilligen Eltern würden bei zwei Gruppen eine Gruppenstärke von 15 bzw. 16 Kindern ergeben. Bei zwei pädagogischen Mitarbeitern wäre es dann zu einem  monatlichen Elternbeitrag von ca. 18,00 Euro gekommen. Einen Beitrag in dieser Höhe zu bezahlen, wären aber nur 14 Eltern bereit gewesen.

 

Aufgrund dieser nicht zufrieden stellenden Situation (Frühbetreuung nur noch für 14 Kinder) wurde dann durch die ehemalige Rektorin die Entscheidung getroffen, es zunächst dabei zu belassen, dass nach den Sommerferien die Frühbetreuung weiterhin kostenfrei eingruppig in der Regie der Grundschule weitergeführt wird mit einer maximalen Gruppenstärke von 26 Kindern.

 

Die Rangfolge der Aufnahme in die Frühbetreuung wurde wie folgt festgelegt:

1. Berufstätigkeit der Eltern

2. Jahrgangszugehörigkeit

3. Alter der Kinder

 

Insofern wurde dann den Eltern von 26 Kindern (alle Anmeldungen aus den 1. und 2. Klassen und weitere aus den 3. Klassen) noch vor dem Sommerferien mitgeteilt, dass ihre Kinder an der Frühbetreuung teilnehmen können. 11 Kinder (z.T. Nachmeldungen) wurden nicht aufgenommen.

 

Nach den Sommerferien wurde dann von der neuen kommissarischen Rektorin Frau Tapken

in Kooperation mit der bisherigen Betreuungskraft, der Pädagogischen Mitarbeiterin der Schule, beschlossen, alle 37 Kinder mit Frühbetreuungsbedarf wie bisher kostenfrei und in der Regie der Schule zu betreuen. Die pädagogische Mitarbeiterin wird dabei durch die Bundesfreiwilligendienstler unterstützt.

 

Diese Lösung sollte zunächst für ein Schulhalbjahr beibehalten werden, obwohl aus rechtlicher Sicht die Gruppengröße für eine „Betreuung“ in der Grundschule durch nur eine Fachkraft als problematisch angesehen wurde. Frau Tapken wollte deswegen eine Arbeitsgruppe initiieren, die eine rechtlich haltbare Lösung evtl. mit Bezahlung des Angebotes finden sollte.


In einem Gespräch zwischen Schulrektorin und Verwaltung wurde zwischenzeitlich einvernehmlich eine andere Lösung gefunden: Die bisherige Betreuung wird wie bisher durch die päd. Mitarbeiterin und die Bundesfreiwilligen beibehalten und die Betreuungszeit wird nicht mehr Frühbetreuung genannt, sondern bekommt die Bezeichnung „Frühpause“. Somit kann der Betreuungsschlüssel wesentlich großzügiger gesehen werden und rechtlich dürfte es nun keine Schwierigkeiten mehr geben.

 

 

 

 

 

 

    


Anlagen: