Betreff
Integrationsgruppe in der Kinderkrippe Wiefelsteder Kindertreff
Vorlage
B/0626/2016
Aktenzeichen
FB II-Le/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt der Einrichtung einer integrativen Krippengruppe im Wiefelsteder Kindertreff zu.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Seit dem 1. August (Beginn des Kindertagesstättenjahres 2016/2017) wird im Wiefelsteder Kindertreff eine Krippengruppe als integrative Gruppe mit heilpädagogischen Leistungen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren bei geistiger oder körperlicher Behinderung geführt.

Die entsprechende Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes liegt vor und im jetzigen Kindertagesstättenjahr sollen 2 Kinder integrativ betreut werden.

 

Der Wiefelsteder Kindertreff verfügt über zwei Krippengruppen, die jeweils bis zu 15 Kinder aufnehmen können. Durch sehr viele junge Kinder (unter zwei Jahren) durften hier in den Vorjahren maximal insgesamt 27 Kinder gleichzeitig betreut werden, so die Auflage durch das Landesjugendamt entsprechend des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG).

Gleichzeitig hat der Wiefelsteder Kindertreff auch die Betriebserlaubnis für Platzsharing für drei Plätze in der Krippe. Die betroffenen Kinder benötigen nicht an allen Tagen in der Woche eine Betreuung und Eltern teilen sich einen Krippenplatz. Insofern konnten bislang trotzdem Betreuungsplätze für insgesamt 30 Kinder angeboten werden.

 

Der Wiefelsteder Kindertreff ist bislang die einzige Krippe in der Gemeinde Wiefelstede, in der Platzsharing als flexible Form der Kinderbetreuung möglich ist, ebenso gibt es integrative Krippenbetreuung bislang in keiner anderen Einrichtung.

In einer integrativen Krippengruppe mit zwei Kindern, welche besonderen Förderbedarf haben, muss die Gruppengröße auf höchstens 12 Kinder reduziert werden. Wenn in dieser Gruppe dann noch mehr als 7 Kinder unter zwei Jahren sind, reduziert sich die Gruppengröße wiederum auf 10 Kinder. Durch die Erlaubnis für 3 Sharingplätze, könnten in dieser Konstellation insgesamt maximal 28 Kinder im Wiefelsteder Kindertreff aufgenommen werden.

 

Für die besondere Förderung der von zwei Integrations-Kindern ist zusätzlich zu den Betreuungspersonen in der Krippe 25 Stunden in der Woche eine heilpädagogische Kraft vorzuhalten, die durch den Sozialhilfeträger (Landkreis Ammerland) finanziert wird.
Insofern entstehen der Gemeinde Wiefelstede im Rahmen des Defizit-Trägervertrages mit dem Verein keine zusätzlichen Kosten.

 

 

Da sich in den Vorjahren auch immer wieder ein Bedarf an Integrations-Plätzen in der Krippe gezeigt hat, dem bislang nicht entsprochen werden konnten, wird verwaltungsseitig die Einrichtung einer integrativen Krippe begrüßt. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Tages-
einrichtungen für Kinder (KitaG)
 müssen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung nach Möglichkeit in ortsnahen Kindertagesstätten gewährleisten (§§ 3,6 und 13,2 KitaG).

 

Insgesamt ist das Angebot an Krippenplätzen  und Tagesmüttern im Nordbereich der Gemeinde zurzeit ausreichend, so dass die zwei wegfallenden Krippenplätze in Kauf genommen werden können.

     


  


Anlagen: