Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt der
Einrichtung einer integrativen Krippengruppe im Wiefelsteder Kindertreff zu.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Seit dem 1. August (Beginn des Kindertagesstättenjahres
2016/2017) wird im Wiefelsteder Kindertreff eine Krippengruppe als integrative
Gruppe mit heilpädagogischen Leistungen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren bei
geistiger oder körperlicher Behinderung geführt.
Die entsprechende Betriebserlaubnis des
Landesjugendamtes liegt vor und im jetzigen Kindertagesstättenjahr sollen 2
Kinder integrativ betreut werden.
Der Wiefelsteder Kindertreff verfügt über zwei
Krippengruppen, die jeweils bis zu 15 Kinder aufnehmen können. Durch sehr viele
junge Kinder (unter zwei Jahren) durften hier in den Vorjahren maximal
insgesamt 27 Kinder gleichzeitig betreut werden, so die Auflage durch das
Landesjugendamt entsprechend des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG).
Gleichzeitig hat der Wiefelsteder Kindertreff auch die
Betriebserlaubnis für Platzsharing für drei Plätze in der Krippe. Die
betroffenen Kinder benötigen nicht an allen Tagen in der Woche eine Betreuung
und Eltern teilen sich einen Krippenplatz. Insofern konnten bislang trotzdem
Betreuungsplätze für insgesamt 30 Kinder angeboten werden.
Der Wiefelsteder Kindertreff ist bislang die einzige
Krippe in der Gemeinde Wiefelstede, in der Platzsharing als flexible Form der
Kinderbetreuung möglich ist, ebenso gibt es integrative Krippenbetreuung
bislang in keiner anderen Einrichtung.
In einer integrativen Krippengruppe mit zwei
Kindern, welche besonderen Förderbedarf haben, muss die Gruppengröße auf
höchstens 12 Kinder reduziert werden. Wenn in dieser Gruppe dann noch mehr als
7 Kinder unter zwei Jahren sind, reduziert sich die Gruppengröße wiederum auf
10 Kinder. Durch die Erlaubnis für 3 Sharingplätze, könnten in dieser
Konstellation insgesamt maximal 28 Kinder im Wiefelsteder Kindertreff
aufgenommen werden.
Für die besondere Förderung der von zwei Integrations-Kindern
ist zusätzlich zu den Betreuungspersonen in der Krippe 25 Stunden in der Woche
eine heilpädagogische Kraft vorzuhalten, die durch den Sozialhilfeträger
(Landkreis Ammerland) finanziert wird.
Insofern entstehen der Gemeinde Wiefelstede im Rahmen des
Defizit-Trägervertrages mit dem Verein keine zusätzlichen Kosten.
Da sich in den Vorjahren auch immer wieder ein
Bedarf an Integrations-Plätzen in der Krippe gezeigt hat, dem bislang nicht
entsprochen werden konnten, wird verwaltungsseitig die Einrichtung einer
integrativen Krippe begrüßt. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über
Tages-
einrichtungen für Kinder (KitaG) müssen die öffentlichen Träger
der Jugendhilfe die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
nach Möglichkeit in ortsnahen Kindertagesstätten gewährleisten (§§ 3,6 und 13,2
KitaG).
Insgesamt ist das Angebot an Krippenplätzen und Tagesmüttern im Nordbereich der Gemeinde
zurzeit ausreichend, so dass die zwei wegfallenden Krippenplätze in Kauf
genommen werden können.
Anlagen: