hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Erneuerung der Ballfangzäune als Doppelstab
– Gittermattenzaun auf dem Sportplatz in Metjendorf mit einem Kostenvolumen in
Höhe von insgesamt 22.500,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf
der gemeinsamen Begehung der Sportplätze mit den Vorsitzenden des TV Metjendorf
04 und dem Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde von Seiten des TV Metjendorf
angeregt, die abgängigen drei Maschendraht – Ballfangzäune hinter den Toren
durch beständigere und langlebigere Doppelstab-Gittermatten – Ballfangzäune zu
ersetzen. Die vorhandenen Ballfangzäune sind in den vergangenen Jahren immer
wieder nachgespannt worden, was letztendlich aber keinen bleibenden Erfolg
hatte.
Aus
diesem Grund wurde vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze ein Angebot von der
Firma August Hotze GmbH für drei neue Doppelstab – Gittermatten – Ballfangzäune
eingeholt.
Die
Kosten für die Erneuerung der drei Ballfangzäune hinter den Toren betragen,
laut Angebot der Firma August Hotze GmbH, vom 05.08.2016, rd. 22.500,00 €.
Zwei
von drei Ballfangzäune werden wie gehabt, 35,00 m lang und 4,00 m hoch. Der
dritte Ballfangzaun wird, wie gehabt, 20,00 m lang und 4,00 m hoch.
Der
Ballfangzaun, der das Spielfeld von der Asphaltfläche, neben dem Vereinsheim
trennt, wird nach den 35,00 m Länge und 4,00 m Höhe, auf einer Länge von 23,00
m und einer Höhe von 1,60 m bis an den bereits vorhandenen 1,60 m hohen
Doppelstab-Gittermattenzaun, entlang der Tennisanlage, herangeführt, um eine in
sich abgeschlossene Zaunanlage zu bekommen.
In
diesem Abschnitt wird zusätzlich ein Torelement mit einer Breite von 1,25 m und
einer Höhe von 1,60 m eingebaut, um beide Bereiche miteinander zu Verbinden.
Finanzierung:
Die
Einplanung der Haushaltsmittel für die Erneuerung der Ballfangzäune auf dem
Sportplatz in Metjendorf ist im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2017
im Finanzhaushalt erfolgt unter:
Kostenstelle: 30411
Kostenträger: 111602
Bilanz.
Zugangskonto: 0242002
FR-Konto:
7872000
Abschreibung:
Herstellungskosten 22.500,00 € 25 Jahre (4%) 900,00 €
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine.
Anlagen: