Betreff
Erneuerung der Ballfangzäune auf dem Sportplatz Metjendorf,
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/0635/2016
Aktenzeichen
30400 III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erneuerung der Ballfangzäune als Doppelstab – Gittermattenzaun auf dem Sportplatz in Metjendorf mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 22.500,00 €.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Auf der gemeinsamen Begehung der Sportplätze mit den Vorsitzenden des TV Metjendorf 04 und dem Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde von Seiten des TV Metjendorf angeregt, die abgängigen drei Maschendraht – Ballfangzäune hinter den Toren durch beständigere und langlebigere Doppelstab-Gittermatten – Ballfangzäune zu ersetzen. Die vorhandenen Ballfangzäune sind in den vergangenen Jahren immer wieder nachgespannt worden, was letztendlich aber keinen bleibenden Erfolg hatte.

 

Aus diesem Grund wurde vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze ein Angebot von der Firma August Hotze GmbH für drei neue Doppelstab – Gittermatten – Ballfangzäune eingeholt.

Die Kosten für die Erneuerung der drei Ballfangzäune hinter den Toren betragen, laut Angebot der Firma August Hotze GmbH, vom 05.08.2016, rd. 22.500,00 €.

 

Zwei von drei Ballfangzäune werden wie gehabt, 35,00 m lang und 4,00 m hoch. Der dritte Ballfangzaun wird, wie gehabt, 20,00 m lang und 4,00 m hoch.

Der Ballfangzaun, der das Spielfeld von der Asphaltfläche, neben dem Vereinsheim trennt, wird nach den 35,00 m Länge und 4,00 m Höhe, auf einer Länge von 23,00 m und einer Höhe von 1,60 m bis an den bereits vorhandenen 1,60 m hohen Doppelstab-Gittermattenzaun, entlang der Tennisanlage, herangeführt, um eine in sich abgeschlossene Zaunanlage zu bekommen.

In diesem Abschnitt wird zusätzlich ein Torelement mit einer Breite von 1,25 m und einer Höhe von 1,60 m eingebaut, um beide Bereiche miteinander zu Verbinden.

 

 

 

 

 

    


Finanzierung:

 

Die Einplanung der Haushaltsmittel für die Erneuerung der Ballfangzäune auf dem Sportplatz in Metjendorf ist im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2017 im Finanzhaushalt erfolgt unter:

 

Kostenstelle:                          30411

Kostenträger:                         111602

Bilanz. Zugangskonto:           0242002

FR-Konto:                              7872000

 

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten                 22.500,00 €                25 Jahre (4%)                         900,00 €

 

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

 

Unterhaltungskosten:

 

Keine.

     


Anlagen: