Betreff
Sanierung der Gemeindestraße "Hoher Kamp" in 2017,
hier: Erneuter Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/0644/2016
Aktenzeichen
FB III Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt im Falle der Förderung die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ mit einem Kostenvolumen von 500.000,00 € zu sanieren und zu verbreitern. (Der Förderantrag wurde bereits in 2015 gestellt und ist auch noch für weitere Förderentscheidungen verlängert worden).

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ wurde nicht in 2016 wie beantragt gefördert. Aus diesem Grunde wurden in 2016 die Straßen „Garnholter Damm“, „Am Eichenwall“, „Birkenweg“ und die innerörtliche Straße „Am Bink“ mit einem Kostenvolumen von insgesamt rd. 347.000,00 € ohne Förderung ausgeschrieben und beauftragt. Die Durchführung hat bereits begonnen.

 

Der Förderantrag wurde auch für 2017 aufrechterhalten. Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Fischer, hat vor einigen Wochen telefonisch mitgeteilt, dass in 2017 eine Förderung von mind. 50 % möglich sein sollte.

 

Aus diesem Grunde wurde in 2017 erneut 500.000,00 € für diese Straße für den Haushalt angemeldet.

 

 


Finanzierung:

 

Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016 wurde  im Finanzhaushalt ein Betrag in Höhe von 500.000,00 € wie folgt angemeldet:

 

Inv.-Nr.                                               99.0037                Auszahlungen für Straßensanierungen

Kostenstelle:                                    30400                    FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:                                   541101  Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen

Bilanz. Zugangskonto: 0350002               Zugänge Straßen.

FR-Konto:                                          7872000               Tiefbaumaßnahmen

 

 

 

Eine Einplanung von  Fördermitteln in Höhe von 250.000,00 € ist unter gleicher Inv.-Nr.

erfolgt unter:

 

Bilanz Zugangskonto:           0211102          Zugänge Sopo aus Inv.-Zuw. u. zusch. vom Land

FR-Konto:                             6811000          Investitionszuweisungen vom Land

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten                       500.000,00 €                      25 Jahre (4 %)                   20.000,00 € jährlich

Investitionszuweisung  250.000,00 €                      25 Jahre (4 %)                   10.000,00 € jährlich

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.

 

 


Anlagen: