hier: Erneuter Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat beschließt im Falle der Förderung die Gemeindestraße „Hoher Kamp“
mit einem Kostenvolumen von 500.000,00 € zu sanieren und zu verbreitern. (Der
Förderantrag wurde bereits in 2015 gestellt und ist auch noch für weitere
Förderentscheidungen verlängert worden).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Gemeindestraße „Hoher Kamp“ wurde
nicht in 2016 wie beantragt gefördert. Aus diesem Grunde wurden in 2016 die
Straßen „Garnholter Damm“, „Am Eichenwall“, „Birkenweg“ und die innerörtliche
Straße „Am Bink“ mit einem Kostenvolumen von insgesamt rd. 347.000,00 € ohne
Förderung ausgeschrieben und beauftragt. Die Durchführung hat bereits begonnen.
Der Förderantrag wurde auch für 2017
aufrechterhalten. Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Fischer, hat vor einigen
Wochen telefonisch mitgeteilt, dass in 2017 eine Förderung von mind. 50 %
möglich sein sollte.
Aus diesem Grunde wurde in 2017
erneut 500.000,00 € für diese Straße für den Haushalt angemeldet.
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2016 wurde im Finanzhaushalt ein Betrag in Höhe von
500.000,00 € wie folgt angemeldet:
Inv.-Nr. 99.0037 Auszahlungen
für Straßensanierungen
Kostenstelle: 30400 FD
Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau- u.
Unterhaltung von befestigten Straßen
Bilanz.
Zugangskonto: 0350002 Zugänge
Straßen.
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Eine
Einplanung von Fördermitteln in Höhe von
250.000,00 € ist unter gleicher Inv.-Nr.
erfolgt
unter:
Bilanz
Zugangskonto: 0211102 Zugänge Sopo aus Inv.-Zuw. u. zusch. vom
Land
FR-Konto: 6811000 Investitionszuweisungen vom Land
Abschreibung:
Herstellungskosten 500.000,00 € 25 Jahre (4 %) 20.000,00 € jährlich
Investitionszuweisung 250.000,00 € 25 Jahre (4 %) 10.000,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Anlagen: