hier: Verschiedene
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014,
wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 57/45 der Flur 10 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „Gerold-Hellmers-Straße“. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 2.286 m².
b)
Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 95, 57/43 und 93/2 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung
„Heinrich-Klarmann-Straße“. Die Straße ist an die Straßen „Gristeder Straße“
und „Gerold-Hellmers-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.368 m².
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
a und b )
„Gerold-Hellmers-Straße und Heinrich-Klarmann-Straße“
Im
Bebauungsplangebiet Nr. 139 „Hörne-West“ der Gemeinde Wiefelstede ist der
Endausbau der Gemeindestraßen „Gerold-Hellmers-Straße“ und
„Heinrich-Klarmann-Straße“ weitestgehend abgeschlossen. Somit kann die Widmung
der Straßen erfolgen. Die „Gerold-Hellmers-Straße“ hat eine Gesamtgröße von
2.286,00 m² und die „Heinrich-Klarmann-Straße“ hat eine Gesamtgröße von
1.368,00 m². Die Straßen werden als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und
werden entsprechend beschildert (Verkehrszeichen 325.1 bzw. 325.2).
Die
Lage der Straßen kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.
Die
Widmung der „Wilhem-Rippen-Straße“ ist bereits im Jahr 2015 erfolgt.
Finanzierung:
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Anlagen:
Lageplan Heinrich-Klarmann-Straße und Gerold-Hellmers-Straße