Betreff
Widmung von Gemeindestraßen,
hier: Verschiedene
Vorlage
B/0646/2016
Aktenzeichen
FB III Sc
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 57/45 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Gerold-Hellmers-Straße“. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 2.286 m².

 

b)     Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 95, 57/43 und 93/2 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Heinrich-Klarmann-Straße“. Die Straße ist an die Straßen „Gristeder Straße“ und „Gerold-Hellmers-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.368 m².

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

a und b ) „Gerold-Hellmers-Straße und Heinrich-Klarmann-Straße“

Im Bebauungsplangebiet Nr. 139 „Hörne-West“ der Gemeinde Wiefelstede ist der Endausbau der Gemeindestraßen „Gerold-Hellmers-Straße“ und „Heinrich-Klarmann-Straße“ weitestgehend abgeschlossen. Somit kann die Widmung der Straßen erfolgen. Die „Gerold-Hellmers-Straße“ hat eine Gesamtgröße von 2.286,00 m² und die „Heinrich-Klarmann-Straße“ hat eine Gesamtgröße von 1.368,00 m². Die Straßen werden als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und werden entsprechend beschildert (Verkehrszeichen 325.1 bzw. 325.2).

 

Die Lage der Straßen kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.

 

Die Widmung der „Wilhem-Rippen-Straße“ ist bereits im Jahr 2015 erfolgt.

 

 


Finanzierung:

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Anlagen:

Lageplan Heinrich-Klarmann-Straße und Gerold-Hellmers-Straße