hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122
"Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße" im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat die
Verwaltung in seiner Sitzung am 06.06.2016 beauftragt, für das Grundstück in
Metjendorf an der Ofenerfelder Straße zwischen dem Sportplatz und dem Baugebiet
Georg-Theilmann-Straße, die Bauleitplanung zu beginnen, um u. a. die
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Neueinrichtung einer
Kindertagesstätte zu schaffen (sie Vorlage B/0592/2016). Aufgrund der Anmeldezahlen
ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren mindestens immer eine Kindergartengruppe im
Süden fehlen wird, im Kindergartenjahr 2018/2019 sogar zwei Gruppen. Eventuelle
Zuzüge durch ein Neubaugebiet sind hierbei noch nicht einkalkuliert. Über die
Notwendigkeit und den möglichen Standort an der Ofenerfelder Straße ist u. a.
im Sozial- und Jugendausschuss am 24.05.2016 ausführlich beraten worden (siehe
Vorlege B/0592/2016).
Im Bebauungsplan Nr. 122 ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte ist dieser daher im geplanten Nutzungsbereich zu ändern. Der Lärmschutzwall zum Baugebiet Georg-Theilmann-Straße bleibt erhalten.
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kann in diesem Fall verzichtet werden.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Planungskosten wurden überplanmäßig zur Verfügung gestellt (VA-Beschluss vom
08.08.2016).
Anlagen: