Betreff
Situationsbericht FD Soziale Hilfen u. Bericht Flüchtlingsbetreuer K. Dettenbach
Vorlage
B/0673/2016
Aktenzeichen
FB II/He
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Verwaltungsbericht zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Fachdienst Soziale Hilfen werden hauptsächlich die Gewährung von folgenden Sozialleistungen bearbeitet:

 

·         Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

·         Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII

·         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

·         Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Fallzahlen: Stand Oktober 2016

 

SGB II

3. Kapitel SGB XII

 

4.Kapitel SGB XII

 

AsylblG

 

328

15

88

56

 

Die letzten 1 ½ Jahre waren geprägt durch die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern. Mit der letzten Zuweisungsquote vom 07.12.2015 hatte die Gemeinde Wiefelstede unter Berücksichtigung der hier bereits lebenden Asylbewerber und der aus der vorherigen Quote noch nicht aufgenommenen Menschen insgesamt 209 Personen aufzunehmen.

 

Diese Aufnahmequote wurde im Mai 2016 erfüllt. Es wurden bislang 214 Personen aufgenommen. Mitte November 2016 wird eine weitere 7-köpfige Familie der Gemeinde Wiefelstede zugewiesen, die in ein Wohnhaus im Außenbereich einziehen werden, dass die Gemeinde Wiefelstede längerfristig angemietet hat.

 

Vor Dezember 2015 lebten bereits 113 Asylbewerber in Wiefelstede, so dass hier ein Personenkreis von insgesamt rd. 335 Personen betreut werden muss(te).

 

 

Von diesem Personenkreis haben einige bereits einen Aufenthaltstitel erhalten (Stand Oktober 2016):

 

·         Syrien:                        67 Personen

·         Irak:                28 Personen

·         Afghanistan:   10 Personen

·         Serbien:            4 Personen

·         Kosovo:            3 Personen

 

Dieser Personenkreis ist für einen dreijährigen Zeitraum verpflichtet, seinen Wohnsitz in dem Land beizubehalten, dem er im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesen wurde (Land Niedersachsen). Diese verpflichtende Wohnsitznahme gilt nicht bei Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Berufsausbildung oder eines Studiums

 

Von dem anerkannten Personenkreis sind bislang eine Familie und eine Einzelperson verzogen.

 

Bei einigen Familien wurden die Asylverfahren abgelehnt und/oder es kam bereits zu einigen freiwilligen Ausreisen:

 

·         Serbien:          11 Personen

·         Kosovo:          13 Personen

·         Montenegro:     6 Personen

·         Albanien:          2 Personen

·         Irak:                  6 Personen

 

Darüber hinaus werden voraussichtlich zwei weitere Familien aus Mazedonien und aus Serbien Deutschland bis zum 30.11.2016 verlassen (Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen ist bereits erfolgt).

 

Bei zwei Familien (Albanien und Kosovo) wurde jeweils eine Duldung erteilt; dies bedeutet, dass das Asylverfahren beendet ist und diese Menschen vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind. Allerdings ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.

 

Bei den verbleiben Personen sind die Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Hierbei handelt es sich um 14 afghanische Familien, 7 irakische Familien und 7 syrische Familien. Bei diesen Familien wird davon ausgegangen, dass Aufenthaltstitel erteilt werden.

 

Ferner sind noch die Asylverfahren einer serbischen und einer mazedonischen Familie sowie einer türkischen Einzelperson offen.

 

Mit dem Erhalt des Aufenthaltstitels sind die Menschen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern sind leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeldes II). Sie sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Spätestens nach Beendigung des Integrationskurses erfolgt dann der Versuch der Integration in den Arbeitsmarkt. Hierzu hat das Jobcenter des Landkreises Ammerland ein „Fallmanagement Migration“ installiert, welches sich explizit um diesen Personenkreis kümmern wird.

 

 

 

 

 

 

Die Wohnungssituation stellt sich so dar, dass im Dringenburger Krug noch 26 Personen wohnen (8 Personen in der ehemaligen Gaststube, 7 Personen im ehemaligen Saal und 11 Personen in der Oberwohnung).

 

Von den 5 Mobilheimen sind 4 derzeit belegt. Ansonsten wurde in den vergangenen Wochen versucht, die teilweise beengten Verhältnisse in den angemieteten Wohnungen zu entzerren. Beispielsweise dort, wo mehrere Familien in einer Wohnung untergebracht wurden. Insgesamt wurden rd. 45 Wohnungen angemietet.

 

Wohnungsleerstände sind praktisch nicht zu verzeichnen.

 

Zu der tagtäglichen Arbeit mit den Flüchtlingen wird Herr Dettenbach in der Sitzung berichten.