Betreff
Besetzung sonstiger Stellen
Vorlage
B/0702/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Wahl bzw. Benennung der jeweiligen Personen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Für die sonstigen Stellen (so genannte unbesoldete Stellen) erfolgt gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG die entsprechende Besetzung. Als Besonderheit hierbei ist zu beachten, dass auch § 71 Abs. 3 NKomVG gilt. Hiernach hat die Fraktion oder Gruppe, der mehr als die Hälfte aller Ratsfrauen und Ratsherren angehören, mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenen Sitze zu erhalten. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen. Beachtet werden muss auch § 138 NKomVG, wenn mehrere Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen sind.

 

In folgende Gremien hat die Gemeinde Wiefelstede Vertreter zu entsenden:

a)      Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft:

Ein Vertreter ist zu wählen; ein Stellvertreter ist zu wählen.

b)      Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft

Ein Vertreter ist zu wählen.

c)        Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft:

Ein Vertreter sowie ein Stellvertreter sind zu wählen.

d)       Universitätsgesellschaft Oldenburg:

Ein Vertreter sowie ein Stellvertreter sind zu wählen.

e)       Beirat der Verkehr und Wasser GmbH (VWG):

Gemäß § 4 des Vertrages mit der VWG wird der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm benannter Vertreter in den Beirat entsandt.

f)        Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wiefelstede:

Hier sind zwei Personen zu benennen. Daneben ist der Bürgermeister Kraft vertraglicher Regelung benanntes beratendes Mitglied.

g)       Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen:

Auch hier sind zwei Personen zu benennen. Der Bürgermeister ist hier ebenfalls Kraft vertraglicher Regelung benanntes beratendes Mitglied.

h)       Kuratorium der Kindergärten Metjendorf und Heidkamp:

Der Bürgermeister ist hier Kraft vertraglicher Regelung beratendes Mitglied. Daneben sind vier Mitglieder und deren Vertreter zu benennen.

i)         Vorstand des Vereins für Kinder e. V. Oldenburg (für den Kindergarten Ofenerfeld):

Hier sind ein Vertreter der Gemeinde Wiefelstede sowie ein Stellvertreter zu wählen.

j)         Musikschule Ammerland e. V.:

Hier ist eine Person aus dem Rat als Vertreter und eine Person aus dem Rat als Stellvertreter zu wählen. Daneben ist der Bürgermeister Kraft satzungsmäßiger Regelung Mitglied der Mitgliederversammlung.

k)       BEP Bürger-Energiepark Ammerland-Oldenburg eG:

Hier ist aktuell der Bürgermeister vertreten. Ein Vertreter ist neu zu wählen.

l)        KNN Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co KG

Hier ist aktuell der Bürgermeister vertreten. Ein Vertreter ist neu zu wählen.