Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2017 einschließlich der Finanzplanung für das Jahr 2018 bis 2020 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2017 bis 2020
Vorlage
B/0729/2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2017.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 in der dem Haushaltsplan beigefügten Fassung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung hat in der Finanzausschusssitzung am 27.09.16 den ersten Haushaltsentwurf 2017 vorgestellt. Der Entwurf wies dabei ein Gesamtdefizit in Höhe von 1.536.200 € aus. Auch alle Folgejahre wiesen erhebliche Defizite aus.

 

Die Fachdienste wurden Anfang Oktober nochmal aufgefordert, Einsparungsvorschläge bzw. Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmeseite zu unterbreiten, um das Defizit entsprechend reduzieren zu können. Weiterhin waren die Entwicklungen bei den Hauptsteuererträgen sowie für die Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich abzuwarten.

 

In dem nunmehr vorliegenden zweiten Haushaltswurf wurden sämtliche Anpassungen eingepflegt. Auf die wesentlichen Anpassungen wird nachstehend Bezug genommen.

 

Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen ist die Verwaltung im ersten Haushaltsentwurf von einem Grundbetrag in Höhe von 942,30 € ausgegangen. Traditionell wird im ersten Entwurf sehr vorsichtig mit lediglich einem Viertel der Steigerungssätze gem. Orientierungsdatenerlass geplant, was folglich einer Steigerung von 1% entsprach. In der 46. Kalenderwoche ist nunmehr der vorläufige Grundbetrag 2017 bekannt gegeben worden. Erfreulicherweise ist dieser mit insgesamt 967,36 € bzw. 3,7 % deutlich höher ausgefallen, so dass hierdurch ein deutlicher Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen war.

 

Zu einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch die gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf erhöhte Steuereinnahmekraft geführt. Für die Berechnung der Steuereinnahmekraft sind u.a. die Gewerbesteuereingänge bis zum 30.09.16 maßgebend. Diese konnten für den ersten Haushaltsentwurf nur geschätzt werden. Die Gewerbesteuer hat sich bis zum Ende des dritten Quartals 2016 jedoch deutlich besser entwickelt als zunächst angenommen. Die hieraus resultierende höhere Steuereinnahmekraft schmälert folglich die Schlüsselzuweisungen.

 

Insgesamt betrachtet konnte für den zweiten Haushaltsentwurf erhöhte Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 75.000 berücksichtigt werden.

 

Der Ansatz der  Gewerbesteuer wurde gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf um insgesamt 733.000 € erhöht. Maßgebend für den Ansatz 2017 ist weiterhin das voraussichtliche Veranlagungssoll 2017. Aufgrund der inzwischen eingetretenen Verbesserungen bei der Gewerbesteuer wurde dieses nochmals neu ermittelt und konnte um rund 500.000 € erhöht werden. Weiterhin wurde für das Jahr 2017 nunmehr mit einer Steigerung in Höhe von insgesamt 5 % kalkuliert, was nochmalige Mehrerträge in Höhe von rund 233.000 € bedeutet. Die Orientierungsdaten gehen im Jahr 2017 von einer Steigerung in Höhe von 11,3 % aus. Aus der Steuerschätzung aus November 2016 ergibt sich für 2017 eine prognostizierte Steigerung in Höhe von 9,9 %.  Seitens der Verwaltung wird die fünfprozentige Steigerung daher als moderat und vertretbar angesehen. Aufwandsseitig war die Gewerbesteuerumlage entsprechend um insgesamt rund 150.000 € zu erhöhen.

 

Die Einplanung der Einkommenssteuer 2017 wurde in dem ersten Haushaltsentwurf aufgrund der Steuerschätzung aus Mai 2016 vorgenommen. Inzwischen liegt der Verwaltung das voraussichtliche Ergebnis 2016 vor, welches rund 230.000 € niedriger ausfällt als mit der Haushaltsplanung 2016 angenommen. Auf dieses voraussichtliche Ergebnis 2016 wurden nunmehr die Orientierungsdaten in Höhe von 3 % Steigerung angewandt. Entsprechend waren Mindererwartungen in Höhe von rund 235.000 € zu berücksichtigen.

 

Für die Umsatzsteuer 2018 bis 2020 war in den Orientierungsdaten bislang nicht die Maßnahme des Bundes zur Entlastung der Kommunen berücksichtigt. Teilweise wird die Entlastung über die Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer realisiert. Inzwischen liegen der Verwaltung hierzu entsprechende Erwartungen vor, welche die Finanzplanjahre 2018 bis 2020 um insgesamt rund 850.000 € entlasten.

 

Hinsichtlich der Vergnügungssteuer wurde nochmals eine Hochrechnung für 2017 anhand der aktuellen Abrechnungen aller Spielgerätebetreiber vorgenommen. Weiterhin wurde vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bereits eine Erhöhung des Steuersatzes von 15 % auf 20 % angenommen. Der Ansatz wurde daraufhin um insgesamt 45.000 € erhöht.

 

Die Zuschüsse für den Defizitausgleich bei den Kindergärten wurden von einigen Trägern korrigiert. Der Zuschussbedarf konnte dadurch im zweiten Haushaltsentwurf um rund 120.000 € reduziert werden. Gleichwohl beträgt der Zuschuss für die Kindergärten insgesamt rund 2.550.000 € und ist damit gegenüber dem Planjahr 2016 um rund 450.000 € gestiegen.

 

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden sämtliche vorgesehene Maßnahmen nochmal kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden diverse kleinere und größere Maßnahmen verschoben oder sogar gänzlich gestrichen.

 

Die Aufwendungen für die Kreisumlage konnten insgesamt um rund 190.000 € gesenkt werden. Zurückzuführen ist dies einerseits auf die obengenannten Veränderungen bei der Berechnung für den Finanzausgleich. Außerdem hat der Landkreis im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten angekündigt, die Kreisumlage von 35,5 % auf nunmehr 34,0 % senken zu wollen, sofern der Kreistag diesem Vorschlag folgt.

 

Im Bereich der Schulen konnte der Erstattungsbetrag für die KGS Rastede aufgrund geänderter Schülerzahlen um rund 60.000 € gesenkt werden. Erhöht wurde hingegen der Erstattungsbetrag für auswärtige Schulen um rund 36.000 €.

 

 

Insgesamt betrachtet konnte das Defizit 2017 im Ergebnishaushalt auf 514.400 € verringert werden. Dieses Defizit sowie auch das Defizit im Finanzplanjahr 2018 in Höhe von 108.900 € kann mit der vorhandenen Überschussrücklage ausgeglichen werden, so dass der Ergebnishaushalt insgesamt als ausgeglichen zu betrachten ist. Die Planjahre 2019 und 2020 weisen nunmehr kumulierte Überschüsse in Höhe von rund 460.000 € aus.

 

Über den gesamten Planungszeitraum würde sich die Überschussrücklage jedoch um rund 164.000 € vermindern. Anzumerken ist jedoch, dass sich viele Steuererträge weiterhin auf einer Hochphase bewegen. Ziel sollte es daher in dieser Phase grundsätzlich sein, die Überschussrücklage weiter zu vergrößern. Die oben genannten Inanspruchnahmen der Überschussrücklagen in diesen Phasen sollten daher durchaus kritisch betrachtet werden. Sollte die Hochphase mittelfristig abflauen, ist auch aufwandsseitig mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

 

Im investiven Haushalt waren bislang 675.000 € für den Neubau der Feuerwehr Gristede im Finanzplanjahr 2018 eingeplant. Hiervon wurden 75.000 € als anteilige Planungskosten bereits in das Jahr 2017 vorgeholt.

 

Die letzte Rate 2017 für den Breitbandausbau in Höhe von 136.000 € wurde gänzlich ausgeplant. Nach aktuellen Berechnungen reichen die Mittel in Höhe von insgesamt 272.000 € aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 aus, um die für die Gemeinde Wiefelstede anfallenden Kosten vollständig decken zu können.

 

Als investive Einzahlung wurde ein Zuschuss vom Landkreis für den Erweiterungsbau des Kindergarten Thienkamp in Höhe von 38.300 € eingeplant.

 

Ab 2019 wurden außerdem Erlöse aus dem Verkauf von Gewerbeflächen in Höhe von jährlich 500.000 € eingeplant. Diese wurden planerisch auf vier Jahre verteilt.

Inwieweit diese, ebenso wie die bereits eingeplanten weiteren Verkäufe aus Wohnbau- und Gewerbeflächen, realisiert werden können ist abhängig davon, wie die geplanten Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen umgesetzt werden können und wie sich letztlich die Nachfrage nach entsprechenden Flächen entwickelt.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden für den Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen in gleicher Höhe auch kurzfristige Darlehensaufnahmen eingeplant. Entsprechend der Rückflüsse aus den geplanten Verkäufen wurden dabei Laufzeiten in Höhe von zwei bis fünf Jahren berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Darlehensaufnahmen vermindert sich der Bestand der liquiden Mittel in den Jahren 2017 und 2018 um insgesamt rund 3.500.000 €. In den Jahren 2019 und 2020 fließen wieder liquide Mittel in Höhe von insgesamt 1.144.000 € zu. Auch wenn die Entwicklung der liquiden Mittel sehr eng bemessen wurde geht die Verwaltung davon aus, dass für die Aufgabenerfüllung stetig ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, so dass keine weiteren Darlehensaufnahmen berücksichtigt wurden. Evt. unterjährige kurzfristige Engpässe können durch den vorhandenen Liquiditätskredite-Rahmen überbrückt werden.

 

Insgesamt betrachtet ist die Haushaltssituation sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt für Investitionen und Finanzierung kritisch zu betrachten. Wesentliche „Treiber“ für die Aufwandsentwicklung ist die bestehende Infrastruktur, die es zu erhalten und teilweise noch auszubauen gilt als auch die stetige Aufgabenerfüllung (bspw. im Bereich der Kindertagesstätten) die die Gemeinde Wiefelstede bisher aus den allgemeinen Ertragssteigerungen bewältigen konnte. Nur leichte negative Änderungen würden hier zu erheblichen negativen Verwerfungen führen, die nicht auszugleichen wären. Hier sind künftig Überlegungen anzustellen, wie die Gemeinde sich dieser Situation stellen wird.

 

Trotz Ausweisung des Defizites für das Planjahr 2017 als auch für das Finanzplanjahr 2018 wird empfohlen, die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

     


Finanzierung:

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Anlagen: