Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
Neuregelung der Beschilderung gewichtsbeschränkter Gemeindestraße für den
Bereich der Gemeinde Wiefelstede nicht zu und überarbeitet kurzfristig
die Liste der bisherigen gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen. Bei den
verbleibenden gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen müssen alle betroffenen
Nutzer eine Ausnahmegenehmigung beantragen (auch die Landwirte). Die Gemeinde
wird die Auflagen hierzu in die erforderlichen Stellungnahmen an den Landkreis
einarbeiten. Die Ausnahmegenehmigungen sollten langfristig (so lang wie
möglich) erteilt werden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
zeitliche Ablauf der Beratungen und der Inhalt der Beratungen und Abstimmungen
der beteiligten Behörden zur Thematik „einheitliche Beschilderung gewichtsbeschränkter Gemeindestraßen auf dem
Gebiet des Landkreises Ammerland“ sind den gesondert versandten Anlagen zu entnehmen. (Diese sind
vertraulich zu behandeln da es sich um einen um verwaltungsinterne und zum
anderen um Vorgänge handelt, die in vertraulich tagenden Gremien behandelt
wurden.) Die grundsätzliche Beratung dieser Thematik hat in öffentlicher
Sitzung zu erfolgen.
Zusammenfassend
wird folgende Sachlage festgestellt:
a)
Aufgrund
der stetig anwachsenden Verkehre mit immer größeren, schwereren und schnelleren
landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den Gemeindestraßen aller kreisangehörigen
Gemeinden des Landkreises Ammerland werden die Belastungsgrenzen allgemein als
überschritten angesehen. Die Regelungen/Beschilderungen sind in den einzelnen
Gemeinden des Kreises sehr unterschiedlich, teilweise wurden sie pauschal außer
Kraft gesetzt (Landwirtschaftlicher Verkehr frei), teilweise fehlen sie
gänzlich. Weiterhin war es auch für die Kontrollinstanz Polizei bis zum Jahre
2011 nicht üblich, dass die landwirtschaftlichen Verkehre, zu denen auch die
Fahrten der Lohnunternehmen und Maschinenringe gehörten, von der Polizei
kontrolliert wurden, bzw. Verstöße nicht oder sehr selten mit Verwarnungen bzw.
Bußgeldern geahndet wurden. Diese „stillschweigende Duldung“ sollte nach
Auffassung der Verantwortlichen überprüft und zukünftig durch einheitliche,
verbindliche Regelungen und überprüfbare sowie bestimmte Verfahrensregelungen
ersetzt werden.
b)
Diese
erste Meinungsbildung wurde in den Gemeinden den Gremien zur Kenntnis gegeben.
Bei den anschließenden Beratungen wurde jedoch auch sehr schnell deutlich, dass
der Fortschritt der Technik und die immer größer werdenden Maschinen nicht
aufzuhalten oder gar zurückzudrehen sind. Die Gemeinden müssen sich (und haben
dies bereits in den vergangenen Jahren getan) zukünftig darauf einstellen, die
Gemeindestraßen besser auszubauen. Nicht nur der Untergrund ist zu
stabilisieren auch eine Verbreiterung der Straßen ist erforderlich. Drei Meter
breite Straßen sind für derartige Verkehre nicht mehr ausreichend,
Verbreiterungen auf 3,5 bis 4 Meter sind (wo es möglich ist) vorzunehmen,
alternativ sind Ausweichbuchten herzustellen. Die Kosten hierfür sind ganz
erheblich und größtenteils von den Gemeinden allein aufzubringen, da
Fördermittel in den vergangenen Jahren stark reduziert wurden.
Im
Ergebnis bedeutet das, dass die Anpassung der Gemeindestraßen noch viele Jahre
dauern wird und daher über „Zwischenlösungen“ nachzudenken ist.
c)
Da
ab 2012 vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Polizei kontrolliert
wurden, kam es in den Reihen der Landwirte zu „Unmutsäußerungen“, d. h. das
Unverständnis über die neuen aber durchaus nachvollziebaren Maßnahmen der
Polizei nahmen ständig zu.
Dieses
führte ab Frühjahr 2012 zu weiteren Beratungen auf den Verkehrsbesprechungen
beim Landkreis Ammerland, zusammen mit Vertretern der Niedersächsischen
Landesstraßenbauverwaltung, Oldenburg, der Polizeiinspektion
Oldenburg/Ammerland, der Straßenmeisterei Westerstede, Vertretern der
kreisangehörigen Gemeinden/Stadt Westerstede sowie der Verkehrsbehörde des
Landkreises Ammerland. In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wurden die
rechtlichen Möglichkeiten von Maßnahmen und Beschilderungen,
Ausnahmeregelungen, Ausnahmegenehmigungen und Gebühren diskutiert. Auch die
Überwachung und Durchsetzbarkeit von Auflagen waren immer wieder Gegenstand der
Beratungen. Die Gemeinden wurden in dieser Zeit regelmäßig über den Sachstand
und die Probleme bei den angedachten Umsetzungen der „einheitlichen Regelung“
informiert. Klar wurde auch, dass es Regelungen geben würde, die nicht nur auf
Verständnis der betroffenen Landwirte, Lohnunternehmen usw. stoßen. Dieses
wurde auch während der laufenden Diskussionen mehrfach an die
Gemeinden/Ratsvertretern herangetragen und führte auch deshalb zur
langandauernden „Meinungsfindung“ auf den Verkehrsbesprechungen. Die
letztendlich und mehrheitlich akzeptierte einheitliche Beschilderungslösung an
den gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen stellte sich wie u. a. dar:
Die
Gesamtkosten der Beschaffung (ohne Aufstellkosten) dieser Schilder betragen für
das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede rd. 21.000,00 € und sind derzeit nicht im
Haushalt 2017 eingeplant (sh. anl. Angebot + Straßenliste) auf den Seiten 71
bis 78 der gesondert zur Verfügung gestellten Unterlagen.
d)
Aus
dem Protokoll der Verkehrsbesprechung vom 13.11.2015 ist die Aussage der
Polizei (Seiten 110 bis 111) ist die klare Aussage der Polizei zu entnehmen,
dass eine flächendeckende Überwachung des landwirtschaftlichen Verkehrs, zur
Einhaltung der angedachten Beschilderungsregelungen nicht möglich sei.
„Eine Beschilderung macht nur so lange Sinn wie sie auch überwacht werden
kann“. Diese Meinung wird geteilt, woraus sich für die Gemeinde Wiefelstede die
Frage nach dem Sinn einer sehr teuren Beschilderung an Gemeindestraßen stellt,
wenn eine Überwachung nicht möglich ist und die Straßen nicht wirklich
geschützt werden. Nur ein Verfahren zur Regelung der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen für den Landkreis Ammerland zu entwickeln, welches
erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von der Gemeinde Wiefelstede wegen
der einzuarbeitenden Vorgaben in jede einzelne Ausnahmegenehmigung erfordert,
ist zumindest fragwürdig und mit nicht unerheblichen Gebühren für die
betroffenen Landwirte/Unternehmen verbunden. Nur wenn durch das
Ausnahmegenehmigungsverfahren auch sichergestellt werden könnte, dass die
Straßen tatsächlich eine Entlastung erfahren und damit Schäden
vorgebeugt/verhindert werden, macht das ganze Verfahren nach Auffassung der
Verwaltung erst wirklich einen Sinn. Sicher ist, dass keine
landwirtschaftlichen Fahrzeugbewegungen entfallen, dass keine
Gewichtsreduzierungen der Fahrzeuge zu erwarten ist und das ohne Kontrollen
auch kaum langsamer gefahren wird. Auch wenn die Geschwindigkeiten kontrolliert
und geahndet werden sollten, würden die Überschreitungen über die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nur in einem Bereich von 10 bis 20 km/h
erfolgen. Das hierfür zu zahlende Verwarnungsgeld wäre so gering, dass kaum
nennenswerte Verhaltensänderungen bei den Fahrzeugführern zu erwarten sind.
Anders ist die Situation sicherlich in
den Gemeinden mit höheren Anteilen an gefährdeten Moorstraßen (wie z. B.
Edewecht, Bad Zwischenahn und Rastede) zu sehen. Hier sind klare Vorgaben und
auch zusätzliche Auflagen bezüglich der Nutzungen erforderlich um die ohnehin
schlechten Straßenverhältnisse nicht noch weitere zu verschlechtern.
Entsprechende Straßen sind in der Gemeinde Wiefelstede nur in einem sehr
geringen Umfang vorhanden, so dass eine flächendeckende neue Beschilderung aus
diesen Gründen nicht zwingend erforderlich ist.
Wenn
die Gremien der Gemeinde Wiefelstede mehrheitlich zu der Entscheidung kommen
sollten, nicht an dieser bislang gewollten kreiseinheitlichen Beschilderung von
tonnenbegrenzten Straßen teilzunehmen, muss jedoch auch klar sein, dass über
den jetzigen Bestand der Beschilderungen und die daraus entstehenden möglichen
Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Verkehre nachzudenken ist. Es ist
nicht anzunehmen, dass die bis 2011 gelebte Regelung der Duldung der
landwirtschaftlichen Nutzungen durch die Polizei weiterhin stattfinden wird. Es
muss entschieden werden, ob die Tonnenbegrenzungsschilder entfernt werden (weil
diese z. B. wegen Verhinderung von einzelnen überörtlichen Abkürzungsbestrebungen
durch Speditionen usw. aufgestellt wurden, die nichts mit den
Straßenverhältnissen und Landwirtschaft zu tun haben) oder stehen bleiben
sollen, mit der Konsequenz, dass danach die direkt betroffenen
landwirtschaftlichen Betriebe und Lohnunternehmen für diese Straße auch
Ausnahmegenehmigungen beantragen müssen. Hier wären Einzelfallentscheidungen
für jede bisher beschilderte Gemeindestraße vorzubereiten, die dann in der
nächsten Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 16. Mai 2017 beraten
werden könnte bzw. müsste (jedoch nur dann, wenn in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 06.02.2017 grundsätzlich entschieden werden sollte,
dass die Gemeinde Wiefelstede nicht an der kreiseinheitlichen Beschilderung
teilnehmen will).
Die
Leiterin der Straßenverkehrsbehörde wird an der Sitzung des Straßen- und
Verkehrsausschusses am 24. Januar 2017 teilnehmen, auch um evtl. zu
verkehrsrechtlichen Problemen die aus Entscheidungen entstehen könnten,
Stellung zu nehmen. Zur Vorbereitung wird diese Beratungsvorlage und die
vertrauliche Ablaufdarstellung mit Anlagen Frau Meiners vorab zugesandt.
Finanzierung:
Die für
eine kreiseinheitliche neue Beschilderung erforderlichen Mittel in Höhe von rd.
21.000,00 € sind nicht im Haushalt 2017 eingeplant. Gleiches gilt für die
Bauhofskosten für die Schilderaufstellung bzw. den Austausch der Schilder und
die Unterhaltung der Beschilderung (auch in den Folgejahren).
Der
Landkreis hat jedoch dem Beginn der Beschilderung/Neuregelung ab 01.01.2018
bereits die grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Anlagen: