Betreff
Geplante einheitliche Beschilderung gewichtsbeschränkter Gemeindestraßen auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland
Vorlage
B/0736/2016
Aktenzeichen
FB III Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Neuregelung der Beschilderung gewichtsbeschränkter Gemeindestraße für den Bereich der Gemeinde Wiefelstede nicht zu und überarbeitet kurzfristig die Liste der bisherigen gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen. Bei den verbleibenden gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen müssen alle betroffenen Nutzer eine Ausnahmegenehmigung beantragen (auch die Landwirte). Die Gemeinde wird die Auflagen hierzu in die erforderlichen Stellungnahmen an den Landkreis einarbeiten. Die Ausnahmegenehmigungen sollten langfristig (so lang wie möglich) erteilt werden.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der zeitliche Ablauf der Beratungen und der Inhalt der Beratungen und Abstimmungen der beteiligten Behörden zur Thematik „einheitliche Beschilderung gewichtsbeschränkter Gemeindestraßen auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland“ sind den gesondert versandten Anlagen zu entnehmen. (Diese sind vertraulich zu behandeln da es sich um einen um verwaltungsinterne und zum anderen um Vorgänge handelt, die in vertraulich tagenden Gremien behandelt wurden.) Die grundsätzliche Beratung dieser Thematik hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.

 

Zusammenfassend wird folgende Sachlage festgestellt:

 

a)    Aufgrund der stetig anwachsenden Verkehre mit immer größeren, schwereren und schnelleren landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den Gemeindestraßen aller kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Ammerland werden die Belastungsgrenzen allgemein als überschritten angesehen. Die Regelungen/Beschilderungen sind in den einzelnen Gemeinden des Kreises sehr unterschiedlich, teilweise wurden sie pauschal außer Kraft gesetzt (Landwirtschaftlicher Verkehr frei), teilweise fehlen sie gänzlich. Weiterhin war es auch für die Kontrollinstanz Polizei bis zum Jahre 2011 nicht üblich, dass die landwirtschaftlichen Verkehre, zu denen auch die Fahrten der Lohnunternehmen und Maschinenringe gehörten, von der Polizei kontrolliert wurden, bzw. Verstöße nicht oder sehr selten mit Verwarnungen bzw. Bußgeldern geahndet wurden. Diese „stillschweigende Duldung“ sollte nach Auffassung der Verantwortlichen überprüft und zukünftig durch einheitliche, verbindliche Regelungen und überprüfbare sowie bestimmte Verfahrensregelungen ersetzt werden.

 

 

 

 

 

b)   Diese erste Meinungsbildung wurde in den Gemeinden den Gremien zur Kenntnis gegeben. Bei den anschließenden Beratungen wurde jedoch auch sehr schnell deutlich, dass der Fortschritt der Technik und die immer größer werdenden Maschinen nicht aufzuhalten oder gar zurückzudrehen sind. Die Gemeinden müssen sich (und haben dies bereits in den vergangenen Jahren getan) zukünftig darauf einstellen, die Gemeindestraßen besser auszubauen. Nicht nur der Untergrund ist zu stabilisieren auch eine Verbreiterung der Straßen ist erforderlich. Drei Meter breite Straßen sind für derartige Verkehre nicht mehr ausreichend, Verbreiterungen auf 3,5 bis 4 Meter sind (wo es möglich ist) vorzunehmen, alternativ sind Ausweichbuchten herzustellen. Die Kosten hierfür sind ganz erheblich und größtenteils von den Gemeinden allein aufzubringen, da Fördermittel in den vergangenen Jahren stark reduziert wurden.

 

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Anpassung der Gemeindestraßen noch viele Jahre dauern wird und daher über „Zwischenlösungen“ nachzudenken ist.

 

 

 

c)    Da ab 2012 vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Polizei kontrolliert wurden, kam es in den Reihen der Landwirte zu „Unmutsäußerungen“, d. h. das Unverständnis über die neuen aber durchaus nachvollziebaren Maßnahmen der Polizei nahmen ständig zu.

 

Dieses führte ab Frühjahr 2012 zu weiteren Beratungen auf den Verkehrsbesprechungen beim Landkreis Ammerland, zusammen mit Vertretern der Niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung, Oldenburg, der Polizeiinspektion Oldenburg/Ammerland, der Straßenmeisterei Westerstede, Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden/Stadt Westerstede sowie der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland. In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wurden die rechtlichen Möglichkeiten von Maßnahmen und Beschilderungen, Ausnahmeregelungen, Ausnahmegenehmigungen und Gebühren diskutiert. Auch die Überwachung und Durchsetzbarkeit von Auflagen waren immer wieder Gegenstand der Beratungen. Die Gemeinden wurden in dieser Zeit regelmäßig über den Sachstand und die Probleme bei den angedachten Umsetzungen der „einheitlichen Regelung“ informiert. Klar wurde auch, dass es Regelungen geben würde, die nicht nur auf Verständnis der betroffenen Landwirte, Lohnunternehmen usw. stoßen. Dieses wurde auch während der laufenden Diskussionen mehrfach an die Gemeinden/Ratsvertretern herangetragen und führte auch deshalb zur langandauernden „Meinungsfindung“ auf den Verkehrsbesprechungen. Die letztendlich und mehrheitlich akzeptierte einheitliche Beschilderungslösung an den gewichtsbeschränkten Gemeindestraßen stellte sich wie u. a. dar:

 

Die Gesamtkosten der Beschaffung (ohne Aufstellkosten) dieser Schilder betragen für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede rd. 21.000,00 € und sind derzeit nicht im Haushalt 2017 eingeplant (sh. anl. Angebot + Straßenliste) auf den Seiten 71 bis 78 der gesondert zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

d)   Aus dem Protokoll der Verkehrsbesprechung vom 13.11.2015 ist die Aussage der Polizei (Seiten 110 bis 111) ist die klare Aussage der Polizei zu entnehmen, dass eine flächendeckende Überwachung des landwirtschaftlichen Verkehrs, zur Einhaltung der angedachten Beschilderungsregelungen nicht möglich sei. „Eine Beschilderung macht nur so lange Sinn wie sie auch überwacht werden kann“. Diese Meinung wird geteilt, woraus sich für die Gemeinde Wiefelstede die Frage nach dem Sinn einer sehr teuren Beschilderung an Gemeindestraßen stellt, wenn eine Überwachung nicht möglich ist und die Straßen nicht wirklich geschützt werden. Nur ein Verfahren zur Regelung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Landkreis Ammerland zu entwickeln, welches erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von der Gemeinde Wiefelstede wegen der einzuarbeitenden Vorgaben in jede einzelne Ausnahmegenehmigung erfordert, ist zumindest fragwürdig und mit nicht unerheblichen Gebühren für die betroffenen Landwirte/Unternehmen verbunden. Nur wenn durch das Ausnahmegenehmigungsverfahren auch sichergestellt werden könnte, dass die Straßen tatsächlich eine Entlastung erfahren und damit Schäden vorgebeugt/verhindert werden, macht das ganze Verfahren nach Auffassung der Verwaltung erst wirklich einen Sinn. Sicher ist, dass keine landwirtschaftlichen Fahrzeugbewegungen entfallen, dass keine Gewichtsreduzierungen der Fahrzeuge zu erwarten ist und das ohne Kontrollen auch kaum langsamer gefahren wird. Auch wenn die Geschwindigkeiten kontrolliert und geahndet werden sollten, würden die Überschreitungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nur in einem Bereich von 10 bis 20 km/h erfolgen. Das hierfür zu zahlende Verwarnungsgeld wäre so gering, dass kaum nennenswerte Verhaltensänderungen bei den Fahrzeugführern zu erwarten sind.

 

 

 

 

 

 

Anders ist die Situation sicherlich in den Gemeinden mit höheren Anteilen an gefährdeten Moorstraßen (wie z. B. Edewecht, Bad Zwischenahn und Rastede) zu sehen. Hier sind klare Vorgaben und auch zusätzliche Auflagen bezüglich der Nutzungen erforderlich um die ohnehin schlechten Straßenverhältnisse nicht noch weitere zu verschlechtern. Entsprechende Straßen sind in der Gemeinde Wiefelstede nur in einem sehr geringen Umfang vorhanden, so dass eine flächendeckende neue Beschilderung aus diesen Gründen nicht zwingend erforderlich ist.

 

Wenn die Gremien der Gemeinde Wiefelstede mehrheitlich zu der Entscheidung kommen sollten, nicht an dieser bislang gewollten kreiseinheitlichen Beschilderung von tonnenbegrenzten Straßen teilzunehmen, muss jedoch auch klar sein, dass über den jetzigen Bestand der Beschilderungen und die daraus entstehenden möglichen Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Verkehre nachzudenken ist. Es ist nicht anzunehmen, dass die bis 2011 gelebte Regelung der Duldung der landwirtschaftlichen Nutzungen durch die Polizei weiterhin stattfinden wird. Es muss entschieden werden, ob die Tonnenbegrenzungsschilder entfernt werden (weil diese z. B. wegen Verhinderung von einzelnen überörtlichen Abkürzungsbestrebungen durch Speditionen usw. aufgestellt wurden, die nichts mit den Straßenverhältnissen und Landwirtschaft zu tun haben) oder stehen bleiben sollen, mit der Konsequenz, dass danach die direkt betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Lohnunternehmen für diese Straße auch Ausnahmegenehmigungen beantragen müssen. Hier wären Einzelfallentscheidungen für jede bisher beschilderte Gemeindestraße vorzubereiten, die dann in der nächsten Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 16. Mai 2017 beraten werden könnte bzw. müsste (jedoch nur dann, wenn in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.02.2017 grundsätzlich entschieden werden sollte, dass die Gemeinde Wiefelstede nicht an der kreiseinheitlichen Beschilderung teilnehmen will).

 

Die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde wird an der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 24. Januar 2017 teilnehmen, auch um evtl. zu verkehrsrechtlichen Problemen die aus Entscheidungen entstehen könnten, Stellung zu nehmen. Zur Vorbereitung wird diese Beratungsvorlage und die vertrauliche Ablaufdarstellung mit Anlagen Frau Meiners vorab zugesandt.

 

 


Finanzierung:

 

Die für eine kreiseinheitliche neue Beschilderung erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 21.000,00 € sind nicht im Haushalt 2017 eingeplant. Gleiches gilt für die Bauhofskosten für die Schilderaufstellung bzw. den Austausch der Schilder und die Unterhaltung der Beschilderung (auch in den Folgejahren).

 

Der Landkreis hat jedoch dem Beginn der Beschilderung/Neuregelung ab 01.01.2018 bereits die grundsätzliche Zustimmung erteilt.

 

 


Anlagen: