hier: Änderung der Dienstanweisung zum 01.01.2017 und Einführung eines Straßenkontrollprogrammes
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Straßen- und Verkehrsausschuss nimmt
den Sachstand und die überarbeitete Dienstanweisung zur Kontrolle der Straßen,
Wege und Plätze, die am 01.02.2017 in Kraft treten wird, zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Kontinuierliche
Straßenkontrollen mit entsprechender Dokumentation sind erforderlich, um
schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht und damit eine Haftung
des Straßenbaulastträgers (der Gemeinde Wiefelstede) zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
für die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
ist § 823 BGB. Die Kommunen sind als Gebietskörperschaften rechts- und
parteifähig und aus diesem Grunde auch haftungsfähig.
Einen
wichtigen Aspekt kommunaler Haftung stellt die Verantwortlichkeit für Schäden,
die durch mangelnde oder fehlende Verkehrssicherungsmaßnahmen verursacht
werden, dar.
Die
Kommune hat nach § 839 BGB die Beweislast, dass besondere Gründe vorliegen, die
das Verschulden des schädigenden Verhaltens ausschließen bzw. dafür, dass der
Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten der Kommune eingetreten wäre.
Wichtig
ist deshalb eine möglichst genaue und ordnungsgemäße Dokumentation der
Straßenkontrollen.
Im
Folgenden werden zusammenfassend die wichtigsten Informationen der
Verkehrs-akademie Dortmund zum Thema „Straßenkontrollen im Rahmen der
Verkehrs-sicherungspflicht“ zur Verfügung gestellt:
Die Gemeinde haftet für die Sicherung des
Straßenverkehrs (Amtshaftung)
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind
Verkehrsflächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die mit dem Bau,
der Unterhaltung und der Überwachung der Verkehrssicherheit öffentlicher
Straßen zusammenhängender Aufgaben werden von der Gemeinde in Ausübung
hoheitlicher Tätigkeit oder als Pflichten des öffentlichen Rechts wahrgenommen.
Der Umfang der Straßenbaulast
Die Verkehrssicherungspflicht für die
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze obliegt im Gemeindegebiet der Gemeinde
Wiefelstede. Die Straßenbaulast umfasst insbesondere die mit der Unterhaltung
der Straßen zusammenhängenden Aufgaben einschließlich der Einhaltung der
Sicherheitsvorkehrungen.
Ursachen von Schäden können sein:
Witterungsbedingte Einflüsse: Kälte führt zu Rissen und
Schlaglöchern
Hitze
führt zum Spurrinnen
Verkehrliche Einflüsse: Verkehrsmenge (die Art der
Belastung hat Einfluss
auf
den Fahrbahnzustand)
Bauliche Eingriffe: Aufgrabungen haben negativen Einfluss
auf den
Fahrbahnzustand
(Schwachstellen durch Arbeitsnähte
und
Fugen)
Verwaltungsinterne Kontroll- u. Überwachungspflichten:
Zur Sicherstellung einer dauerhaften
Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Kommune
bedarf es einer geschlossenen Aufgabenkette, die vom Hauptverwaltungsbeamten
über die Fachbereichsleiter sowie die Fachdienstleiter bis zu den konkret
handelnden Bediensteten reicht. Die hierfür zu treffenden dienstlichen
Anordnungen bedürfen zu ihrer Realisierung der schriftlichen Festlegung
(Dienstanweisung) und in der Ausführung einer ständigen Überwachung durch die
hierfür zuständigen Bediensteten.
Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich
grundsätzlich auf die Instandhaltung des Straßenkörpers, die Anbringung
erforderlicher Geländer, Beleuchtung bei Dunkelheit und das Streuen der Straßen
bei Glätte.
Weiterhin erstreckt sich die
Verkehrssicherungspflicht auch noch auf das Bankett des Straßenkörpers sowie
auf sämtliche Bestandteile, Zubehöre (Verkehrsschilder) und Einrichtung der
Straßen sowie auf die öffentlichen Verkehrs- und Parkflächen befindlichen
Bäume.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Nutzung der kommunalen
Infrastruktur sollen die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Hierfür
ist der Verkehrssicherungspflichtige verantwortlich.
Dabei sind allerdings nicht für alle denkbaren,
auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen,
da eine Sicherung, die jeden Unfall ausschließt, praktisch nicht erreichbar
ist.
Die Straßenverkehrssicherungspflicht
orientiert sich am Leitbild des sorgfältigen Verkehrsteilnehmers:
1. Dieser hat sich grundsätzlich den
Straßenverhältnissen anzupassen und die Straße so hin-
zunehmen, wie sie sich ihm unverkennbar darbietet.
2. Einen Anspruch auf völlig gefahrlose, gute
Verkehrswege gibt es nicht.
Umsetzung der Kontrollpflichten
Um Gefahren, die den Verkehrsteilnehmern von
dem Straßenzustand drohen, überhaupt fest-stellen und beseitigen zu können,
obliegt den Kommunen eine Kontrollpflicht in Bezug auf das
Straßennetz. Die Kontrollen müssen in
regelmäßigen zeitlichen Abständen durchgeführt werden, die sich an der
Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der Straßen orientieren.
Die Kontrollen dienen der Schadens- und
Unfallverhütung und damit zugleich der Haftungsvermeidung, zum anderen aber
auch der Reduzierung verkehrssichernder und schadensverhütender Maßnahmen auf
das rechtlich und tatsächlich Notwendige.
Gemäß
der Empfehlungen der Kommunalversicherer zur Organisation der Straßenkontrollen
wurde die zurzeit geltende Dienstanweisung vom 14.12.2011 (in Kraft getreten am
14.12.2012) überarbeitet (sh. Anlage). Die Kontrollintervalle des der
Dienstanweisung anliegenden Stufenplanes wurden ebenfalls den Empfehlungen
entsprechend unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung und Wichtigkeit der
einzelnen Straßen, Wege und Plätze neu festgelegt.
Zurzeit
werden die Straßenkontrollen noch mit Straßenkontrollblättern durchgeführt, in
denen der kontrollierende Bauhofmitarbeiter das Kontrolldatum mit Uhrzeit und
evtl. Schäden festhält. Die aktuellen Schäden werden per Hand notiert. Der
Bauhofleiter veranlasst dann die schnellstmögliche Beseitigung der erfassten
Schäden.
Zurzeit
ist die Dokumentation nicht nachhaltig und bei Nichteinhaltung der gesetzlichen
Vorschriften sind ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. zivilrechtliche
Auseinandersetzungen mit den Geschädigten vorprogrammiert.
Um
das komplexe und arbeitsintensive Vorgehen im Zusammenhang mit der Durchführung
und der notwendigen rechtssicheren Dokumentation der Straßenkontrollen zu
verbessern und zu erleichtern, wird zurzeit das PC-gestütztes
Straßenkontrollsystem pit kommunal (IPSyscon) eingeführt. Der Bauhofleiter bzw.
ein beauftragter Mitarbeiter wird zukünftig die Straßenkontrollen mit einem
mobilen Tablet durchführen; alle Gemeindestraßen mit entsprechendem Kartenwerk
sind hinterlegt. Die Dokumentation erfolgt unter Angabe von Art und Größe der
Schäden, der genauen Lage, des Datums und der Uhrzeit.
Nach
Beendigung der Straßenkontrollen werden die erfassten Daten synchronisiert und
stehen dem Fachdienstleiter Straßen, Wege, Plätze, dem Bauhofleiter und auch
sonstigen Bediensteten zur Verfügung. Aus dem Kontrollsystem können dann
gezielt Aufträge erstellt und den mit der Behebung der Schäden beauftragten
Bauhofmitarbeitern ausgehändigt werden. Die Behebung/das Datum der Behebung des
Schadens wird wieder im Kontrollsystem erfasst, so dass offene und ausgeführte
Aufträge jederzeit eingesehen werden können.
Mit
der Einführung des PC-gestützten Kontrollsystems mit mobiler Datenerfassung
wird die Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze optimiert: die Straßenschäden
werden schneller und übersichtlicher erfasst; die betroffenen Straßen sowie
Datum und Uhrzeit der Kontrolle bzw. der Schadensaufnahme und –beseitigung
werden dokumentiert und auf Dauer bereitgehalten (wichtig für eine evtl.
Beweispflicht bei Schäden von Verkehrsteilnehmern).
Auch
Suchvorgänge sind schnell ausführbar. Der Sachbearbeiter hat Zugriff auf alle
benötigten Informationen.
Finanzierung:
Die
Einrichtung des PC-gestützten Kontrollsystems und des Tabletts für die mobile
Datener-fassung ist mit den in 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
erfolgt.
Anlagen: