Betreff
Straßenkontrollen in der Gemeinde Wiefelstede,
hier: Änderung der Dienstanweisung zum 01.01.2017 und Einführung eines Straßenkontrollprogrammes
Vorlage
B/0737/2016
Aktenzeichen
541100-1-06/III-2 SC
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Straßen- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachstand und die überarbeitete Dienstanweisung zur Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze, die am 01.02.2017 in Kraft treten wird, zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Kontinuierliche Straßenkontrollen mit entsprechender Dokumentation sind erforderlich, um schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht und damit eine Haftung des Straßenbaulastträgers (der Gemeinde Wiefelstede) zu vermeiden.

 

Rechtsgrundlage für die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ist § 823 BGB. Die Kommunen sind als Gebietskörperschaften rechts- und parteifähig und aus diesem Grunde auch haftungsfähig.

 

Einen wichtigen Aspekt kommunaler Haftung stellt die Verantwortlichkeit für Schäden, die durch mangelnde oder fehlende Verkehrssicherungsmaßnahmen verursacht werden, dar.

Die Kommune hat nach § 839 BGB die Beweislast, dass besondere Gründe vorliegen, die das Verschulden des schädigenden Verhaltens ausschließen bzw. dafür, dass der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten der Kommune eingetreten wäre.

 

Wichtig ist deshalb eine möglichst genaue und ordnungsgemäße Dokumentation der Straßenkontrollen.

 

Im Folgenden werden zusammenfassend die wichtigsten Informationen der Verkehrs-akademie Dortmund zum Thema „Straßenkontrollen im Rahmen der Verkehrs-sicherungspflicht“ zur Verfügung gestellt:

 

Die Gemeinde haftet für die Sicherung des Straßenverkehrs (Amtshaftung)

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind Verkehrsflächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die mit dem Bau, der Unterhaltung und der Überwachung der Verkehrssicherheit öffentlicher Straßen zusammenhängender Aufgaben werden von der Gemeinde in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit oder als Pflichten des öffentlichen Rechts wahrgenommen.

 

 

Der Umfang der Straßenbaulast

Die Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze obliegt im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiefelstede. Die Straßenbaulast umfasst insbesondere die mit der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben einschließlich der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen.

 

Ursachen von Schäden können sein:

 

Witterungsbedingte Einflüsse:            Kälte führt zu Rissen und Schlaglöchern

                                                           Hitze führt zum Spurrinnen

 

Verkehrliche Einflüsse:                      Verkehrsmenge (die Art der Belastung hat Einfluss

                                                           auf den Fahrbahnzustand)

 

Bauliche Eingriffe:                             Aufgrabungen haben negativen Einfluss auf den

                                                           Fahrbahnzustand (Schwachstellen durch Arbeitsnähte

                                                           und Fugen)

 

Verwaltungsinterne Kontroll- u. Überwachungspflichten:

Zur Sicherstellung einer dauerhaften Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Kommune bedarf es einer geschlossenen Aufgabenkette, die vom Hauptverwaltungsbeamten über die Fachbereichsleiter sowie die Fachdienstleiter bis zu den konkret handelnden Bediensteten reicht. Die hierfür zu treffenden dienstlichen Anordnungen bedürfen zu ihrer Realisierung der schriftlichen Festlegung (Dienstanweisung) und in der Ausführung einer ständigen Überwachung durch die hierfür zuständigen Bediensteten.

 

Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf die Instandhaltung des Straßenkörpers, die Anbringung erforderlicher Geländer, Beleuchtung bei Dunkelheit und das Streuen der Straßen bei Glätte.

 

Weiterhin erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auch noch auf das Bankett des Straßenkörpers sowie auf sämtliche Bestandteile, Zubehöre (Verkehrsschilder) und Einrichtung der Straßen sowie auf die öffentlichen Verkehrs- und Parkflächen befindlichen Bäume.

 

Erläuterungen:

Im Rahmen der Nutzung der kommunalen Infrastruktur sollen die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Hierfür ist der Verkehrssicherungspflichtige verantwortlich.

 

Dabei sind allerdings nicht für alle denkbaren, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen, da eine Sicherung, die jeden Unfall ausschließt, praktisch nicht erreichbar ist.

 

Die Straßenverkehrssicherungspflicht orientiert sich am Leitbild des sorgfältigen Verkehrsteilnehmers:

1. Dieser hat sich grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen und die Straße so hin-

    zunehmen, wie sie sich ihm unverkennbar darbietet.

2. Einen Anspruch auf völlig gefahrlose, gute Verkehrswege gibt es nicht.

 

Umsetzung der Kontrollpflichten

Um Gefahren, die den Verkehrsteilnehmern von dem Straßenzustand drohen, überhaupt fest-stellen und beseitigen zu können, obliegt den Kommunen eine Kontrollpflicht in Bezug auf das Straßennetz. Die Kontrollen müssen in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchgeführt werden, die sich an der Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der Straßen orientieren.

 

Die Kontrollen dienen der Schadens- und Unfallverhütung und damit zugleich der Haftungsvermeidung, zum anderen aber auch der Reduzierung verkehrssichernder und schadensverhütender Maßnahmen auf das rechtlich und tatsächlich Notwendige.

 

Gemäß der Empfehlungen der Kommunalversicherer zur Organisation der Straßenkontrollen wurde die zurzeit geltende Dienstanweisung vom 14.12.2011 (in Kraft getreten am 14.12.2012) überarbeitet (sh. Anlage). Die Kontrollintervalle des der Dienstanweisung anliegenden Stufenplanes wurden ebenfalls den Empfehlungen entsprechend unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung und Wichtigkeit der einzelnen Straßen, Wege und Plätze neu festgelegt.

 

Zurzeit werden die Straßenkontrollen noch mit Straßenkontrollblättern durchgeführt, in denen der kontrollierende Bauhofmitarbeiter das Kontrolldatum mit Uhrzeit und evtl. Schäden festhält. Die aktuellen Schäden werden per Hand notiert. Der Bauhofleiter veranlasst dann die schnellstmögliche Beseitigung der erfassten Schäden.

Zurzeit ist die Dokumentation nicht nachhaltig und bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit den Geschädigten vorprogrammiert.

 

Um das komplexe und arbeitsintensive Vorgehen im Zusammenhang mit der Durchführung und der notwendigen rechtssicheren Dokumentation der Straßenkontrollen zu verbessern und zu erleichtern, wird zurzeit das PC-gestütztes Straßenkontrollsystem pit kommunal (IPSyscon) eingeführt. Der Bauhofleiter bzw. ein beauftragter Mitarbeiter wird zukünftig die Straßenkontrollen mit einem mobilen Tablet durchführen; alle Gemeindestraßen mit entsprechendem Kartenwerk sind hinterlegt. Die Dokumentation erfolgt unter Angabe von Art und Größe der Schäden, der genauen Lage, des Datums und der Uhrzeit.

 

Nach Beendigung der Straßenkontrollen werden die erfassten Daten synchronisiert und stehen dem Fachdienstleiter Straßen, Wege, Plätze, dem Bauhofleiter und auch sonstigen Bediensteten zur Verfügung. Aus dem Kontrollsystem können dann gezielt Aufträge erstellt und den mit der Behebung der Schäden beauftragten Bauhofmitarbeitern ausgehändigt werden. Die Behebung/das Datum der Behebung des Schadens wird wieder im Kontrollsystem erfasst, so dass offene und ausgeführte Aufträge jederzeit eingesehen werden können.

 

Mit der Einführung des PC-gestützten Kontrollsystems mit mobiler Datenerfassung wird die Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze optimiert: die Straßenschäden werden schneller und übersichtlicher erfasst; die betroffenen Straßen sowie Datum und Uhrzeit der Kontrolle bzw. der Schadensaufnahme und –beseitigung werden dokumentiert und auf Dauer bereitgehalten (wichtig für eine evtl. Beweispflicht bei Schäden von Verkehrsteilnehmern).

Auch Suchvorgänge sind schnell ausführbar. Der Sachbearbeiter hat Zugriff auf alle benötigten Informationen.

     


Finanzierung:

 

Die Einrichtung des PC-gestützten Kontrollsystems und des Tabletts für die mobile Datener-fassung ist mit den in 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgt.

 

     


Anlagen: