hier: Beschluss über die Durchführung der Maßnahme als Eigeninvestition der Gemeinde
Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die notwendige Kindertagesstätte in
Metjendorf an der Ofenerfelder Straße zu errichten und die Maßnahme als
Investition der Gemeinde Wiefelstede durchzuführen.
b)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, zur Absicherung der
Planung, Finanzierung und Realisierung zum 01.08.2018 den hierfür notwendigen
1. Nachtragshaushaltsplan 2017 vorzubereiten.
c)
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, das notwendige
Raumprogramm zu ermitteln und eine Besichtigung verschiedener Einrichtungen
durch die Mitglieder des Ausschusses für Generationen und Soziales zu
organisieren. Mögliche Fördermittel des Landes Niedersachsen und des
Landkreises sind von der Verwaltung zu beantragen.
d)
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die zur
Vorbereitung weiterer Entscheidungen notwendigen Planungskosten der
Leistungsphasen 1 bis 3 für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 55.000 €
außerplanmäßig bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt zunächst über die
bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel für den Ankauf von
Wohnbaugrundstücken. Die Beordnung erfolgt in der ersten
Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2017.
e)
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die
Entscheidung zur Übernahme der
Trägerschaft der Kindertagesstätte vorzubereiten.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
In der Ratssitzung vom 13.06.2016 ist beschlossen worden, die Verwaltung
zu beauftragen, für das Grundstück in Metjendorf an der Ofenerfelder Straße,
zwischen dem Sportplatz und dem Baugebiet Georg-Theilmann-Straße, die
Bauleitplanung zu beginnen, so dass dort eine Kindertagesstätte errichtet
werden kann. Dieses ist geschehen. Vorgesehen ist die Beschlussfassung über
die Änderung des Bebauungsplanes in der Sitzung des Rates am 03.04.2017
Interessenbekundungsverfahren
Ergänzend wurde in der Sitzung des Rates am 13.06.2016 beschlossen, das
die Verwaltung mit möglichen Investoren Baumodelle und voraussichtliche Kosten
erörtern und prüfen soll, inwieweit durch Förderzuschüsse ein Eigenmodell
finanziell akzeptabler sein könnte. Planungsgrundlage sollte hierfür die
Errichtung von 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen sein, mit der Option
der Erweiterungsmöglichkeit für einen weiteren Gruppenraum.
Die Verwaltung hat zur Sondierung des Marktes ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Öffentliche
Interessenbekundungsverfahren kommen bei der Planung neuer Einrichtungen in
Betracht, wenn sie es Kommunen ermöglichen, die eigene (optimierte)
Aufgabenwahrnehmung unverbindlich mit privaten Lösungsalternativen zu
vergleichen. Das Interessenbekundungsverfahren ist für alle Seiten
unverbindlich. Es dient vorrangig der Feststellung,
- ob es Interessenten für die
Übernahme der Aufgaben gibt,
- welche Preisvorstellungen zu
diesen Leistungen existieren und
- welche Vorstellungen der Markt
zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.
Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden
Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt dieses nicht.
Im Rahmen des
durchgeführten Verfahrens wurden den Interessenten mehrere Möglichkeiten offen
gelassen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Es wurde angeboten, ausschließlich
die Planung des Objektes anzubieten oder die Planung einschließlich Investition
zu übernehmen. Insgesamt hat es sechs Projektvorschläge gegeben, die in der
Anlage A hinsichtlich der gemachten Angaben zusammengefasst wurden.
Anforderungen an
das Objekt
Im Interessenbekundungsverfahren
wurden folgende klare Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an einen Neubau
gemacht:
Die geplante Kindertagesstätte sollte für zwei Kindergartengruppen à 25
Kinder und zwei Krippengruppen à 15 Kinder auch für eine Ganztagsbetreuung
ausgerichtet sein. Der Neubau sollte die Option beinhalten, später bei Bedarf
einen weiteren Gruppenraum anbauen zu können.
Die Vorgaben über die Mindestanforderungen an Kindertagesstätten gem.
der 1. und 2. Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
waren zwingend einzuhalten, da sie Voraussetzung für die entsprechenden
Betriebserlaubnisse durch die Landesschulbehörde sind.
Danach müssen die Gruppenräume für Kindergartengruppen jeweils eine
Mindestgröße von 50 qm und die Gruppenräume der Krippen von 45 qm haben. Ferner
sind als Mindestausstattung 2 Ruheräume für die beiden Krippengruppen
einzuplanen, ein Bewegungsraum mit Geräteraum, ein Mitarbeiterzimmer, ein Büro,
eine Küche mit Hauswirtschaftsraum , Garderobenbereiche außerhalb der
Gruppenräume, Sanitärräume sowie ein Putzmittelraum und ausreichend Material-
und Abstellräume.
Im Krippenbereich sollten ein Elternwarte-Raum sowie Platz für
Kinderwagen eingeplant werden. Weiterhin wurde ein Raum für Therapie- bzw.
Kleingruppenarbeit gewünscht.
In der neuen Einrichtung sollte ein Ganztages-Betreuungsangebot angeboten
werden können.
Die Versorgung der Kinder mit Essen sollte über eine Ausgabenküche
geregelt sein, in der Essen angeliefert wird. Das Essen ist dann nur noch zu
erwärmen und durch Salat und/oder Obst, etc. zu ergänzen. Ob das Essen in einem
Nebenraum der Küche eingenommen werden soll und/oder in der gewohnten
Gruppenumgebung, wurde nicht festgelegt.
Wesentlich war weiterhin, dass die Räumlichkeiten genügend Platz für die zu
betreuenden Kinder und das entsprechende Personal bieten und funktional und
praktisch angeordnet sind.
Als Außenspielfläche waren mindestens 960 qm einzuplanen, sollte der Bau
einer weiteren Kindergartengruppe nachträglich noch erfolgen, so würden hier
noch mal 300 qm Spielfläche notwendig werden.
In der Interessenbekundung sollte ein überzeugendes, in sich
geschlossenes, stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt werden, welches für den
späteren Betreiber der Kindertagesstätte einen möglichst großen Spielraum in
der Entscheidung für eine pädagogische Konzeption offen lässt. Dabei sollte
auch die Anforderungen an einer inklusiven Betreuung berücksichtigt werden. Das
bedeutet, dass die räumlichen Voraussetzungen vorhanden sein sollten, um
mindestens eine Gruppe als Integrations-Gruppe zu führen. Auch hier waren die
Vorschriften über die räumlichen Bedingungen der 2.DVO-KiTaG einzuhalten.
Der Neubau sollte in seiner Raumstruktur den heutigen pädagogischen
Erfordernissen angepasst und nach neusten Erkenntnissen der Bau- und
Energietechnik geplant werden um hierdurch die Betriebskosten der
Kindertageseinrichtung zu minimieren.
Investoren sollten einen Mietpreis für eine 15, 20 oder 25-jährige
Anmietung des Objektes durch die Gemeinde nennen.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung sollte
zum Frühjahr/Sommer 2018 sichergestellt werden.
Mögliche Zuschüsse Dritter (Bund/Land/Landkreis) wurden im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens in die Betrachtungsweise bisher nicht einbezogen.
Eingereichte
Konzepte
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden 6 Konzepte
eingereicht. Vier Projekte von möglichen Investoren und zwei
Planungsvorschläge von Architektenbüros. In der Anlage wurden die eingereichten
Projekte zusammengefasst gegenübergestellt.
Projekt 1 wurde von einem Architekturbüro aus Oldenburg eingereicht,
welches einige Referenzen im Kindertagesstättenbau nachweisen kann und die
gewünschten Anforderungen ansprechend, zweckdienlich und mit einer guten
technischen Ausstattung und einem guten Energiestandard dargestellt hat. Die
Anforderungen einer modernen Kindertagesstätte sind konzeptionell gut
durchdacht eingearbeitet.
Projekt 2 ist als innovatives Gebäude von einem jungen und kleinen
Architektenbüro aus Oldenburg geplant. Es fehlen hier allerdings kleine
Differenzierungs- bzw. Kleingruppenräume und die Küche mit Essplätzen wurde
als offener Bereich geplant. Die Gruppenräume sind kleiner als in den anderen
Projekten, obwohl sie auch den
Anforderungen des KiTaG genügen würden. Ungünstig ist, dass sich
Mitarbeiterraum und Materiallager im Obergeschoß befinden. Ein Fahrstuhl wurde
nicht eingeplant, jedoch wird Wert auf Design und natürliche Materialien
gelegt.
Projekt 3 wurde als Investorenprojekt eingereicht, gegebenenfalls kommt
aber auf Wunsch der Gemeinde eventuell auch nur Planung und
Architektentätigkeit in Frage. Diese Planung erfüllt ebenfalls alle
Anforderungen und hat ein gutes räumliches Konzept. Allerdings ist der Mitarbeiterraum
zu klein. Auch ergeben sich durch einen schmalen langen Flur „lange Wege“ in
der Einrichtung. Der Neubau ist mit einer guten technischen Ausstattung und
gutem Energiestandard geplant.
Der mögliche Investor von Projekt 4, der gleichzeitig die Trägerschaft
der neuen Kita übernehmen würde, hat lediglich sein Interesse bekundet und
keine konkrete Planung abgegeben. Hier wird auf eine 3-gruppige Kita verwiesen,
die im Jahr 2013/2014 bereits in Oldenburg in Betrieb genommen wurde und auch
auf das damalige Finanzierungskonzept. Eine genauere Planung für die
Metjendorfer Gegebenheiten wird erst nach einem grundsätzlichen Interesse der
Gemeinde Wiefelstede vorgenommen.
Ein weiterer Investor (Projekt 5) hat Planungen eingereicht, die nur in
Zusammenhang mit einem bestimmten Träger zu sehen sind. Das Gebäude ist
zweistöckig geplant, neben einer Kindergartengruppe befindet sich auch die
Küche mit Essplätzen im Obergeschoss. Dieses erscheint für den
Kindertagesstättenbetrieb sehr ungünstig, wobeil in der Kostenberechnung auch
kein Fahrstuhl eingeplant ist (Inklusion!). Insgesamt erscheint die
Ausstattung auch nicht kindertagesstättengerecht zu sein, da hier von einer
Bau- und Leistungsbeschreibung für Komfort-Eigentumswohnungen ausgegangen
wurde.
Der Investor des Projektes 6 hat für sein Angebot die Planung des
Architektenbüros von Projekt 1 vollständig übernommen und nur ein sehr hohes
Vermietungsangebot hinzugefügt.
Insofern wurden in dem Interessenbekundungsverfahren vier verschiedene
konkrete Planungsentwürfe von Architekten für den Neubau der Kita in der
gewünschten Größe eingereicht, die den Verordnungen über Mindestanforderungen
an Kindertagesstätten entsprechen, aber durchaus unterschiedlich in der
Ausstattung und Qualität zu bewerten sind.
Kostenberechnungen
und Mietpreisvorstellungen
Eine vergleichende Kostengegenüberstellung der eingereichten Projekte ist
nur bedingt möglich, da
-
Gebäudegrößen differieren bzw. ein- oder
doppelstöckig geplant wurde
-
unterschiedlich hinsichtlich der Herrichtung und
Erschließung gerechnet wurde
-
teilweise die Inneneinrichtung eingeschlossen wird
-
Außenanlagen und Parkflächen unterschiedlich
eingerechnet wurden
-
Baunebenkosten unterschiedlich angegeben werden
-
die technische Ausstattung differiert oder gar nicht
bzw. ungenau angegeben wird
Konkrete Baukosten wurden nur in drei Projekten angegeben, ein Investor
beschränkt sich auf die Angabe der Mietkosten für die verschiedenen
Mietvarianten.
Für die Projekte, in denen ein konkretes Kostenvolumen des Neubaus
angegeben wurde, konnten die reinen Gebäudekosten ermittelt werden. Durch die
jeweils geplante sehr unterschiedliche Ausführung und technische Ausstattung
(von „Standard“ über „KFW40-Gebäude als energetischer Standard“ und
Kita-gerechte Ausstattung aufgrund umfangreicher Erfahrungen bis „Bau- und
Leistungsbeschreibung Komforteigentumswohnungen“ etc.) ergeben sich hier auch
nur bedingt Vergleichsmöglichkeiten.
Aussagen zu Mietpreisen werden nur bei drei Investorenkonzepten getätigt.
Im Projekt 3 (Bruttogeschoß-Fläche 1.075,00 qm) werden bei betriebsfertiger
Erstellung des Gebäudes nebst Stellplatzanlage bei
-
15 Jahre Festmietzeit ca. 11.350 Euro Monatsmiete
-
20 Jahre Festmietzeit ca. 10.750 Euro Monatsmiete
-
25 Jahre Festmietzeit ca. 10.250 Euro Monatsmiete
genannt. Die Nebenkosten werden mit monatlich 1.500 Euro als Abschlag
kalkuliert, dabei wird davon ausgegangen, dass verbrauchsabhängige Kosten
direkt vom Mieter mit den Versorgungsunternehmern abgerechnet werden.
Ein anderer Investor (Projekt 6) geht bei einer Kita mit einer
Bruttogeschoßfläche von 1.120,00 qm (Planung gemäß Projekt 1) von einer
„kalten“ Jahresmiete ohne von 400.000
Euro brutto /Monatsmiete 33.333 Euro brutto bei 20-jährigem Mietvertrag aus,
Der Investor des Projektes 4 (keine konkrete Bau-Skizzen und
Kostenplanung) geht davon aus, dass bei einer Mietlaufzeit von 15 Jahren die
monatlichen Tilgungen und Zinsen des Gesamtdarlehens = Investitionskosten
abzüglich Fördermittel durch die monatlichen Mietzahlungen der Gemeinde
getragen werden und anschließend das Objekt mietfrei als Kita weitergenutzt
werden kann.
Die Konditionen für eine private Finanzierung und die damit verbundenen
Zins- und Tilgungsleistungen, dürften schlechter sein als eine Finanzierung
durch die Gemeinde, da diese aufgrund des Ratings die deutlich besseren
Konditionen bekommen dürfte.
Der Investor von Projekt 5 (Bruttogeschoßfläche 814 qm /mit Obergeschoss)
legt sich hier nicht fest und teilt mit, dass die Höhe der Mietkosten bei einem
15-jährigen Mietvertrag in ursächlichem Zusammenhang mit der Ausstattung und
den tatsächlichen Investitionskosten steht.
Dieses ist im Übrigen bei allen Konzepten zu beachten. Sofern die
tatsächlichen Investitionskosten über den getätigten Annahmen liegen, ergäben
sich auch bei der Höhe der monatlichen Miete Veränderungen.
Kostenberechnung
Neubau Kita als Eigenbau der Gemeinde
Um die Investitionskosten der Gemeinde für eine Kita im Gemeindesüden zu
ermitteln, ist anhand der eingereichten Konzepte des
Interessenbekundungsverfahrens eine Bruttogeschossfläche von 1.120 qm zugrunde
gelegt worden. Die vorgelegten Pläne, in denen
das räumlich gewünschte Konzept gut umgesetzt wurde und nach denen eine
in die Zukunft orientierte Kita (mehr Ganztagsbetreuung, mehr Mittagessenverpflegung,
Ruhezonen, Inklusionsmöglichkeiten, kl. Differenzierungs-/Nebenräume etc.)
ausgerichtet sein sollte, entsprechen voraussichtlich dieser Größe.
Planerisch stellt dieser Flächenbedarf nach den aktuellen Erkenntnissen somit
die größte anzunehmende Fläche dar.
Die zweistöckigen Planungen kommen mit weniger Grundfläche aus, bieten
ansonsten aber ungünstigere Voraussetzungen. Ein Gruppenraum, Mitarbeiterraum
und Materiallager sind in der oberen Etage vorgesehen und nur über eine Treppe
erreichbar.
Bei der Berechnung der zu erwartenden Baukosten für eine Eigeninvestition
ist die Verwaltung von Baukostenkennzahlen für das Jahr 2016 des
Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern ausgegangen. Der
empfohlene Mittelwert der Baukosten für
Kindergärten, nicht unterkellert, mittlerer Standard, liegt bei 1.370 €/m².
Bei einer Gesamtfläche von 1.120 m² ergeben sich Gesamtkosten für die
Baukostengruppen 300 und 400 (Baukonstruktion und Technische Anlagen) von
netto 1.534.400 Euro. Diese Kosten entsprechen in etwa den Erfahrungen der
Gemeinde Wiefelstede, die beim Anbau in Heidkamp gemacht wurden und können
daher auch als realistisch angesehen werden.
Von diesen Baukosten ausgehend sind Baunebenkosten, Inneneinrichtung,
Außenanlagen sowie Parkplätze nach Richtwerten bzw. Erfahrungswerten
hinzuzurechnen. (s. Anlage B: „Ermittlung Baukosten Kita-Süd als
Eigenmaßnahme“). Insgesamt kann danach von Baukosten (ohne Anbindungskosten an
die Ofenerfelder Straße) von rd. 2.810.000 Euro ausgegangen werden.
Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Eigenbau der
Gemeinde Wiefelstede oder Investorenmodell / Miete?
Die geschätzten Investition von ca. 2.800.000 Euro sind dann der
unverbindlichen Mietvorstellung des Projektes 3 (Baukosten gut 2 Mio €,
Bruttogeschossfläche von 1.075,00 qm / gute technische Ausstattung und aktuelle EnEV mit 11.350 € Monatsmiete bei 15
Jahren, 10.750 € Monatsmiete bei 20 Jahren, 10.250 € Monatsmiete bei 25 Jahren)
gegenübergestellt worden. Verglichen wurde insofern das unverbindliche Angebot
der geringsten Mietforderung mit der teuersten Baukostenvariante. (s. hierzu
Anlage C: „Kostenvergleich Investition oder Miete“)
Zur Ermittlung, ob eine Anmietung der geplanten Kindertagesstätte
Metjendorf wirtschaftlicher ist, wurden die voraussichtlichen Aufwendungen
berechnet.
Zunächst wurden die durchschnittlichen Kosten für die Unterhaltung eines
Kindergarten- bzw. Krippenplatzes ermittelt. Dabei wurden die
durchschnittlichen Aufwendungen von fünf Kindergärten und zwei Krippen
unterschiedlichen Alters im Gemeindegebiet zugrunde gelegt. Zu berücksichtigen
waren Aufwendungen für die Instandhaltung/Reparatur eines Gebäudes. Darunter
fallen nicht die verbrauchsabhängigen Bewirtschaftungskosten, wie Strom-, Gas-
oder Wasserkosten.
Die Berechnung geht von jährlichen
Unterhaltungskosten in Höhe von rund 16.500 Euro für eine Kindertagesstätte in
der geplanten Größe aus. Die durchgeführte Berechnung der jährlichen
Aufwendungen ergibt unter Berücksichtigung der laufenden Unterhaltung, der
Abschreibung, der Verzinsung und Versicherungskosten einen jährlichen Aufwand
in Höhe von 87.800 € bei einer Vollfinanzierung. Dem gegenüber steht das beste
Mietangebot bei einer Laufzeit von 25 Jahren in Höhe von 123.000 €.
Bei der Berechnung mit Kreditaufnahme wurden die aktuellen Zinssätze aus
Programmen der Kreditbank für
Wiederaufbau (KfW) und des privaten Kreditvermittlers RSB angenommen. Der
durchschnittliche Zinsaufwand bei 20 Jahren Laufzeit liegt bei rund 11.800
Euro.
Im Vergleich die Kosten für 20 Jahre:
Mit Kreditaufnahme: Ohne
Kreditaufnahme:
Mietkosten 129.000 € Mietkosten 129.000 €
Eigenbau 85.800 € Eigenbau 74.000 €
Differenz 43.200 € Differenz 55.000 €
Im Gesamtvergleich ist festzustellen, dass die Kosten für einen Eigenbau
der Gemeinde weit unter den Mietkosten liegen und die Gemeinde auch danach noch
über das im Eigentum befindliche Gebäude frei verfügen kann.
Zuwendungen
Dritter:
Nach der Richtlinie des Landkreises Ammerland werden neu geschaffene
Plätze in Kindertageseinrichtungen mit
2.556 € je Platz gefördert. Bei der Schaffung von zwei Kindergartengruppen
mit jeweils 25 Plätzen und zweier Kinderkrippen mit 15 Plätzen ergibt sich ein
Investitionszuschuss des Landkreises Ammerland in Höhe von (80 Plätze x 2.556
€ =) 204.480 €. Diese Mittel würden auch bei einem Investorenmodell zur Verfügung stehen können. Ein
Zuschussantrag wurde bereits vorsorglich für die Planungen des Landkreises
gestellt.
Das Bundeskabinett hat in der Zwischenzeit einen Gesetzesentwurf verabschiedet
und in das Gesetzgebungsverfahren gegeben, wonach der weitere Ausbau der
Kindertagesbetreuung mit insgesamt 1,126 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 gefördert
werden soll. Diese Mittel sollen ausreichen, um weitere 100.000 zusätzliche
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege zu schaffen. Entgegen dem bisherigen Programm sollen
Kindertagesplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert werden. Bislang sah
dieses Förderprogramm nur die Förderung von Krippenplätzen vor. Eine
Richtlinie des Landes Niedersachsen gibt es hierzu noch nicht. Deshalb kann
auch noch nicht beurteilt werden, ob die Fördergelder auch für ein Investorenmodell
einsetzbar sein werden. Bei der bisherigen Förderung war dieses der Fall.
Nach der alten Förderrichtlinie wurde die Neuschaffung eines
Krippenplatzes für mit 12.000 € bezuschusst. Die Förderung von 30
Krippenplätzen mit 360.000 €uro wurde bereits im Frühjahr 2016 vorsorglich
beantragt um den weiteren Bedarf nach Krippenplätzen zu dokumentieren. Dieses
war notwendig, da die Mittel aus dem „RAT“ Programm ausgeschöpft waren.
Sollte, wie von unserm Spitzenverband angenommen, die Förderung insgesamt
mit 12.000 € je Kinderbetreuungsplatz erfolgen, wäre nach Bekanntgabe der
Richtlinie und positiver Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Wiefelstede
ein konkreter Förderantrag für 80 Plätze zu stellen. Sofern die Annahmen
richtig sind käme eine Förderung in Höhe von 960.000 € für die KiTa Süd in
Betracht, was die angenommene Finanzierung noch deutlich günstiger werden
ließe.
Zeitplanung:
Die notwendige Änderung des Bebauungsplanes 122 wurde bereits eingeleitet
und wird voraussichtlich in der ersten Sitzung des Rates der Gemeinde
Wiefelstede im Jahr 2017 am 03.04.2017 beschlossen, sofern sich keine
Planungshindernisse ergeben.
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme müssen die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen werden.
Dieses kann nur über eine Nachtragshaushaltsplanung 2017 erfolgen, wenn die
Bereitstellung der Plätze zum 01.08.2018 erfolgen soll. Die Verwaltung sollte
beauftragt werden, diese entsprechend vorzubereiten. Eine Beschlussfassung muss
spätestens in der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vor der
Sommerpause 2017 erfolgen.
Nach Beschluss und Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung sind die
Planungsleistungen nach dem aktuellen Vergaberecht auszuschreiben. Eine freie
Vergabe, wie in der Vergangenheit zulässig, ist aufgrund der bestehenden
Rechtslage nicht möglich. Ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften würde die
Zuschussgewährung gefährden.
Die Erschließung des Grundstückes sollte nach Auffassung der Verwaltung
als eigenständige Maßnahme geplant und ausgeführt werden, da zukünftig
vorgesehen ist, eine weitere Einrichtung dort anzusiedeln. Die Kosten würden
getrennt ermittelt und in die Nachtragshaushaltsplanung aufgenommen werden.
Im Anschluss an die Vergabe der Planungsleistungen sind die konkreten
Baupläne zu erstellen und über den Ausschuss für Generationen und Soziales wie
auch dem Bauausschuss zur Beschlussfassung des Rates vorzubereiten. Zur
Vorbereitung der weitergehenden Beschlüsse ist es erforderlich, dass die Vor-
und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 – 3) sowohl für den Hochbau, als auch
für den Tiefbau bereits vor dem endgültigen Maßnahmebeschluss durch den Rat der
Gemeinde Wiefelstede erstellt wird. Die hierfür notwendigen Planungskosten
müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die Einrichtung nicht von der
Gemeinde Wiefelstede selbst betrieben werden wird. Insofern ist es auch zur
Abstimmung der Bauplanung notwendig, möglichst früh im Jahr 2017 eine
Entscheidung zum Betreiber der Einrichtung zu treffen. Die Verwaltung sollte
daher umgehend beauftrag werden, die Entscheidung zur Übernahme der
Trägerschaft vorzubereiten.
Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel konnten noch nicht in die Haushaltsplanung für
das Jahr 2017/2018 aufgenommen werden. Zur Sicherstellung der Planung und
Realisierung müsste dieses über eine frühzeitige Nachtragshaushaltsplanung
erfolgen.
Anlagen: