Betreff
Übernahme einer Beleuchtungsanlage im Bereich der Wegeverbindung von Metjendorf nach Ofen über das ehemalige Fliegerhorstgelände nach Herstellung durch den Verein "Beleuchtung Ole Karkpadd e.V." durch die Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/0744/2016
Aktenzeichen
FB III Sie
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der LED-Beleuchtungsanlage „Ole Karkpadd“ über das ehemalige Fliegerhorstgelände nach erfolgter DIN-gerechter Herstellung zu. Die anfallenden Strom- und Unterhaltungskosten werden ab Betriebsbeginn übernommen. Vor der Aufstellung der Anlage ist eine Vereinbarung über Art und Umfang der Beleuchtungsanlage zwischen der Gemeinde Wiefelstede und dem Verein „Beleuchtung Ole Karkpadd e.V.“ abzuschließen.

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aus der als Anlage beigefügten Ablichtung eines Fleyers des von Herrn Hajo Krass, Metjendorf u. a. gegründeten Vereins „Beleuchtung Ole Karkpadd e.V.“ ist das Vorhaben zu entnehmen, welches aus Spendenmitteln finanziert werden soll. Hierüber wurde bereits mehrfach in der NWZ, in der Monatszeitschrift „Der Wiefelsteder“ usw. berichtet. Da bereits Spenden eingeworben werden, wird die Herbeiführung einer grundsätzlichen Entscheidung von der Gemeinde Wiefelstede bezüglich der Übernahme der lfd. Kosten nach erfolgter Herstellung der Anlage durch den Verein jetzt als erforderlich angesehen, auch wenn hierfür der Antrag vom Verein noch nicht gestellt wurde.

 

Aus der auf dem anliegenden Übersichtsplan dargestellten Verlege- und Aufstellungsstrecke ist die Kostenberechnung in Höhe von rd. 500,00 € jährlich für die zu erwartenden Strom und Unterhaltungskosten zu entnehmen.

 

Voraussetzung für die Übernahme dieser jährlichen Kosten ist eine DIN-gerechte Herstellung einer neuen Beleuchtungsanlage mit LED-Leuchtmittel, Lichtpunkthöhe mind. 4 Meter, Abstand der Leuchten max. 40 Meter durch den Verein. Es wird davon ausgegangen, dass kein zusätzlicher Stromanschluss erforderlich wird. Die Aufstellung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen, eine Abnahme ist gemeinsam mit der Gemeinde Wiefelstede vor der Inbetriebnahme durchzuführen.

 

Den Gremien muss bewusst sein, dass bei dieser Vorgehensweise ein Präzedenzfall geschaffen wird, der weitere Anträge zur Folge haben könnte (z. B. Wehnerfelder Weg, Mühlenweg –Gristede- u. a.).

 

 


Finanzierung:

 

Die jährlichen Kosten sind ab Fertigstellung der Anlage einzuplanen.

 


Anlagen: