Betreff
Annahme einer Geldspende für die Erweiterung des Kindergartens Thienkamp
Vorlage
B/0750/2017
Aktenzeichen
10200-111301-005-2016
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Geldspende der Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft Aurich-Oldenburg mbH  im Wert von 20.000,00 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.

 

Die Firma EDEKA hat am 20.12.2016 einen Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro an die Gemeinde Wiefelstede überwiesen. Die Spende ist für die Erweiterung des Kindergartens Thienkamp in Wiefelstede zu verwenden. Der Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro wurde am 20.12.2016 von der Gemeindekasse vereinnahmt.

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Erweiterung des Kindergartens Thienkamp in Wiefelstede.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.

     


Finanzierung:

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Anlagen:

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