Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Herrichtung eines Teilstückes des Kirchweges bis zur Stahlstraße mit einem geschätzten Kostenvolumen in Höhe von 88.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, die Antragstellung beim Amt für regionales Landesentwicklung vorzunehmen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Ortsbürgerverein Dingsfelde beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit der Verbesserung des Kirchweges im Bereich bis zur Stahlstraße. Die Nutzung des Weges ist in Teilen aufgrund des Zustandes sehr eingeschränkt.

 

Die Anerkennung der Parklandschaft Ammerland als Leaderregion hat neue Fördermöglichkeiten aufgrund des aufgestellten Programmes geschaffen, zu denen auch die Errichtung von Wanderwegen gehört.

 

Grundsätzlich sollen Wanderwege über dieses Programm geschaffen oder verbessert werden. Im Vordergrund steht hier auch die Barrierefreiheit. Für den Bereich des Kirchweges ist es erforderlich, diesen zunächst im ersten Abschnitt zu ertüchtigen.

 

Die Lokale Aktionsgruppe hat dem Leaderantrag der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 20.10.2016 als Grundvoraussetzung für eine Förderung einstimmig zugestimmt. Um eine Förderung abschließend genehmigt zu bekommen und die Maßnahme durchführen zu können, ist für das Jahr 2017 die konkrete Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung vorgesehen.

 

Ursprünglich war angedacht, die Maßnahme vom OBV Dingsfelde durchführen zu lassen, da die Initiative von dort ausging. Damit hätte auch die Antragstellung von dort erfolgen müssen. Bei der Umsetzung des Leaderprogrammes sind formal sehr viele Aspekte zu berücksichtigen, unter anderem ist das Vergaberecht vollständig zu beachten. Diese Anforderungen übersteigen die Leistungsfähigkeit des Ortsbürgervereins Dingsfelde, so dass das Verfahren von der Gemeindeverwaltung angestoßen und bis zur Bewilligung durch die Lokale Aktionsgruppe vorbereitet wurde.

 

Beim Kirchweg handelt es sich um einen gemeindeeigenen Weg, so dass die Gremien der Gemeinde ihre Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme erteilen müssen.

Die für die Maßnahme geschätzten Gesamtkosten betragen 88.000 € brutto und sind über den Gemeindeanteil am Leaderprogramm finanziert. Es wird angenommen, dass die Ausschreibung noch ein etwas günstigeres Ergebnis bringt.

 

 


Finanzierung:

 

Die entstehenden Kosten sind zu 100% durch die in den jährlichen Haushalten enthaltenen Zuschüsse gedeckt.

 


Anlagen: