Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Raumprogramm, welches der
Beratungsvorlage als Anlage beiliegt, als Grundlage für die weitere Planung des
Neubaus der Kindertagesstätte in Metjendorf zu verwenden.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 16.01.2017 ist die Verwaltung beauftragt worden, für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Metjendorf an der Ofenerfelder Straße, zwischen dem Sportplatz und dem Baugebiet Georg-Theilmann-Straße, ein Raumprogramm zu entwickeln.
Mit der Einrichtung von 2 Krippengruppen (jeweils 15 Kinder) und 2 Kindergartengruppen
(jeweils 25 Kinder) sollen insgesamt 80 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen
werden, die entsprechend der Entwicklung der Kinderzahlen im Südgebiet der
Gemeinde notwendig sind, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu
gewährleisten. Dabei muss auch die Möglichkeit der Inklusion berücksichtigt
werden, d.h. es sollten die räumlichen Voraussetzungen vorhanden sein, um
mindestens eine Gruppe als Integrations-Gruppe zu führen. Weiterhin sollte die
Option der Erweiterungsmöglichkeit für einen weiteren Gruppenraum vorhanden
sein, um für weitere Anforderungen im Kinderbetreuungsbereich gerüstet zu sein.
Für einen Neubau in der heutigen Zeit erscheint es neben gestiegenen
Inklusions- und Förderbedarfen zwingend notwendig, die veränderten
Anforderungen und Elternwünsche in der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. So
ist mit längeren Betreuungszeiten und Mittagessens-Ausgabe für die meisten
Kinder zu rechnen. Die Erkenntnisse, die sich aus der zurzeit durchgeführten
Erweiterung des Kindergartens Thienkamp und dem Antrag auf Erweiterung des
Heinrich-Kunst-Kindergartens ergeben, sollten in einem heutigen Neubau gleich
berücksichtigt werden.
Der Neubau sollte somit in seiner Raumstruktur den heutigen pädagogischen
Erfordernissen angepasst und weiterhin nach neusten Erkenntnissen der Bau- und
Energietechnik geplant werden um hierdurch die Betriebskosten der
Kindertageseinrichtung zu minimieren.
Daneben sind die Vorschriften über die räumlichen Bedingungen der
Durchführungsverordnungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (1.
und 2. DVO-KiTaG) zwingend einzuhalten, da ansonsten keine Betriebserlaubnis
durch das Landesjugendamt erteilt wird.
Im Vorfeld der genaueren Planung hat die Verwaltung zu dieser Maßnahme
bereits ein Interessensbekundungsverfahren für mögliche Investoren und Planer
durchgeführt. Die Auswertung der eingereichten Interessenbekundungen mit
Planungsvorschlägen, Kostenberechnungen und Vermietungsmodellen führte zu dem
Ergebnis, dass ein Eigenbau durch die Gemeinde wirtschaftlicher ist als die
langfristige Anmietung der Räumlichkeiten von einem Investor.
Im Rahmen eines zukunftsorientierten Kindertagesstättenneubaus sollte in
der Interessenbekundung ein überzeugendes, in sich geschlossenes, stimmiges
Gesamtkonzept vorgelegt werden, welches für den späteren Betreiber der
Kindertagesstätte einen möglichst großen Spielraum in der Entscheidung für eine
pädagogische Konzeption offen lässt.
Hinsichtlich der o.g. Anforderungen waren schon klare Vorgaben für einen
Neubau gemacht worden:
Die geplante Kindertagesstätte sollte für zwei Kindergartengruppen à 25
Kinder und zwei Krippengruppen à 15 Kinder für Ganztagsbetreuung ausgerichtet
sein, mit der Option, später bei Bedarf einen weiteren Gruppenraum anbauen zu
können und auch eine integrative Gruppe einrichten zu können.
Ausgehend von den Bestimmungen der1. und 2. DVO-KiTaG sollten die
Gruppenräume für die Kindergartengruppen jeweils eine Mindestgröße von 50 qm
und die Gruppenräume der Krippen eine von 45 qm haben. Ferner waren als
Mindestausstattung 2 Ruheräume für die beiden Krippengruppen einzuplanen, ein
Bewegungsraum mit Geräteraum, ein ausreichend großes Mitarbeiterzimmer, ein
Büro, eine Küche mit HW-Raum, Garderobenbereiche außerhalb der Gruppenräume,
Sanitärräume sowie ein Putzmittelraum und ausreichend Material- und
Abstellräume.
Im Krippenbereich sollten ein Elternwarte-Raum sowie Platz für
Kinderwagen eingeplant werden. Weiterhin wurde ein Raum für Therapie- bzw.
Kleingruppenarbeit gewünscht.
Die Versorgung der Kinder mit Essen sollte über eine Ausgabenküche
geregelt sein, in der Essen angeliefert wir und nur noch zu erwärmen bzw. durch
Salat und Obst etc. zu ergänzen ist. Ob das Essen in einem Nebenraum der Küche
eingenommen werden soll und/oder in der gewohnten Gruppenumgebung, wurde
freigestellt.
Wesentlich war weiterhin, dass die Räumlichkeiten genügend Platz für die zu
betreuenden Kinder und das entsprechende Personal bieten und funktional und
praktisch angeordnet sind.
Als Außenspielfläche waren mindestens 960 qm einzuplanen, sollte der Bau
einer weiteren Kindergartengruppe nachträglich noch erfolgen, so wären hier
noch mal 300 qm Spielfläche notwendig.
In mindestens zwei der eingereichten Architekten-Konzepte im Rahmen
dieses Interessenverfahrens wurden die oben genannten Anforderungen einer
modernen Kindertagesstätte auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück
konzeptionell gut durchdacht eingearbeitet und zweckdienlich in eine konkrete
Planung umgesetzt. Insofern ist davon auszugehen, dass das gewählte Grundstück
die Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt.
Für die weitere Konkretisierung des gewünschten Raumprogramms ist nun
eine detaillierte Auflistung von notwendigen Räumen und Raumgrößen entwickelt
worden. Zusätzlich diente zur Orientierung ein Musterraumprogramm der Stadt
Oldenburg, das dort schon seit Ende 2014 für den Neubau von Kindertagesstätten
verwendet wird. (Anlage: Raumprogramm für Kita-Süd mit 4 Gruppen).
Das Raumprogramm ist in Abstimmung mit zwei Kindertagesstättenleiterinnen mit
Krippen- und Kindergartenerfahrung aus der Gemeinde und der zuständigen
Mitarbeiterin des Landesjugendamtes aufgestellt worden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dieses Raumprogramm als Grundlage
für die weitere Planung vorzugeben. Im Zuge einer freihändigen Vergabe soll der
Auftrag an ein Architekten-/Ingenieurbüro vergeben werden.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: