Betreff
Raumprogramm für die neu zu errichtende Kita Süd
Vorlage
B/0780/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Raumprogramm, welches der Beratungsvorlage als Anlage beiliegt, als Grundlage für die weitere Planung des Neubaus der Kindertagesstätte in Metjendorf zu verwenden.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 16.01.2017 ist die Verwaltung beauftragt worden, für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Metjendorf an der Ofenerfelder Straße, zwi­schen dem Sportplatz und dem Baugebiet Georg-Theilmann-Straße, ein Raumprogramm zu entwickeln.

 

Mit der Einrichtung von 2 Krippengruppen (jeweils 15 Kinder) und 2 Kindergartengruppen (jeweils 25 Kinder) sollen insgesamt 80 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, die entsprechend der Entwicklung der Kinderzahlen im Südgebiet der Gemeinde notwendig sind, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten. Dabei muss auch die Möglichkeit der Inklusion berücksichtigt werden, d.h. es sollten die räumlichen Vorausset­zungen vorhanden sein, um mindestens eine Gruppe als Integrations-Gruppe zu führen. Weiterhin sollte die Option der Erweiterungsmöglichkeit für einen weiteren Gruppenraum vorhanden sein, um für weitere Anforderungen im Kinderbetreuungsbereich gerüstet zu sein.

 

Für einen Neubau in der heutigen Zeit erscheint es neben gestiegenen Inklusions- und Förder­bedarfen zwingend notwendig, die veränderten Anforderungen und Elternwünsche in der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. So ist mit längeren Betreuungszeiten und Mittagessens-Ausgabe für die meisten Kinder zu rechnen. Die Erkenntnisse, die sich aus der zurzeit durch­geführten Erweiterung des Kindergartens Thienkamp und dem Antrag auf Erweiterung des Heinrich-Kunst-Kindergartens ergeben, sollten in einem heutigen Neubau gleich berücksich­tigt werden.

 

Der Neubau sollte somit in seiner Raumstruktur den heutigen pädagogischen Erfordernissen angepasst und weiterhin nach neusten Erkenntnissen der Bau- und Energietechnik geplant werden um hierdurch die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung zu minimieren.

 

Daneben sind die Vorschriften über die räumlichen Bedingungen der Durchführungsverord­nungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (1. und 2. DVO-KiTaG) zwingend einzuhalten, da ansonsten keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erteilt wird.

 

Im Vorfeld der genaueren Planung hat die Verwaltung zu dieser Maßnahme bereits ein Inte­ressensbekundungsverfahren für mögliche Investoren und Planer durchgeführt. Die Auswer­tung der eingereichten Interessenbekundungen mit Planungsvorschlägen, Kostenberechnun­gen und Vermietungsmodellen führte zu dem Ergebnis, dass ein Eigenbau durch die Gemeinde wirtschaftlicher ist als die langfristige Anmietung der Räumlichkeiten von einem Investor.

 

Im Rahmen eines zukunftsorientierten Kindertagesstättenneubaus sollte in der Interessenbe­kundung ein überzeugendes, in sich geschlossenes, stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt werden, welches für den späteren Betreiber der Kindertagesstätte einen möglichst großen Spielraum in der Entscheidung für eine pädagogische Konzeption offen lässt.

Hinsichtlich der o.g. Anforderungen waren schon klare Vorgaben für einen Neubau gemacht worden:

Die geplante Kindertagesstätte sollte für zwei Kindergartengruppen à 25 Kinder und zwei Krippengruppen à 15 Kinder für Ganztagsbetreuung ausgerichtet sein, mit der Option, später bei Bedarf einen weiteren Gruppenraum anbauen zu können und auch eine integrative Gruppe einrichten zu können.

 

Ausgehend von den Bestimmungen der1. und 2. DVO-KiTaG sollten die Gruppenräume für die Kindergartengruppen jeweils eine Mindestgröße von 50 qm und die Gruppenräume der Krippen eine von 45 qm haben. Ferner waren als Mindestausstattung 2 Ruheräume für die beiden Krippengruppen einzuplanen, ein Bewegungsraum mit Geräteraum, ein ausreichend großes Mitarbeiterzimmer, ein Büro, eine Küche mit HW-Raum, Garderobenbereiche außer­halb der Gruppenräume, Sanitärräume sowie ein Putzmittelraum und ausreichend Material- und Abstellräume.

 

Im Krippenbereich sollten ein Elternwarte-Raum sowie Platz für Kinderwagen eingeplant werden. Weiterhin wurde ein Raum für Therapie- bzw. Kleingruppenarbeit gewünscht.

Die Versorgung der Kinder mit Essen sollte über eine Ausgabenküche geregelt sein, in der Essen angeliefert wir und nur noch zu erwärmen bzw. durch Salat und Obst etc. zu ergänzen ist. Ob das Essen in einem Nebenraum der Küche eingenommen werden soll und/oder in der gewohnten Gruppenumgebung, wurde freigestellt.

 
Wesentlich war weiterhin, dass die Räumlichkeiten genügend Platz für die zu betreuenden Kinder und das entsprechende Personal bieten und funktional und praktisch angeordnet sind.

Als Außenspielfläche waren mindestens 960 qm einzuplanen, sollte der Bau einer weiteren Kindergartengruppe nachträglich noch erfolgen, so wären hier noch mal 300 qm Spielfläche notwendig.

 

In mindestens zwei der eingereichten Architekten-Konzepte im Rahmen dieses Interessenver­fahrens wurden die oben genannten Anforderungen einer modernen Kindertagesstätte auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück konzeptionell gut durchdacht eingearbeitet und zweck­dienlich in eine konkrete Planung umgesetzt. Insofern ist davon auszugehen, dass das gewählte Grundstück die Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt.

 

 

Für die weitere Konkretisierung des gewünschten Raumprogramms ist nun eine detaillierte Auflistung von notwendigen Räumen und Raumgrößen entwickelt worden. Zusätzlich diente zur Orientierung ein Musterraumprogramm der Stadt Oldenburg, das dort schon seit Ende 2014 für den Neubau von Kindertagesstätten verwendet wird. (Anlage: Raumprogramm für Kita-Süd mit 4 Gruppen).


Das Raumprogramm ist in Abstimmung mit zwei Kindertagesstättenleiterinnen mit Krippen- und Kindergartenerfahrung aus der Gemeinde und der zuständigen Mitarbeiterin des Landes­jugendamtes aufgestellt worden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dieses Raumprogramm als Grundlage für die weitere Planung vorzugeben. Im Zuge einer freihändigen Vergabe soll der Auftrag an ein Architek­ten-/Ingenieurbüro vergeben werden.

 

     


Finanzierung:

 

entfällt     


Anlagen: