Betreff
Antrag auf Erhöhung des pauschalen Betriebskostenzuschusses für die Großtagespflegen Metjendorder Kindertreff I und II
Vorlage
B/0832/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Erhöhung der monatlichen Abschläge auf jeweils 1.000,00 Euro zur Bezuschussung der Großtagespflegen Metjendorfer Kindertreff I und II ab dem 01.07.2017 an den Ammerländer Kindertreff e.V. zur Kenntnis.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die beiden Großtagespflegen Meki I und Meki II wurden zum 01.02.2016 in Betrieb genommen und sind seitdem voll belegt. Generell fällt die Kindertagespflege im Ammerland in den Aufgabenbereich des Landkreises.  Innerhalb der Planung und Kalkulation der beiden Großtagespflegen in Metjendorf wurde jedoch deutlich, dass die Geldleistungen des Landkreises für Tagespflege nicht auskömmlich sein würden für den Betrieb.

 

Zur Sicherstellung des wirtschaftlich geregelten und verlässlichen Ablaufs der Kindertagesbetreuung in den angemieteten Räumlichkeiten des ehemaligen Schlecker-Marktes in Metjendorf ist zwischen dem Ammerländer Kindertreff e.V. als Träger der Einrichtungen und der Gemeinde im September 2015 ein Kooperationsvertrag geschlossen worden, der eine Defizitfinanzierung analog der Regelungen in den Trägerverträgen für die Kindertagesstätten vorsieht. Es sind monatliche Abschläge gemäß der realen Finanzierungssituation von der Gemeinde zu zahlen.

 

Nach Beschluss des Rates vom 05.10.2015 wurde als finanzielle Förderung pro Großtagespflege jeweils 5.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2016 eingeplant, für die Folgejahre insgesamt 5.000,00 Euro.

 

Die Jahresrechnungen für die beiden Großtagespflegen sowie der vorliegende Antrag des Ammerländer Kindertreffs machen deutlich, dass dieser eingeplante Zuschuss nicht ausreicht.

(s. hierzu auch die Erläuterungen in der Beratungsvorlage zur Jahresrechnung 2016)

 

Es ist deshalb vorgesehen, dem Antrag nachzukommen und die monatlichen Abschläge zur Defizitfinanzierung ab dem 01.07.2017 auf 1.000,00 Euro pro Großtagespflege zu setzen. Eine Abrechnung dieser pauschalen Zahlungen erfolgt nach wie vor innerhalb der Jahresrechnung. 

 

     


Finanzierung:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.500,00 Euro für das Haushaltsjahr 2017 sind im Rahmen des Kindertagesstättenbudgets abzudecken bzw. einzusparen. 

    

     


Anlagen: