Betreff
Vorstellung der Planung der Kindertagesstätte Metjendorf, Ofenerfelder Straße, durch das Architektenbüro Janßen, Bär Partnerschaft aus Bad Zwischenahn
Vorlage
B/0834/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Generationen und Soziales nimmt die dargestellten Planungen zum Neubau der Kindertagesstätte Süd zustimmend zur Kenntnis.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In Metjendorf soll an der Ofenerfelder Straße eine Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen, Bewegungsraum und den notwendigen Nebenräumlichkeiten erstellt werden. Die Kindertagesstätte soll die Möglichkeit der integrativen Gruppenarbeit in Krippe und /oder Kindergarten beinhalten und die Option ermöglichen, später bei Bedarf einen weiteren Gruppenraum hinzu zu bauen.

 

Das entsprechende  Raumprogramm, welches als Grundlage für die weitere Planung des Neubaus der Kindertagesstätte in Metjendorf zu verwenden ist, wurde am 27.03.2017 im Fachausschuss vorgestellt und im Verwaltungsausschuss am 03.04. 2017 beschlossen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat dann am 08.05.2017 beschlossen, die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 – 3 gem. §§ 33ff. HOAI, an das Architekturbüro Janßen Bär Partnerschaft mbB zu vergeben.

 

In gleicher Sitzung wurde der Erstellung der Planung für die Kindertagesstätte in zwei Ebenen zugestimmt. Nur so ist die Möglichkeit der späteren Erweiterung um eine Gruppe gegeben und es bleibt genügend Raum im Außenbereich für die Anlage der notwendigen Spielplatzflächen für Krippe und Kindergarten, da keine weitere Spielplatzflächen in Anspruch genommen werden müssen. 

 

Das Architektenbüro Janßen, Bär Partnerschaft wird in der Sitzung die mit der Verwaltung und den Kindertagesstättenleiterinnen (Kindergarten & Krippe) abgestimmten Planungen in einer Präsentation vorstellen. Die Beschlussempfehlung wird über den Bauausschuss entsprechend beschlossen.

 

 

 

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Mittel für 2017 sind mit dem 1. Nachtragshaushalt eingeplant worden.

     


Anlagen:

 

keine Anlagen