Betreff
Sportföderungsprogramm 2018
hier: Antrag des TuS Spohle e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei transportablen Toren
Vorlage
B/0847/2017
Aktenzeichen
10600 Rh/J.E.
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TuS Spohle e.V. zur Beschaffung von zwei transportablen Toren gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von 1.269,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der TuS Spohle e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.04.2017 die Bezuschussung von zwei transportablen Toren. Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 3.807,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 10.04.2017 wurde dem TuS Spohle e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.269,00 €, denkbar sei. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

     1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen                                    (x)

     2) Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                             (x)

     3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig      (x)

     4) Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                           (x)

     5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                                    (x)

    

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 1.269,00 € möglich. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Diese Anschaffung ist für den Verein notwendig, da die nunmehr seit 30 Jahren vorhandenen Tore lediglich knapp den Anforderungen entsprechen. Verwaltungsseitig wird der Antrag des TuS Spohle e.V. unterstützt und eine Gesamtbezuschussung von 1.269,00 € empfohlen.

 


 

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.269,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: