hier: Antrag des TuS Spohle e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei transportablen Toren
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem TuS Spohle e.V. zur Beschaffung von zwei
transportablen Toren gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen
Gesamtzuschuss in Höhe von 1.269,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TuS Spohle e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.04.2017 die Bezuschussung von
zwei transportablen Toren. Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf
3.807,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 10.04.2017 wurde dem TuS Spohle
e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 1.269,00 €, denkbar sei. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen (x)
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 1.269,00 € möglich. Da der
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Diese
Anschaffung ist für den Verein notwendig, da die nunmehr seit 30 Jahren
vorhandenen Tore lediglich knapp den Anforderungen entsprechen.
Verwaltungsseitig wird der Antrag des TuS Spohle e.V. unterstützt und eine
Gesamtbezuschussung von 1.269,00 € empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 1.269,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf
2018 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002,
berücksichtigt.
Anlagen: