Betreff
Sportförderungsprogramm 2018
hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kleinkalibergewehrs und eines Luftgewehrs
Vorlage
B/0848/2017
Aktenzeichen
10600
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines KK-Gewehrs sowie eines Luftgewehrs gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von max. 1.916,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 22.01.2017 die höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines Kleinkalibergewehrs. Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 3.450,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 26.01.2017 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.150,00 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2017 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Außerdem beantragt der Schützenverein Wiefelstede e.V. mit Schreiben vom 23.03.2017 die höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines Luftgewehrs. Die Kosten inkl. Mehrwertsteuer belaufen sich laut dem Kostenvoranschlag auf 2.229,00 €. Mit Email vom 27.03.2017 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 766,33 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2017 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Auch diese Beschaffung ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Die Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines KK-Gewehres und eines Luftgewehres sind gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes ausgemustert werden müssen. Verwaltungsseitig werden die Anträge des Schützenverein Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Gesamtbezuschussung in Höhe von max. 1.916,33 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.916,33 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.


Anlagen: