hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kleinkalibergewehrs und eines Luftgewehrs
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung eines KK-Gewehrs sowie eines Luftgewehrs gem. § 5 der
Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von max.
1.916,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 22.01.2017 die
höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines Kleinkalibergewehrs. Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 3.450,00 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 26.01.2017 wurde dem Schützenverein Wiefelstede
e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 1.150,00 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2017 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Außerdem
beantragt der Schützenverein Wiefelstede e.V. mit Schreiben vom 23.03.2017 die
höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines Luftgewehrs. Die Kosten
inkl. Mehrwertsteuer belaufen sich laut dem Kostenvoranschlag auf 2.229,00 €.
Mit Email vom 27.03.2017 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang
bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 766,33 €, denkbar wäre. Eine
vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2017 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Auch
diese Beschaffung ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Die Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines KK-Gewehres und eines Luftgewehres sind gemäß § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 €
liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der
zuständigen Gremien herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes
ausgemustert werden müssen. Verwaltungsseitig werden die Anträge des
Schützenverein Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Gesamtbezuschussung in
Höhe von max. 1.916,33 € empfohlen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.916,33 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: