hier: Antrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Trompete
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung einer Trompete gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 700,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Spielmannszug Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 20.09.2016 die
Bezuschussung zum Erwerb einer Trompete. Der eingereichte Kostenvoranschlag
(Trompete Kühnl und Hoyer Spirit Malte Burbna Spezial) beläuft sich auf
2.100,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 11.10.2016 wurde dem
Spielmannszug Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt,
dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer
Drittelförderung, max. 700,00 €, denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung
wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere
Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den
Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Der
Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 9 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 700,00 € denkbar.
Verwaltungsseitig wird der Antrag
unterstützt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 700,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018
bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 262101, Sachkonto 0048002, eingeplant.
Anlagen: