hier: Evtl. Rückbau
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Fuß-/Radweg entlang des Dobbenweges
dauerhaft zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die
Grundsanierung des Weges in 2018 zu ermitteln.
oder
b) Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Fuß-/Radweg entlang des Dobbenweges
aufzugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Erklärungen und
Beschlüsse abzugeben bzw. herbeizuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Jahr 1997 hat der Eigentümer das erforderliche Areal für die Anlegung eines
Geh- u. Radweges in Conneforde zwischen der L 819, Dorfstraße und der Brücke
über die Wapel zur Verfügung gestellt (sh. anl. Übersichtsplan).
Die
erforderlichen Arbeiten zur Anlegung des Geh- u. Radweges (Länge ca. 900 m,
Breite ca. 2 m) wurden seinerzeit durch die Dorfgemeinschaft Conneforde
ausgeführt; die Übernahme der Materialkosten ist durch die Gemeinde Wiefelstede
erfolgt.
Die
Verkehrssicherungspflicht für das Areal hat die Gemeinde Wiefelstede
übernommen. Die Widmung der Gehweganlage (Radfahrer frei) erfolgte gem.
Beschluss des Gemeinderates vom 08.12.1997 (Veröffentlichung des Beschlusses am
08.01.1998).
Der
Geh- u. Radweg befindet sich zurzeit in einem sehr schlechten Zustand; eine
Nutzung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Wegeverbindung ist in den
vergangenen Jahren mehr und mehr zugewachsen, was auf die Bauart und/oder die
Frequentierung zurückgeführt werden kann. Da die Gemeinde Wiefelstede für
diesen Weg verkehrssicherungspflichtig und damit haftungsrechtlich verantwortlich
ist, wurde der gemeindliche Bauhof Anfang Mai dieses Jahres beauftragt, diesen
Weg wieder so herzurichten, dass er unfallfrei benutzt werden kann.
Der
Dobbenweg ist sehr schmal und zudem im Bereich der Kurven kurz nach der
Abzweigung Klattenhofstraße sehr unübersichtlich, so dass es für die
schwächeren Verkehrsteilnehmer bei Benutzung des Dobbenweges zu
Gefahrensituationen kommen kann.
Der
Fuß-/Radweg kann von Schülerinnen und Schülern, den Eigentümern der
Wochenendhaussiedlung am Dobbenweg, Besuchern und Campern des Feriengebietes Am
Bernsteinsee sowie Touristen genutzt werden. In Gesprächen des Bürgermeisters
mit ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern wurde auf die Notwendigkeit des
Weges hingewiesen.
Zu
entscheiden ist darüber, ob die Gemeinde diese Wegeverbindung dauerhaft
erhalten und unterhalten will. Sofern entsprechend beschlossen wird, ist die
Unterhaltung zunächst vom Bauhof vorzunehmen. Mittelfristig (2019) ist die
Verbindung dann aus Sicht des Unterzeichnenden bautechnisch ordnungsgemäß
herzustellen einschließlich der Beordnung der Eigentumsverhältnisse, um den
Unterhaltungsaufwand dauerhaft zu reduzieren. Klar sein muss an dieser Stelle
bereits, dass die Kosten für eine solche „Ertüchtigung“ annähernd den Kosten
für einen Neubau entsprechen dürften.
Die
Kosten für den Rückbau wurden sich gem. grober Kostenschätzung des FD Straßen,
Wege, Plätze belaufen auf:
a)
bei
Aufnahme durch eine externe Firma mit kostenloser
Übernahme der Materialien sowie Wiederherstellung des Areals (Lieferung und
Verfüllung Mutterboden und Ansaat) – rd. 9.000,00 €
b)
bei
Aufnahme und Entsorgung der Materialien sowie Wiederherstellung des Areals
(Lieferung
und Verfüllung Mutterboden und Ansaat) durch den Bauhof –
rd. 18.000,00 €
c)
bei
Aufnahme und kostenfreie Übernahme der Platten durch Dritte, Neuansaat incl.
Bodenanlieferung durch den Bauhof – rd. 4.000,00 € (evtl. Alternative!)
Die
Vereinbarung mit dem Eigentümer wurde am 04.06.1997 für einen Zeitraum von 20
Jahren geschlossen und gilt auch für evtl. Rechtsnachfolger. Sie verlängert
sich anschließend von Jahr zu Jahr, falls sie nicht 6 Monate zum Jahresende von
einer Partei gekündigt wird.
Bislang
ist eine Kündigung nicht erfolgt, so dass die Vereinbarung bei fristgerechter
Kündigung bis zum 30.06.2018 (6 Monate zum Jahresende) noch bis zum 03.06.2019
laufen würde.
Finanzierung:
./.
Anlagen: