Betreff
Geh- u. Radweg entlang des Dobbenweges in Conneforde,
hier: Evtl. Rückbau
Vorlage
B/0862/2017
Aktenzeichen
III Sc/541101-1-03
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)    Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Fuß-/Radweg entlang des Dobbenweges dauerhaft zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Grundsanierung des Weges in 2018 zu ermitteln.

 

oder

 

b)    Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Fuß-/Radweg entlang des Dobbenweges aufzugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Erklärungen und Beschlüsse abzugeben bzw. herbeizuführen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Jahr 1997 hat der Eigentümer das erforderliche Areal für die Anlegung eines Geh- u. Radweges in Conneforde zwischen der L 819, Dorfstraße und der Brücke über die Wapel zur Verfügung gestellt (sh. anl. Übersichtsplan).

 

Die erforderlichen Arbeiten zur Anlegung des Geh- u. Radweges (Länge ca. 900 m, Breite ca. 2 m) wurden seinerzeit durch die Dorfgemeinschaft Conneforde ausgeführt; die Übernahme der Materialkosten ist durch die Gemeinde Wiefelstede erfolgt.

 

Die Verkehrssicherungspflicht für das Areal hat die Gemeinde Wiefelstede übernommen. Die Widmung der Gehweganlage (Radfahrer frei) erfolgte gem. Beschluss des Gemeinderates vom 08.12.1997 (Veröffentlichung des Beschlusses am 08.01.1998).

 

Der Geh- u. Radweg befindet sich zurzeit in einem sehr schlechten Zustand; eine Nutzung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Wegeverbindung ist in den vergangenen Jahren mehr und mehr zugewachsen, was auf die Bauart und/oder die Frequentierung zurückgeführt werden kann. Da die Gemeinde Wiefelstede für diesen Weg verkehrssicherungspflichtig und damit haftungsrechtlich verantwortlich ist, wurde der gemeindliche Bauhof Anfang Mai dieses Jahres beauftragt, diesen Weg wieder so herzurichten, dass er unfallfrei benutzt werden kann.

 

Der Dobbenweg ist sehr schmal und zudem im Bereich der Kurven kurz nach der Abzweigung Klattenhofstraße sehr unübersichtlich, so dass es für die schwächeren Verkehrsteilnehmer bei Benutzung des Dobbenweges zu Gefahrensituationen kommen kann.

 


Der Fuß-/Radweg kann von Schülerinnen und Schülern, den Eigentümern der Wochenendhaussiedlung am Dobbenweg, Besuchern und Campern des Feriengebietes Am Bernsteinsee sowie Touristen genutzt werden. In Gesprächen des Bürgermeisters mit ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern wurde auf die Notwendigkeit des Weges hingewiesen.

 

Zu entscheiden ist darüber, ob die Gemeinde diese Wegeverbindung dauerhaft erhalten und unterhalten will. Sofern entsprechend beschlossen wird, ist die Unterhaltung zunächst vom Bauhof vorzunehmen. Mittelfristig (2019) ist die Verbindung dann aus Sicht des Unterzeichnenden bautechnisch ordnungsgemäß herzustellen einschließlich der Beordnung der Eigentumsverhältnisse, um den Unterhaltungsaufwand dauerhaft zu reduzieren. Klar sein muss an dieser Stelle bereits, dass die Kosten für eine solche „Ertüchtigung“ annähernd den Kosten für einen Neubau entsprechen dürften.

 

Die Kosten für den Rückbau wurden sich gem. grober Kostenschätzung des FD Straßen, Wege, Plätze belaufen auf:

 

a)      bei Aufnahme durch eine externe Firma mit kostenloser Übernahme der Materialien sowie Wiederherstellung des Areals (Lieferung und Verfüllung Mutterboden und Ansaat) – rd. 9.000,00 €

 

b)      bei Aufnahme und Entsorgung der Materialien sowie Wiederherstellung des Areals

(Lieferung und Verfüllung Mutterboden und Ansaat) durch den Bauhof –

 rd. 18.000,00 €

 

c)      bei Aufnahme und kostenfreie Übernahme der Platten durch Dritte, Neuansaat incl. Bodenanlieferung durch den Bauhof – rd. 4.000,00 € (evtl. Alternative!)

 

Die Vereinbarung mit dem Eigentümer wurde am 04.06.1997 für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen und gilt auch für evtl. Rechtsnachfolger. Sie verlängert sich anschließend von Jahr zu Jahr, falls sie nicht 6 Monate zum Jahresende von einer Partei gekündigt wird.

 

Bislang ist eine Kündigung nicht erfolgt, so dass die Vereinbarung bei fristgerechter Kündigung bis zum 30.06.2018 (6 Monate zum Jahresende) noch bis zum 03.06.2019 laufen würde.

     


Finanzierung:

 

./.

   


Anlagen: