Betreff
Zusätzl. Personal im Kindergarten / Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)
Vorlage
B/0865/2017
Aktenzeichen
FB II Le/Mei
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die befristete zusätzliche Einstellung von Fachkräften sowie die Aufstockung von bestehenden Arbeitsverträgen für die Kindergartengruppen des Diakonischen Werkes Wiefelstede e.V. und der Ev. Kirchengemeinde Ofen/Metjendorf im Rahmen der Förderrichtlinie QuiK des Landes Niedersachsen zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Beschluss des Niedersächsischen Landtages im 2. Quartal 2017 werden im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kinderta­gesstätten für zusätzliche Integrationsmaßnahmen für Kinder mit Fluchterfahrungen Förder­mittel zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.

 

Eigenmittel müssen nicht eingesetzt werden. Für den Landkreis Ammerland stehen in dem Förderzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 ca. 1,2 Mio. Euro zur Verfügung, maßgeblich ist hierfür die Meldung der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen zwischen 3 und 6 Jahren an das Bundesamt für Statistik zum Stichtag 01.03.2016. Nach der Förderrichtlinie werden im Anschluss dieses Zeitraumes noch weitere 3 Jahre Zuwendungen bereit stehen. 

 

Für die Gemeinde Wiefelstede wurden von den Kindertagesstättenträgern insgesamt 413 Kinder gemeldet. 70 Kinder hatten einen Migrationshintergrund, 26 Kinder leben in Familien, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird.

 

Aus diesen Daten umgerechnet stehen für die Gemeinde Wiefelstede für das Kalenderjahr 2017 78.911,71 Euro zur Verfügung, für 2018 dann 78.840,54 Euro. Finanzmittel, die in 2017 nicht aufgebraucht werden, können im Jahr 2018 verwendet werden. Gefördert werden aus diesen Beträgen die Personalkosten für zusätzliches Fachpersonal in Kindergartengruppen sowie Einführungskurse für eingesetzte Zusatzkräfte, die nicht über eine Qualifikation nach §4 Abs. 1 bis 3 KiTaG (Soz.Päd., ErzieherInnen bzw. Sozialass./KinderpflegerInnen) verfü­gen. Das zusätzliche Personal kann gruppenübergreifend eingesetzt werden. Es soll berück­sichtigt werden, in wieweit schon andere Sprachförderprogramme in den KiTas stattfinden.

 

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel können nur vom örtlichen Jugendhilfeträger beantragt werden, können dann aber an die Kindertagesstättenträger weitergereicht werden. Das Jugendamt des Landkreises hat sich mit allen Trägern der KiTas in seinem Zuständigkeitsbe­reich hinsichtlich des Einsatzes der Mittel zu einigen. Aus diesem Grund wurden bereits alle Träger durch das Jugendamt Westerstede angeschrieben und mit allen Gemeinden und der Stadt Westerstede gab es eine Koodinierungsbesprechung im Jugendamt.  Der Antrag ist vom Jugendamt bis zum 31.07.2017 zu stellen, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 01.01.2017 ist rückwirkend erlaubt.

 

Für Wiefelstede haben die beiden Träger Diakonisches Werk Wiefelstede e.V. und die Ev. Kirchengemeinde Ofen/Metjendorf Bedarf angemeldet. Der erstgenannte Träger nimmt mit den KiTas „Am Breeden“ und dem Kindergarten Thienkamp schon am Sprach-Kita-Pro­gramm, welches vom Bund mit jeweils einer halben Personalstelle gefördert wird, teil. Inso­fern soll in Wiefelstede die Fördersumme in etwa gleichmäßig auf die beiden Träger aufge­teilt werden, da im Nordbereich der Gemeinde zwar mehr Kinder der o.g. Zielgruppe als in Metjendorf, Heidkamp und Ofenerfeld etc. in den KiTas betreut werden, diese aber auch schon von dem Bundesprogramm profitieren.

 

Beide Träger werden in dem zur Verfügung stehendem Rahmen zusätzliche Fachkräfte grup­penübergreifend einstellen, die stundenweise in den Gruppen, in denen Kinder mit Fluchter­fahrung betreut werden sowie Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien nicht vor­rangig Deutsch gesprochen wird, mitarbeiten. Obwohl das förmliche Beantragungs- bzw. Bewilligungsverfahren durch das Land Niedersachsen noch nicht abgeschlossen ist, werden die Arbeitsverträge soweit möglich ab August 2017 befristet und in Abhängigkeit zu der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen, da fest mit einer Bewilligung gerechnet werden kann und ein rückwirkender Maßnahmebeginn zulässig ist.  Zum Teil werden Stundenerhö­hungen bestehender Mitarbeiter auf gleicher Basis vorgenommen.

     


Anlagen: