Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die befristete zusätzliche Einstellung von Fachkräften sowie die Aufstockung von bestehenden Arbeitsverträgen für die Kindergartengruppen des Diakonischen Werkes Wiefelstede e.V. und der Ev. Kirchengemeinde Ofen/Metjendorf im Rahmen der Förderrichtlinie QuiK des Landes Niedersachsen zur Kenntnis.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Mit Beschluss des Niedersächsischen Landtages im 2. Quartal 2017 werden im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten für zusätzliche Integrationsmaßnahmen für Kinder mit Fluchterfahrungen Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Eigenmittel müssen nicht eingesetzt werden. Für den Landkreis Ammerland
stehen in dem Förderzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 ca. 1,2 Mio. Euro
zur Verfügung, maßgeblich ist hierfür die Meldung der betreuten Kinder in
Kindertageseinrichtungen zwischen 3 und 6 Jahren an das Bundesamt für Statistik
zum Stichtag 01.03.2016. Nach der Förderrichtlinie werden im Anschluss dieses
Zeitraumes noch weitere 3 Jahre Zuwendungen bereit stehen.
Für die Gemeinde Wiefelstede wurden von den Kindertagesstättenträgern
insgesamt 413 Kinder gemeldet. 70 Kinder hatten einen Migrationshintergrund, 26
Kinder leben in Familien, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird.
Aus diesen Daten umgerechnet stehen für die Gemeinde Wiefelstede für das
Kalenderjahr 2017 78.911,71 Euro zur Verfügung, für 2018 dann 78.840,54 Euro.
Finanzmittel, die in 2017 nicht aufgebraucht werden, können im Jahr 2018
verwendet werden. Gefördert werden aus diesen Beträgen die Personalkosten für
zusätzliches Fachpersonal in Kindergartengruppen sowie Einführungskurse für
eingesetzte Zusatzkräfte, die nicht über eine Qualifikation nach §4 Abs. 1 bis
3 KiTaG (Soz.Päd., ErzieherInnen bzw. Sozialass./KinderpflegerInnen) verfügen.
Das zusätzliche Personal kann gruppenübergreifend eingesetzt werden. Es soll
berücksichtigt werden, in wieweit schon andere Sprachförderprogramme in den
KiTas stattfinden.
Die zur Verfügung stehenden Mittel können nur vom örtlichen
Jugendhilfeträger beantragt werden, können dann aber an die
Kindertagesstättenträger weitergereicht werden. Das Jugendamt des Landkreises
hat sich mit allen Trägern der KiTas in seinem Zuständigkeitsbereich
hinsichtlich des Einsatzes der Mittel zu einigen. Aus diesem Grund wurden
bereits alle Träger durch das Jugendamt Westerstede angeschrieben und mit allen
Gemeinden und der Stadt Westerstede gab es eine Koodinierungsbesprechung im
Jugendamt. Der Antrag ist vom Jugendamt
bis zum 31.07.2017 zu stellen, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 01.01.2017
ist rückwirkend erlaubt.
Für Wiefelstede haben die beiden Träger Diakonisches Werk Wiefelstede
e.V. und die Ev. Kirchengemeinde Ofen/Metjendorf Bedarf angemeldet. Der
erstgenannte Träger nimmt mit den KiTas „Am Breeden“ und dem Kindergarten
Thienkamp schon am Sprach-Kita-Programm, welches vom Bund mit jeweils einer
halben Personalstelle gefördert wird, teil. Insofern soll in Wiefelstede die
Fördersumme in etwa gleichmäßig auf die beiden Träger aufgeteilt werden, da im
Nordbereich der Gemeinde zwar mehr Kinder der o.g. Zielgruppe als in
Metjendorf, Heidkamp und Ofenerfeld etc. in den KiTas betreut werden, diese
aber auch schon von dem Bundesprogramm profitieren.
Beide Träger werden in dem zur Verfügung stehendem Rahmen zusätzliche
Fachkräfte gruppenübergreifend einstellen, die stundenweise in den Gruppen, in
denen Kinder mit Fluchterfahrung betreut werden sowie Kinder mit
Migrationshintergrund, in deren Familien nicht vorrangig Deutsch gesprochen
wird, mitarbeiten. Obwohl das förmliche Beantragungs- bzw.
Bewilligungsverfahren durch das Land Niedersachsen noch nicht abgeschlossen
ist, werden die Arbeitsverträge soweit möglich ab August 2017 befristet und in
Abhängigkeit zu der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen, da fest mit
einer Bewilligung gerechnet werden kann und ein rückwirkender Maßnahmebeginn
zulässig ist. Zum Teil werden
Stundenerhöhungen bestehender Mitarbeiter auf gleicher Basis vorgenommen.
Anlagen: