Betreff
Auswahl des Tägers für die neue Kindertagesstätte in Metjendorf
Vorlage
B/0869/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Trägerschaft  für die neue Kindertagesstätte in Metjendorf an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl (N.N.) zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Trägerschaftsvertrag vorzubereiten. Sollte wider Erwarten dieser Träger von der Bewerbung zurücktreten, so soll der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl (N.N.) den Zuschlag für die Trägerschaft bekommen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Metjendorf soll frühzeitig die Trägerschaft vergeben werden. Es soll so die Möglichkeit geschaffen werden, Details in der Bauausführung und Einrichtung mit dem zukünftigen Nutzer abzuklären und die Ausstattung der zukünftigen Kita durch den Träger entsprechend dessen Konzeptionsvorstellungen vornehmen zu lassen.

 

Am 03.04.2017 wurde im Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Auswahlverfahren anhand einer Kriterienliste mit Bewertungspunkten erfolgen soll.

Mitte Mai wurden daraufhin 10 mögliche Träger von Kindertagesstätten, die im Vorfeld schon ihr Interesse an der Trägerschaft kundgetan hatten oder in der Region bereits KiTas erfolgreich betreiben, angeschrieben.

 

In der Trägerschaftsanfrage wurde aufgefordert, bei Interesse eine aussagekräftige Konzeption mit einer Jahresfinanzplanung für die neue Kita einzureichen.  Es wurde mitgeteilt, welche

 

  • allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der neuen Kita
  • Anforderungen an Öffnungszeiten und Gruppenangebote
  • Kriterienbewertungen bei der Trägerauswahl

 

zu beachten sind.

 

Fristgerecht bis zum 30. Juni 2017 sind 7 konkrete Bewerbungen eingegangen, die die vorgegebenen Bedingungen wie Betreuungszeiten, Personalvorgaben gemäß dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTag) und weiterer gesetzlicher Bestimmungen etc. erfüllen.

 

 

Die eingereichten Bewerbungen mit den Trägerkonzepten wurden anhand der Kriterienliste von einer vierköpfigen Kommission bewertet  und mit Punkten versehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte an den Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl zu vergeben.

Sollte ein Trägerschaftsvertrag wider Erwarten mit diesem Träger nicht zustande kommen, so sollte der Zweitplatzierte den Zuschlag bekommen.