Betreff
Änderung des Trägerschaftsvertrages des Diakonischen Werkes Wiefelstede e. V.
Vorlage
B/0871/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Entwurf des Träger­schaftsvertrages Diakonisches Werk e.V. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Vertragsabschluss mit dem Diakonischen Werk e.V. und der Ev. Kirchengemeinde Wiefelstede entsprechend vorzubereiten.  Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude sind ab 2018 im FB III, FD Gebäudemanagement einzuplanen.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Diakonische Werk e.V. ist in der Gemeinde Träger der Kindertagesstätte Am Breeden, des Horts und der Kindergärten Thienkamp, Gristede und Spohle. Vertragspartner des Diako­nischen Werkes e. V. im Trägerschaftsvertrag sind die ev. luth. Kirchengemeinde Wiefelstede und die politische Gemeinde Wiefelstede.

 

Durch den ursprünglichen Trägervertrag von 1994 (ausschließlich für den Kindergarten Am Breeden) mit diversen verschiedenen Änderungs- und Ergänzungsverträgen wird die mietfreie Nutzung der Räumlichkeiten der Kindertagesstätten geregelt, die Finanzierung der laufenden Kosten sowie weitere wesentliche Dinge für den Betrieb. Änderungen und Ergänzungen hierzu betreffen die Neuaufnahme der Kindergärten Thienkamp, Spohle und Gristede, verän­derte Finanzierungsbedingungen sowie die Übernahme der Verwaltung durch die Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2010.

 

Durch verschiedene Gründe wird ab 2018 eine Änderung des Trägervertrages notwendig:

 

1. Änderung der Bezuschussung der Kindertagesstätten durch die ev. Kirche

 

In dem ursprünglichen Trägerschaftsvertrag von August 1994 sind unter anderem auch die kirchlichen Zuschüsse geregelt, die der Oberkirchenrat für den Betrieb der Kindertagesstätten zahlt. Das waren zu Beginn der Trägerschaft im Jahr 20 % der Fachpersonalkosten, ab dem Jahr 2007 übernahm die Kirche nur noch einen Anteil von 10 % der Fachpersonalkosten.

Der Trägervertrag für die KiTas ist ein Defizitvertrag, d. h. alle Ausgaben, die nicht durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, durch Elternbeiträge oder kirchliche Zuschüsse ge­deckt sind, werden durch die Gemeinde getragen.

 

 

 

Der Oberkirchenrat hat im Dezember 2016 allen Trägern der kirchlichen Kindertagesstätten mitgeteilt, dass die Synode der Ev. luth. Kirche in Oldenburg im November beschlossen hat, ab 2018 die Kindertagesstätten nur noch mit einer Pauschale je Gruppe von 9.000,00 Euro im Jahr zu bezuschussen. Für Ganztagsgruppen wird diese Pauschale mit dem Faktor 1,5 multi­pliziert. Spätestens zum 01.August 2018 ist eine Bezuschussung ausschließlich nach diesem Modell möglich und gilt für alle Gruppen, die am Stichtag 01.08.2017 eine Betriebserlaubnis haben. Der OKR rät den kirchlichen Trägern, Ergänzungsverträge mit den Kommunen abzuschlie­ßen.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede bedeutet diese Pauschalierung der kirchlichen Zuschüsse eine Stagnation im Gegensatz zu der bisherigen dynamischen %-Förderung. Die kirchliche Bezu­schussung wird bei kommenden Tariferhöhungen für Erzieherinnen außen vor bleiben und nicht entsprechend angehoben. Während in 2018 die Zuschusshöhe der Kirche in beiden För­dermodellen noch in etwa gleich ist, wird für die folgenden Jahre damit zu rechnen sein, dass der prozentuale Anteil der kirchlichen Zuschüsse an den Gesamtkosten der Kindertagesstätten sinkt.

 

Andererseits ergibt sich für die dritte neue Gruppe am Thienkamp, die bislang nicht mit in die Förderung gefallen wäre, weil die Kirche keine weiteren Gruppen innerhalb der kirchlichen Förderung mehr zuließ, eine neue Situation. Dadurch, dass eine Betriebserlaubnis des Lan­desjugendamtes für die neue Ganztagsgruppe (7-stündige Betreuung) ab dem von der Kirche festgesetztem Stichtag 01.08.2017 vorliegt, fällt diese in Zukunft in den geförderten Bereich und wird jährlich pauschal mit 13.500,00 Euro bezuschusst.

 

Vom Grundsatz her muss durch die Änderung der Fördermodalitäten durch den OKR der Trägerschaftsvertrag gekündigt und neu verfasst werden. Es besteht lt. Vertrag eine Kündi­gungsfrist von 9 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. Der Vertrag ist zurzeit noch nicht gekündigt, insofern könnte dieser frühestens zum 31.12.2018 gekündigt werden.

Der OKR wird die bisherige Förderung der Fachpersonalkosten nur bis spätestens 31.07.2018 zahlen. Sollte vertragsbedingt eine Umstellung der Förderung erst zum 01.01.2019 erfolgen und dadurch von Aug.-Dez. 2018 geringere Fördereinnahmen zu verzeichnen sein, so hätte die Kirchengemeinde dieses Defizit zu tragen.

 

Mit der neuen pauschalierten Förderung wird der Oberkirchenrat für alle Gruppen in den o.g. Kindertagesstätten zukünftig 139.500,00 Euro pro Jahr an Zuschuss zahlen. Für das Jahr 2018 ist noch ein Zuschuss der Kirche von ca. 143,736,04 Euro möglich, wenn die Umstellung nicht schon zum 01.01.2018, sondern zum für den OKR spätmöglichsten Termin 01.08.2018 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt würde dann auch die neue Gruppe am Thienkamp in die Förde­rung einbezogen werden. Sollte seitens der Gemeinde auf den frühestens möglichen Kündi­gungstermin des Vertrages 31.12.2018 bestanden werden, so ist nicht gewährleistet, dass die neue Gruppe am Thienkamp mit in die Förderung aufgenommen wird.

 

Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, die Änderung der Zuschussbedingungen zum 01.08.2018 anzunehmen.

 

2. Bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten-Gebäude des Diakonischen Werkes e.V.

 

Die Kindertagesstätte Am Breeden ist im Gebäude der ev. Kirchengemeinde untergebracht, die Kindergärten Thienkamp, Spohle und Gristede werden in Gebäuden betrieben, die im Eigen­tum der Gemeinde Wiefelstede sind. Der bisherige Trägerschaftsvertrag mit den verschienen Änderungen sagt aus, dass der Kin­dertagesstättenträger Diakonisches Werk e.V. die bauliche Unterhaltung der Gebäude in seiner Zuständigkeit zu regeln hat, egal ob in kirchlichem oder gemeindeeigenem Gebäude.

Dieses führte in der Vergangenheit dazu, dass für die Angelegenheiten der baulichen Unter­haltung mehrfach ein Architekt hinzugezogen werden musste, da innerhalb des Diakonischen Werkes keine ausreichende Fachkompetenz vorhanden ist und nur unzureichend beurteilt werden konnte, welche Arbeiten notwendig sind.

 

Ab 2018 ist geplant, die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude in die Zustän­digkeit des FB III der Gemeinde (Fachdienst Gebäudemanagement) zu übertragen. Die perso­nellen Ressourcen wurden hier bereits zur Mitarbeit in der baulichen Unterhaltung der KiTa-Gebäude aufgestockt und durch vorhandenes gebündeltes Fachwissen können die notwendi­gen Aufgaben kostensparender und besser geleistet werden. Auch hinsichtlich der Werter­haltung der gemeindeeigenen Gebäude sind durch die Änderung der Zuständigkeiten Vorteile zu sehen, da rechtzeitig notwendige Reparaturen und bauliche Maßnahmen durch Vor-Ort-Begutachtung bekannt werden. 

 

Im Zuge dieser beiden notwendigen Vertragsänderungen soll erreicht werden, aus dem Ursprungsvertrag und den diversen Änderungen und Ergänzungen einen all umfassenden neuen Trägerschaftsvertrag zu gestalten. Der vorliegende Entwurf umfasst alle alten vertragli­chen Bestandteile ohne inhaltliche Veränderung sowie die beiden o.g. Änderungen. Unter §4 (2) ist die Vermögensabwicklung bei dem kircheneigenem Gebäude Am Breeden, in das die Gemeinde bei Erweiterungen,  baulichen Veränderungen und Erneuerungen investiert hat, den heutigen Abschreibungsfristen entsprechend angepasst worden.    

     


Finanzierung:

 

Die Einplanung der Finanzmittel erfolgt für die HH-Beratungen 2018 entsprechend

 

     


Anlagen: