Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Entwurf des Trägerschaftsvertrages
Diakonisches Werk e.V. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
den Vertragsabschluss mit dem Diakonischen Werk e.V. und der Ev.
Kirchengemeinde Wiefelstede entsprechend vorzubereiten. Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung
der gemeindeeigenen Gebäude sind ab 2018 im FB III, FD Gebäudemanagement
einzuplanen.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Das Diakonische Werk e.V. ist in der Gemeinde Träger der Kindertagesstätte Am Breeden, des Horts und der Kindergärten Thienkamp, Gristede und Spohle. Vertragspartner des Diakonischen Werkes e. V. im Trägerschaftsvertrag sind die ev. luth. Kirchengemeinde Wiefelstede und die politische Gemeinde Wiefelstede.
Durch den ursprünglichen Trägervertrag von 1994 (ausschließlich für den
Kindergarten Am Breeden) mit diversen verschiedenen Änderungs- und
Ergänzungsverträgen wird die mietfreie Nutzung der Räumlichkeiten der
Kindertagesstätten geregelt, die Finanzierung der laufenden Kosten sowie
weitere wesentliche Dinge für den Betrieb. Änderungen und Ergänzungen hierzu
betreffen die Neuaufnahme der Kindergärten Thienkamp, Spohle und Gristede,
veränderte Finanzierungsbedingungen sowie die Übernahme der Verwaltung durch
die Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2010.
Durch verschiedene Gründe wird ab 2018 eine Änderung des Trägervertrages
notwendig:
1. Änderung der Bezuschussung der Kindertagesstätten durch die ev. Kirche
In dem ursprünglichen Trägerschaftsvertrag von August 1994 sind unter anderem
auch die kirchlichen Zuschüsse geregelt, die der Oberkirchenrat für den Betrieb
der Kindertagesstätten zahlt. Das waren zu Beginn der Trägerschaft im Jahr 20 %
der Fachpersonalkosten, ab dem Jahr 2007 übernahm die Kirche nur noch einen
Anteil von 10 % der Fachpersonalkosten.
Der Trägervertrag für die KiTas ist ein Defizitvertrag, d. h. alle
Ausgaben, die nicht durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, durch
Elternbeiträge oder kirchliche Zuschüsse gedeckt sind, werden durch die
Gemeinde getragen.
Der Oberkirchenrat hat im Dezember 2016 allen Trägern der kirchlichen
Kindertagesstätten mitgeteilt, dass die Synode der Ev. luth. Kirche in
Oldenburg im November beschlossen hat, ab 2018 die Kindertagesstätten nur noch
mit einer Pauschale je Gruppe von 9.000,00 Euro im Jahr zu bezuschussen. Für
Ganztagsgruppen wird diese Pauschale mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Spätestens zum 01.August 2018 ist eine Bezuschussung ausschließlich nach diesem
Modell möglich und gilt für alle Gruppen, die am Stichtag 01.08.2017 eine
Betriebserlaubnis haben. Der OKR rät den kirchlichen Trägern,
Ergänzungsverträge mit den Kommunen abzuschließen.
Für die Gemeinde Wiefelstede bedeutet diese Pauschalierung der
kirchlichen Zuschüsse eine Stagnation im Gegensatz zu der bisherigen
dynamischen %-Förderung. Die kirchliche Bezuschussung wird bei kommenden
Tariferhöhungen für Erzieherinnen außen vor bleiben und nicht entsprechend
angehoben. Während in 2018 die Zuschusshöhe der Kirche in beiden Fördermodellen
noch in etwa gleich ist, wird für die folgenden Jahre damit zu rechnen sein,
dass der prozentuale Anteil der kirchlichen Zuschüsse an den Gesamtkosten der
Kindertagesstätten sinkt.
Andererseits ergibt sich für die dritte neue Gruppe am Thienkamp, die
bislang nicht mit in die Förderung gefallen wäre, weil die Kirche keine
weiteren Gruppen innerhalb der kirchlichen Förderung mehr zuließ, eine neue
Situation. Dadurch, dass eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes für die
neue Ganztagsgruppe (7-stündige Betreuung) ab dem von der Kirche festgesetztem
Stichtag 01.08.2017 vorliegt, fällt diese in Zukunft in den geförderten Bereich
und wird jährlich pauschal mit 13.500,00 Euro bezuschusst.
Vom Grundsatz her muss durch die Änderung der Fördermodalitäten durch den
OKR der Trägerschaftsvertrag gekündigt und neu verfasst werden. Es besteht lt.
Vertrag eine Kündigungsfrist von 9 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. Der
Vertrag ist zurzeit noch nicht gekündigt, insofern könnte dieser frühestens zum
31.12.2018 gekündigt werden.
Der OKR wird die bisherige Förderung der Fachpersonalkosten nur bis
spätestens 31.07.2018 zahlen. Sollte vertragsbedingt eine Umstellung der
Förderung erst zum 01.01.2019 erfolgen und dadurch von Aug.-Dez. 2018 geringere
Fördereinnahmen zu verzeichnen sein, so hätte die Kirchengemeinde dieses
Defizit zu tragen.
Mit der neuen pauschalierten Förderung wird der Oberkirchenrat für alle
Gruppen in den o.g. Kindertagesstätten zukünftig 139.500,00 Euro pro Jahr an
Zuschuss zahlen. Für das Jahr 2018 ist noch ein Zuschuss der Kirche von ca.
143,736,04 Euro möglich, wenn die Umstellung nicht schon zum 01.01.2018,
sondern zum für den OKR spätmöglichsten Termin 01.08.2018 erfolgt. Ab diesem
Zeitpunkt würde dann auch die neue Gruppe am Thienkamp in die Förderung
einbezogen werden. Sollte seitens der Gemeinde auf den frühestens möglichen
Kündigungstermin des Vertrages 31.12.2018 bestanden werden, so ist nicht
gewährleistet, dass die neue Gruppe am Thienkamp mit in die Förderung
aufgenommen wird.
Verwaltungsseitig
wird deshalb vorgeschlagen, die Änderung der Zuschussbedingungen zum 01.08.2018
anzunehmen.
2. Bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten-Gebäude
des Diakonischen Werkes e.V.
Die Kindertagesstätte Am Breeden ist im Gebäude der ev. Kirchengemeinde
untergebracht, die Kindergärten Thienkamp, Spohle und Gristede werden in
Gebäuden betrieben, die im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede sind. Der
bisherige Trägerschaftsvertrag mit den verschienen Änderungen sagt aus, dass
der Kindertagesstättenträger Diakonisches Werk e.V. die bauliche Unterhaltung
der Gebäude in seiner Zuständigkeit zu regeln hat, egal ob in kirchlichem oder
gemeindeeigenem Gebäude.
Dieses führte in der Vergangenheit dazu, dass für die Angelegenheiten der
baulichen Unterhaltung mehrfach ein Architekt hinzugezogen werden musste, da
innerhalb des Diakonischen Werkes keine ausreichende Fachkompetenz vorhanden
ist und nur unzureichend beurteilt werden konnte, welche Arbeiten notwendig
sind.
Ab 2018 ist geplant, die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen
Gebäude in die Zuständigkeit des FB III der Gemeinde (Fachdienst
Gebäudemanagement) zu übertragen. Die personellen Ressourcen wurden hier
bereits zur Mitarbeit in der baulichen Unterhaltung der KiTa-Gebäude aufgestockt
und durch vorhandenes gebündeltes Fachwissen können die notwendigen Aufgaben
kostensparender und besser geleistet werden. Auch hinsichtlich der Werterhaltung
der gemeindeeigenen Gebäude sind durch die Änderung der Zuständigkeiten
Vorteile zu sehen, da rechtzeitig notwendige Reparaturen und bauliche Maßnahmen
durch Vor-Ort-Begutachtung bekannt werden.
Im Zuge dieser beiden notwendigen Vertragsänderungen soll erreicht
werden, aus dem Ursprungsvertrag und den diversen Änderungen und Ergänzungen einen
all umfassenden neuen Trägerschaftsvertrag zu gestalten. Der vorliegende
Entwurf umfasst alle alten vertraglichen Bestandteile ohne inhaltliche
Veränderung sowie die beiden o.g. Änderungen. Unter §4 (2) ist die
Vermögensabwicklung bei dem kircheneigenem Gebäude Am Breeden, in das die
Gemeinde bei Erweiterungen, baulichen
Veränderungen und Erneuerungen investiert hat, den heutigen
Abschreibungsfristen entsprechend angepasst worden.
Finanzierung:
Die Einplanung
der Finanzmittel erfolgt für die HH-Beratungen 2018 entsprechend
Anlagen: