hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Renovierung der Kabinen 2 und 4 im Mehrzweckgebäude Wiefelstede
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V.
auf Beschaffung neuer Umkleidebänke der Kabinen 2 und 4 im Mehrzweckgebäude
Wiefelstede abzulehnen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.06.2017 die
Beschaffung neuer Umkleidebänke sowie die Renovierung der Kabinen 2 und 4 im
Mehrzweckgebäude Wiefelstede. Am 05.07.2017 wurden der Verwaltung entsprechende
Kostenvoranschläge nachgereicht. Im Detail handelt es sich hierbei
grundsätzlich um zwei Anträge (Renovierungskosten sowie Beschaffungskosten der
Umkleidebänke).
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen (x)
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig ( )
4)
Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Nach
den eingereichten Unterlagen betragen die Beschaffungskosten für die
Umkleidebänke voraussichtlich 5.902,40 € inkl. Mehrwertsteuer. Nach den
Sportförderungsrichtlinien wäre eine mögliche Förderung im Rahmen einer
Drittelförderung, max. 1.967,46 €, denkbar, sofern die Notwendigkeit bestünde.
Hintergrund des Antrages ist letztlich die Optimierung der
Umkleidemöglichkeiten sowie die Raumoptimierung bei Mannschaftsbesprechungen.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Austausch der Umkleidebänke zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch nicht zwingend notwendig, da diese nicht als abgängig zu
betrachten sind.
Die
reine Renovierung (Malerarbeiten/Trockenbauarbeiten) werden einen
voraussichtlichen Aufwand in Höhe von 650,00 Euro verursachen. In Abhängigkeit
der politischen Entscheidung zu den Umkleidebänken wären die Renovierungskosten
als laufender Unterhaltungsaufwand in den Haushalt 2018 einzuplanen.
Da
der beantragte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 1.967,46
€ (Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002) sowie
650,00 € (Kostenstelle 30176, Kostenträger 424301, Sachkonto 4211000) wurden
bislang nicht berücksichtigt.
Anlagen: