Betreff
Sportföderungsprogramm 2018
hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Renovierung der Kabinen 2 und 4 im Mehrzweckgebäude Wiefelstede
Vorlage
B/0897/2017
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Beschaffung neuer Umkleidebänke der Kabinen 2 und 4 im Mehrzweckgebäude Wiefelstede abzulehnen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.06.2017 die Beschaffung neuer Umkleidebänke sowie die Renovierung der Kabinen 2 und 4 im Mehrzweckgebäude Wiefelstede. Am 05.07.2017 wurden der Verwaltung entsprechende Kostenvoranschläge nachgereicht. Im Detail handelt es sich hierbei grundsätzlich um zwei Anträge (Renovierungskosten sowie Beschaffungskosten der Umkleidebänke).

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

     1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen                                    (x)

     2) Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                             (x)

     3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig      (  )

     4) Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                           (x)

     5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                                    (x)

    

 

Nach den eingereichten Unterlagen betragen die Beschaffungskosten für die Umkleidebänke voraussichtlich 5.902,40 € inkl. Mehrwertsteuer. Nach den Sportförderungsrichtlinien wäre eine mögliche Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.967,46 €, denkbar, sofern die Notwendigkeit bestünde. Hintergrund des Antrages ist letztlich die Optimierung der Umkleidemöglichkeiten sowie die Raumoptimierung bei Mannschaftsbesprechungen. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Austausch der Umkleidebänke zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zwingend notwendig, da diese nicht als abgängig zu betrachten sind.

 

Die reine Renovierung (Malerarbeiten/Trockenbauarbeiten) werden einen voraussichtlichen Aufwand in Höhe von 650,00 Euro verursachen. In Abhängigkeit der politischen Entscheidung zu den Umkleidebänken wären die Renovierungskosten als laufender Unterhaltungsaufwand in den Haushalt 2018 einzuplanen.

 

 

Da der beantragte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


 

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.967,46  € (Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002) sowie 650,00 € (Kostenstelle 30176, Kostenträger 424301, Sachkonto 4211000) wurden bislang nicht berücksichtigt.

 


Anlagen: