hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung eines Aufsitzmähers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V.
auf Bezuschussung eines Aufsitzmähers abzulehnen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. hat mit Schreiben vom 15.08.2017 die Förderung
zur Beschaffung eines Aufsitzmähers Alko T16 als Vollkostenzuschuss gemäß § 8
der Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede beantragt.
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. hatte bereits mit Datum vom 29.08.2013 die
Bezuschussung eines Aufsitzmähers beantragt. Nach Beratung im Sport- und
Kulturausschuss (05.11.2013) wurde letztendlich im Verwaltungsausschuss am
02.12.2013 beschlossen, dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines
neuen Aufsitzmähers einen Vollkostenzuschuss in Höhe von max. 1.999,00 Euro zu
gewähren. Der Zuschuss (für die Lieferung eines Rasentraktors YardPro,
Husqvarna 12597 HRB; Lieferdatum 23.09.2013; Rechnungssumme 2.200 Euro)
in Höhe von 1.999,00 Euro wurde dem SVE Wiefelstede am 17.04.2014 überwiesen.
Nach
dem Beschluss des Verwaltungsausschusses folgten Anträge des SSV Gristede
(Antrag vom 14.07.2014; Vollkostenzuschuss in Höhe von 1.600 Euro und
Auszahlung am 17.06.2015), des TV Metjendorf (Antrag vom 18.08.2014;
Vollkostenzuschuss in Höhe von 1.999 Euro und Auszahlung am 28.07.2015) sowie
des TuS Spohle (Antrag vom 07.06.2015; Vollkostenzuschuss in Höhe von 1.999
Euro und Auszahlung am 13.05.2016), die in den Gremien entsprechend beschlossen
wurden.
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. erläutert in seinem Antrag vom 15.08.2017, dass
der in 2012 beschaffte Aufsitzmäher erneut repariert werden musste und
im Grunde für private Zwecke ausgelegt sei. Hohe Belastungen aufgrund der
umfangreichen Mäharbeiten auf dem Gelände „Am Breeden“ führen voraussichtlich
auch weiterhin zu regelmäßigen Schäden und damit zu weiteren Reparaturkosten.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen ( )
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig ( )
4)
Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.) (x)
6)
Sonderzuschuss gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien (x)
Die
Einreichungsfrist zum 30.06.2017 ist entbehrlich, da es sich hier um einen
Antrag nach § 8 der Sportförderungsrichtlinien handelt; auf die Beantragung
eines Sonderzuschusses wird zudem vom SV Eintracht Wiefelstede e.V. in der
Email vom 31.08.2017 nochmals eingegangen.
Nach
den übersandten Unterlagen betragen die Beschaffungskosten voraussichtlich
2.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer, da der bisherige Aufsitzmäher in Zahlung
gegeben werden kann. Nach den Sportförderungsrichtlinien wäre eine mögliche Förderung
im Rahmen einer Drittelförderung, max. 833,33 Euro, denkbar. Nach § 8 der
Sportförderungsrichtlinie ggfs. auch ein höherer Zuschuss.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag auf Bezuschussung
(Drittelförderung/Vollkostenförderung) abzulehnen. Es wird davon ausgegangen,
dass der bisherige Aufsitzmäher aufgrund seines Alters auch weiterhin seinen
Aufgaben gerecht werden kann. (die Nutzungsdauer beträgt gemäß AfA-Tabelle Land
Niedersachsen = 7 Jahre).
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € (Kostenstelle 10600,
Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002), sofern ein Vollkostenzuschuss gewährt
werden soll, wurden bislang im Haushaltsentwurf 2018 nicht berücksichtigt.
Anlagen: