Vorschlag /
Empfehlung:
Siehe Beratungsergebnis-
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2017
den Beschluss gefasst, dass die
Fachausschüsse darum gebeten werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
Vorschläge zur Senkung des im 1. Entwurf der Haushaltsplanungen 2018
festgestellten Haushaltsdefizites zu erarbeiten.
Im
Investitionsprogramm werden die investiven Auszahlungen des Haushaltsjahres und
der drei Folgejahre dargestellt.
Durch
das geänderte Haushaltsrecht gibt es ab dem Jahr 2017 keine Sammelposten mehr.
Die Anschaffung zwischen 150,00 € und 1.000,00 € netto werden künftig dem
Ergebnishaushalt zugeordnet. Ab 1.000,00 € netto erfolgt der Nachweis weiterhin
investiv.
Diese
neue Regelung führt dazu, dass der Großteil der Beschaffungen der
Feuerwehreinheiten Wiefelstede im Ergebnishaushalt einzuplanen sind.
Für
die Einheit Wiefelstede wird unter anderem ein HRT komplett (Funkgerät) und ein
Schnelleinsatzzelt für den Gefahrgutzug beantragt. Ferner ist ein weiterer
Löschwasserbrunnen in der Eisenstraße vorgesehen.
Für
die Einheit Spohle ist ebenfalls ein Löschwasserbrunnen im Bereich Conneforder
Feldweg/Kreuzung Spätenweg vorgesehen sowie eine Ringleitung im Gewerbegebiet
Herrenhausen.
Im
Bereich der Neuenkruger Einheit ist durch einen Überflurhydranten für die Firma
EDEKA in der Buschstraße die Wasserversorgung sicherzustellen. Bisher konnte
hier kein Überflurhydrant eingebaut werden, da hier während der Bauphase der
Firma EDEKA ein Transformatorenhaus stand.
Die
Gristeder Einheit beantragt für das neu ausgeschriebene LF 10 eine
Tauchmotorpumpe, ein elektrisches Belüftungsgerät und eine Tetranavigation. Die
Tauchmotorpumpe und das Belüftungsgerät gehören zur Normbeladung des neuen LF
10. Bei der Tetranavigation handelt es sich um ein Navigationsgerät, dass Daten
über Einsatzorte direkt über die Großleitstelle erhält. Das vorhandene
Navigationsgerät im LF 8 könnte für das neue Fahrzeug umgebaut werden, erhält
die Daten aber nicht direkt über die Großleitstelle sondern indirekt über
Hoffbuhr-Software, was aus Sicht der Verwaltung als ausreichend angesehen wird.
Für
die Ersteinrichtung des Feuerwehrhauses wird ein Bedarf von 45 Stühlen gemeldet.
Eigenleistungen sind für die Teeküche, sämtliche Schränke und Tische im
Mannschaftsraum sowie die Einrichtung des Büros für den Ortsbrandmeisters
möglich.
Die
Einheit Mollberg beantragt ein LED-Beleuchtungssystem ÄLS 1000. Hierbei handelt
es sich um eine Neuanschaffung des vorhandenen mobilen Beleuchtungssystems
mittels Halogen zur Ausleuchtung von Gefahrenstellen. Diese Neuanschaffung wird
verwaltungsseitig jedoch nicht für zwingend notwendig gehalten.
Im
Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung der
Löschwasserversorgung durch die Gemeinden, sind die genannten Herrichtungen von
Löschwasserbrunnen erforderlich.
Folgende Positionen, die dem Fachbereich III (Bauen und Planen)
haushaltsmäßig zugeordnet sind, wurden von den Wiefelsteder Einheiten
beantragt:
1. Die Heckenpflege am Feuerwehrhaus
Wiefelstede wurde bisher in Eigenregie der Feuerkameraden (Alterskameraden)
durchgeführt. Das Durchschnittsalter der Wiefelsteder Alterskameraden liegt
derzeit bei 75 Jahren. Die ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass die
Altersgrenze (67. Lebensjahr) der Einsatzkräfte stetig angepasst wurde. Dies
hat dazu geführt, dass immer häufiger Einsatzkräfte der Einheit diese Aufgabe
übernommen haben. Diese Zeiten gehen zu Lasten der zahlreichen anderen
Aufgaben, die die Feuerwehr aktuell übernehmen muss (Ausbildung, techn.
Hilfeleistung, usw.).
Eine weitere Übernahme der Heckenpflege beim Feuerwehrhaus Wiefelstede
ist nach Aussage der Wiefelsteder Einheit derzeit nicht mehr zu leisten. Die
Kosten für die Heckenpflege belaufen sich auf ca. 1.200,00 Euro jährlich.
2. Die Einheit Wiefelstede beantragt die
Einrichtung von Brandmeldeanlagen. Eine gesetzliche Verpflichtung für
die Errichtung in Feuerwehrhäusern gibt es nicht. Einzuplanen wären für das Jahr
2018 zunächst 8.000,00 Euro für die Feuerwehr Wiefelstede, was
verwaltungsseitig jedoch nicht für zwingend notwendig gehalten wird.
Finanzierung:
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Anlagen: