hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kreidewagens
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem SV Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines
Kreidewagens gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von max. 448,23 € (Drittelförderung) zu gewähren, sofern die Mittel im
Haushaltsplan 2018 zur Verfügung gestellt werden können.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 07.10.2017 die
Bezuschussung eines Kreidewagens und begründet dieses damit, dass der bisherige
Kreidewagen einen Schaden erlitten hat, dessen Reparatur einen Umfang von ca.
300 € nach sich ziehen würde. Die voraussichtlichen Kosten für einen neuen
Kreidewagen belaufen sich laut Antrag auf 1.344,70 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit
Email vom 10.10.2017 wurde dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. der Antragseingang
bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 448,23 €, denkbar sei. Eine
vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen ( )
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4) Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 448,23 € möglich. Da der Antrag nach
dem 30.06.2017 eingegangen ist und ggfs. in 2018 berücksichtigt werden soll,
ist eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen. Der verspätete
Antrag ist zulässig, da aufgrund des Defektes des Gerätes ein dringender Fall
im Sinne von § 10 I (3) der Sportförderungsrichtlinien vorliegt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 448,23 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018
bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, bisher
nicht berücksichtigt.
Anlagen: