Betreff
Sportföderungsprogramm 2018
hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kreidewagens
Vorlage
B/0923/2017
Aktenzeichen
10600 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SV Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Kreidewagens gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 448,23 € (Drittelförderung) zu gewähren, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2018 zur Verfügung gestellt werden können.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 07.10.2017 die Bezuschussung eines Kreidewagens und begründet dieses damit, dass der bisherige Kreidewagen einen Schaden erlitten hat, dessen Reparatur einen Umfang von ca. 300 € nach sich ziehen würde. Die voraussichtlichen Kosten für einen neuen Kreidewagen belaufen sich laut Antrag auf 1.344,70 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 10.10.2017 wurde dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 448,23 €, denkbar sei. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

     1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2017 eingegangen                                    (  )

     2) Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                             (x)

     3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig      (x)

     4) Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                           (x)

     5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                                    (x)

    

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 448,23 € möglich. Da der Antrag nach dem 30.06.2017 eingegangen ist und ggfs. in 2018 berücksichtigt werden soll, ist eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen. Der verspätete Antrag ist zulässig, da aufgrund des Defektes des Gerätes ein dringender Fall im Sinne von § 10 I (3) der Sportförderungsrichtlinien vorliegt.

 

 

 


 

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 448,23 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der Kostenstelle 10600, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, bisher nicht  berücksichtigt.

 


Anlagen: