hier: Antrag von Torsten und Kerstin Hellmers, Wiefelstede, Thienkamp 36, v. 09.09.2017
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
Verrohrung und Neuherstellung des Geh- und Radweges im Bereich des ehemaligen
Grabens auf Kosten der Antragsteller Hellmers und dem Verkauf der ehemaligen
Wegefläche zur Größe von rd. 110 m² zum Preis von 3,00 €/m² und Vermessungs-,
Notar- und Gerichtskosten zu.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aus
dem als Anlage beigefügten Schriftverkehr und der Planunterlage ist der Wunsch
der Anlieger Hellmers nach dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes 11/45,
Flur 14, zur Größe von rd. 110 m² zu entnehmen. Die Kosten für die
erforderliche Verrohrung des angrenzenden Grabens in DN 800 auf einer Länge von
rd. 30 Meter und die Herstellung des Ersatzweges in einer Länge von rd. 40 m
Länge und 2,50 m Breite sind von den Erwerbern zu tragen. Die Durchführung der
Maßnahme erfolgt durch die Tiefbaufirma de Groot, Metjendorfer Straße, Leuchtenburg.
Aus
den Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Erwerb und die Wegeumlegung inkl.
Grabenverrohrung bereits im Jahre 2012 angedacht war. Nachdem nunmehr die
Durchführung der Arbeiten fachgerecht geregelt und finanziert ist, der Gemeinde
und den Nutzern keine Nachteile entstehen, sollte dem Vorhaben zugestimmt
werden. Die jährlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für den Bauhof
verringern sich, die Verkehrssicherungspflicht für den offenen Graben entfällt
zukünftig.
Finanzierung:
Bei
einer positiven Entscheidung entfällt der bisherige jährliche
Unterhaltungsaufwand des Bauhofes. Der Gemeinde entstehen keine Kosten für die
Herstellung der neuen Anlage und es ergibt sich eine einmalige Einnahme
(Verkaufspreis) in Höhe von ca. 300,00 €
Anlagen: