Betreff
Verrohrung eines Grabens und Verlegung eines Geh-/und Radweges zwischen dem Thienkamp und dem Spielplatz Gartenstraße,
hier: Antrag von Torsten und Kerstin Hellmers, Wiefelstede, Thienkamp 36, v. 09.09.2017
Vorlage
B/0938/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Verrohrung und Neuherstellung des Geh- und Radweges im Bereich des ehemaligen Grabens auf Kosten der Antragsteller Hellmers und dem Verkauf der ehemaligen Wegefläche zur Größe von rd. 110 m² zum Preis von 3,00 €/m² und Vermessungs-, Notar- und Gerichtskosten zu.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aus dem als Anlage beigefügten Schriftverkehr und der Planunterlage ist der Wunsch der Anlieger Hellmers nach dem Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes 11/45, Flur 14, zur Größe von rd. 110 m² zu entnehmen. Die Kosten für die erforderliche Verrohrung des angrenzenden Grabens in DN 800 auf einer Länge von rd. 30 Meter und die Herstellung des Ersatzweges in einer Länge von rd. 40 m Länge und 2,50 m Breite sind von den Erwerbern zu tragen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Tiefbaufirma de Groot, Metjendorfer Straße, Leuchtenburg.

 

Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Erwerb und die Wegeumlegung inkl. Grabenverrohrung bereits im Jahre 2012 angedacht war. Nachdem nunmehr die Durchführung der Arbeiten fachgerecht geregelt und finanziert ist, der Gemeinde und den Nutzern keine Nachteile entstehen, sollte dem Vorhaben zugestimmt werden. Die jährlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für den Bauhof verringern sich, die Verkehrssicherungspflicht für den offenen Graben entfällt zukünftig.

 

 


Finanzierung:

 

Bei einer positiven Entscheidung entfällt der bisherige jährliche Unterhaltungsaufwand des Bauhofes. Der Gemeinde entstehen keine Kosten für die Herstellung der neuen Anlage und es ergibt sich eine einmalige Einnahme (Verkaufspreis) in Höhe von ca. 300,00 €

 

 


Anlagen: