Betreff
Breslauer Straße in Wiefelstede,
hier: Anträge von Anliegern zum Schutz der Straße und der Anwohner vom 17.07. und 25.07.2017
Vorlage
B/0940/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 und der Umwandlung der Breslauer Straße in eine verkehrsberuhigte Zone nicht zu entsprechen.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Über die o. a. Anträge wurde bereits in der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 22.08.2017 berichtet.

 

Der Antrag von Herrn Köhler vom 17.07.2017 wurde am 24.07.2017 zur Prüfung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland gesandt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass weder zu hohe Geschwindigkeiten gemessen wurden (V 85 = 27 km/h), noch die Verkehrsdichte problematisch war (insgesamt 174 Fahrzeuge in 24 Std.), d. h. aus verkehrsrechtlicher Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich.

 

Dieses Ergebnis wurde dem 2. Antragsteller, Herrn Heiko Warns, mitgeteilt. Herr Warns hatte die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 dahingehend beantragt, die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in diesem alten Wohngebiet auf 2 je Einzel- und Doppelhaus zu begrenzen. Die Gründe hierfür waren der zunehmende Autoverkehr, Baufahrzeuge, parkende Fahrzeuge und Schäden an der Fahrbahn.

 

Herr Warns wurde am 08.09.2017 weiterhin gebeten mit seinem „Nachbarn“ über die Antragstellungen eine Abstimmung vorzunehmen und danach das weitere Vorgehen mit dem Unterzeichnenden zu besprechen. Dieses ist bis zum heutigen Tage leider nicht geschehen.

 

Insgesamt betrachtet wird seitens der Verwaltung weder eine Änderung des Verkehrsbereiches von einer „Tempo 30-Zone“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich gesehen, noch wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 (Begrenzung der Wohneinheiten auf max. 2 WE für Einzel- und Doppelhäuser) für erforderlich gehalten.

 

Der schlechte Zustand der „Breslauer Straße“ ist der Gemeinde bekannt. Eine Deckensanierung, Kontrolle der Oberflächenentwässerung sowie die Erneuerung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage wird voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der erforderlichen innerörtlichen Straßensanierungen und finanziellen Möglichkeiten zu beraten sein.

 

 


Finanzierung:

 

-Entfällt derzeit.-

 


Anlagen: