hier: Anträge von Anliegern zum Schutz der Straße und der Anwohner vom 17.07. und 25.07.2017
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss des Rates der
Gemeinde Wiefelstede beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
94 und der Umwandlung der Breslauer Straße in eine verkehrsberuhigte Zone nicht
zu entsprechen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
die o. a. Anträge wurde bereits in der Sitzung des Straßen- und
Verkehrsausschusses am 22.08.2017 berichtet.
Der
Antrag von Herrn Köhler vom 17.07.2017 wurde am 24.07.2017 zur Prüfung an die
zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland gesandt. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass weder zu hohe Geschwindigkeiten gemessen
wurden (V 85 = 27 km/h), noch die Verkehrsdichte problematisch war (insgesamt
174 Fahrzeuge in 24 Std.), d. h. aus verkehrsrechtlicher Sicht sind keine
Maßnahmen erforderlich.
Dieses
Ergebnis wurde dem 2. Antragsteller, Herrn Heiko Warns, mitgeteilt. Herr Warns
hatte die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 dahingehend beantragt, die Anzahl
der maximal zulässigen Wohneinheiten in diesem alten Wohngebiet auf 2 je
Einzel- und Doppelhaus zu begrenzen. Die Gründe hierfür waren der zunehmende
Autoverkehr, Baufahrzeuge, parkende Fahrzeuge und Schäden an der Fahrbahn.
Herr
Warns wurde am 08.09.2017 weiterhin gebeten mit seinem „Nachbarn“ über die
Antragstellungen eine Abstimmung vorzunehmen und danach das weitere Vorgehen
mit dem Unterzeichnenden zu besprechen. Dieses ist bis zum heutigen Tage leider
nicht geschehen.
Insgesamt
betrachtet wird seitens der Verwaltung weder eine Änderung des
Verkehrsbereiches von einer „Tempo 30-Zone“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich
gesehen, noch wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 (Begrenzung der
Wohneinheiten auf max. 2 WE für Einzel- und Doppelhäuser) für erforderlich
gehalten.
Der
schlechte Zustand der „Breslauer Straße“ ist der Gemeinde bekannt. Eine
Deckensanierung, Kontrolle der Oberflächenentwässerung sowie die Erneuerung und
Ergänzung der Beleuchtungsanlage wird voraussichtlich in den nächsten Jahren im
Rahmen der erforderlichen innerörtlichen Straßensanierungen und finanziellen
Möglichkeiten zu beraten sein.
Finanzierung:
-Entfällt
derzeit.-
Anlagen: