hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Vorbehalt der
Finanzierbarkeit, in 2018 die Neuerrichtung des Spielplatzes im
Bebauungsplangebiet 123/I Bokel - Alter Mühlenweg II mit einem Kostenvolumen
von rd. 34.400,00 € durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In der Sitzung am 24.10.2016 hat der
Gemeinderat die Erschließung (Erst- u. Endausbau) des Bebauungsplanes Nr. 123/I
- Bokel- Alter Mühlenweg II mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt rd.
305.800,00 € beschlossen.
In diesen Gesamtkosten war auch der neu zu
errichtende Spielplatz mit rd. 7.500,00 € (brutto) aufgeführt.
Vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde
jedoch festgestellt, dass mit den damalig ermittelten Kosten der K & R
Ingenieure kein Spielplatz aus Recycling-Kunststoff errichtet werden kann.
Seit dem Jahr 2016 werden, aufgrund der
Langlebigkeit und der kaum notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen nur noch
Spielgeräte aus Recycling-Kunststoff neubeschafft.
Aus diesem Grund sollten die bereits
bewilligten Haushaltmittel in Höhe von 7.500,00 € um 26.900,00 € auf insgesamt
34.400,00 € (brutto) angepasst werden.
Finanzierung:
Die
Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung des neuen Spielplatzes im
Bebauungsplangebiet 123/I Bokel - Alter Mühlenweg II ist im Rahmen der
Mittelanmeldungen zum Haushalt 2018 im Finanz- u. Ergebnishaushalt erfolgt
unter:
Finanzhaushalt:
29.400,00 €
Spielgeräte: Schaukel, Spielkombinationsgerät 16.000,00 €
Zaunanlage: Doppelstab Gittermattenzaun 9.000,00 €
Grundstück: Fallschutzsand, Grassaat, Kosten Bauhof
4.400,00 €
Inv.-Nr.: 17.0021
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 366201
Bilanz.
Zugangskonto: 0222012, 0721002,
0962002
FR-Konto: 7831110, 7872000
Ergebnishaushalt:
5.000,00 €
Spielgeräte: Sandkasten, 2 Federwippen 4.000,00 €
Sitzmöglichkeit: Tisch, Bank, Mülleimer: 1.000,00 €
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 366201
Sachkonto: 4222000
Anlagen: