Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 II "Heidkamp - Nord",
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
B/0959/2017
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

   

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp - Nord“ zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 II, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2017 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, bis zum 30.10.2017 gebeten.

 

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in ihrer Stellungnahme vom 25.10.2017 (eingegangen 30.10.2017) erklärt, dass Sie der Anordnung des Regenrückhaltebeckens im Bereich der Anbauverbotszone nicht zustimmen werde. Die Planung sollte entsprechend überarbeitet werden. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der bisherigen gemeinsamen Praxis, da die gesetzlichen Regelungen Ausnahmen ausdrücklich zulassen. In der Vergangenheit konnte in vergleichbaren Fällen eine Einigung mit der Straßenbauverwaltung erzielt werden. Die Verwaltung hat hierauf per E-Mail vom 07.11.2017 hingewiesen und gefragt, ob auch in diesem Fall grundsätzlich eine gemeinsame Vereinbarung möglich sei (sh. Anlage). Wegen des direkten Zusammenhangs mit der Planung der Baustraße zum Bebauungsplangebiet Nr. 29 I „Heidkamp - Erweiterung“ wurde um kurzfristige Rückmeldung gebeten. Eine Antwort ist jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingegangen. Nach telefonischer Rücksprache des Planungsbüros mit der Straßenbaubehörde ist nunmehr doch ggfs. eine Abweichung von den Verboten innerhalb der Verbotszone möglich. Voraussetzung sei, dass der Nachweis erbracht wird, dass keine andere Möglichkeit für die Anlage des Regenrückhaltebeckens besteht. Das hierzu notwendige Entwässerungskonzept wird zurzeit erstellt.

 

Nach Einigung mit der Landesverkehrsbehörde wird das Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben.

 


Anlagen: