Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 19.03.2016.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt
dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
3. Gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO beschließt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das negative ordentliche Ergebnis
(-571.606,69 €) aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
gebildeten Rücklage gedeckt wird und das gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG das außerordentliche Ergebnis
(146.208,92 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2013
zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland am
29.03.2016 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 07.08.2017
bis 13.11.2017 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom
14.11.2017 festgehalten.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung zwei Prüfungsvermerke in den
Prüfungsbericht mit aufgenommen (Siehe Anlage Prüfungsbericht Seite 13 und 14).
Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 27 des Prüfungsberichts zu
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, was der Gemeinde Wiefelstede
bescheinigt, dass die gesetzlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Vorgaben
eingehalten wurden. Des Weiteren wird festgestellt, dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters
sprechen würden.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für einen
Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu
Überschussrücklagen bzw. die Verrechnung von Überschüssen des außerordentlichen
Haushalts mit Defiziten des ordentlichen Haushalts. Das Ergebnis des
Haushaltsjahres 2013 ist im ordentlichen Ergebnis mit -571.606,69 € negativ und
im außerordentlichen Ergebnis mit 146.280,92 € positiv. Es ergibt sich somit
ein Defizit in Höhe von -425.325,77 €.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass das negative ordentliche Ergebnis gemäß § 24 Abs. 1
Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) mit der ordentlichen
Überschussrücklage gedeckt und das außerordentliche Ergebnis der
außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird (siehe auch Anlage
Jahresabschluss 2013 S. 176 und 177).
Finanzierung:
./.
Anlagen: