Betreff
Jahresabschluss 2013
Vorlage
B/0989/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 19.03.2016.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

3.      Gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das negative ordentliche Ergebnis (-571.606,69 €) aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt wird und das gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG das außerordentliche Ergebnis (146.208,92 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2013 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland am 29.03.2016 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 07.08.2017 bis 13.11.2017 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom 14.11.2017 festgehalten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung zwei Prüfungsvermerke in den Prüfungsbericht mit aufgenommen (Siehe Anlage Prüfungsbericht Seite 13 und 14). Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 27 des Prüfungsberichts zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, was der Gemeinde Wiefelstede bescheinigt, dass die gesetzlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Vorgaben eingehalten wurden. Des Weiteren wird festgestellt, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen würden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für einen Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu Überschussrücklagen bzw. die Verrechnung von Überschüssen des außerordentlichen Haushalts mit Defiziten des ordentlichen Haushalts. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 ist im ordentlichen Ergebnis mit -571.606,69 € negativ und im außerordentlichen Ergebnis mit 146.280,92 € positiv. Es ergibt sich somit ein Defizit in Höhe von -425.325,77 €.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass das negative ordentliche Ergebnis gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) mit der ordentlichen Überschussrücklage gedeckt und das außerordentliche Ergebnis der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird (siehe auch Anlage Jahresabschluss 2013 S. 176 und 177).

 

 

 

 


Finanzierung:

 

./.

     


Anlagen: