Betreff
Erstellen eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede,
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
B/1032/2018
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Sachstandsbericht zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Wiefelstede zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die niedersächsischen Kommunen sind von Nds. Städte- und Gemeindebund per Rundschreiben vom 19.06.2017 (siehe Anlage) darüber informiert worden, dass entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Landes alle betroffenen Kommunen verpflichtet sind, bis spätestens 18.07.2018 einen Lärmaktionsplan unter Beachtung einer ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung zu erstellen. Hierüber sei das Umweltministerium zu unterrichten. Über die Angelegenheit wurde bereits in der VA-Sitzung am 10.07.2017 berichtet.

 

Bisherige Rechtsauffassung des Nds. Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz war, dass die Gemeinden entscheiden können, ob ein Lärmaktionsplan erstellt werden muss (siehe anl. Musteraktionsplan, Stand 10.07.2008). Den Gemeinden wurde empfohlen, ihre Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an einem Auslösekriterium zu prüfen. Als Auslösewert wurde ein Mittelungspegel von 70 dB tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) bzw. von 60 dB in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) für Hauptverkehrsstraßen und ein Mittelungspegel von 65 dB tagsüber und von 55 dB nachts für Hauptflugplätze empfohlen.

 

Es existieren leider nur wenige Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Bereich der Lärmaktionsplanung haben (z. B. Lärmkontor aus Hamburg). Da diese nicht aus der Region kommen und somit keinerlei Ortskenntnisse haben und aufgrund der engen Fristsetzung, hat die Verwaltung nach Alternativen gesucht und aufgrund eines Hinweises schließlich Kontakt zum Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes aus Schortens aufgenommen. Das Büro hatte beim Erstellen des Lärmaktionsplanes für die Stadt Leer mitgewirkt. Ein erstes Abstimmungsgespräch und die anschließende Beauftragung fanden am 04.07.2017 statt.

 


Die für Juni 2017 angekündigte Verkehrsmengenkarte (DTV 2015) steht erst seit Anfang September 2017 zur Verfügung. Anlässlich der jährlich stattfindenden Dienstbesprechung beim Landkreis Ammerland im Dezember letzten Jahres wurden zudem Unstimmigkeiten bei den Verkehrsdaten der Lärm-Hotspotanalyse für niedersächsische Kommunen festgestellt. Es wurde daher empfohlen, die Verkehrsdaten der DTV 2015 mit aktuellen Daten der Verkehrszählungen des Landkreises abzugleichen.

 

Das Büro hat die Verkehrsdaten am 19.02.2018 vom Landkreis erhalten und eine Hochrechnung auf das Jahr 2018 vorgenommen. Die relevanten Verkehrsbelastungen können der anliegenden Auswertung entnommen werden. Im nächsten Schritt müssen diese in ein Simulationsmodell des Gewerbeaufsichtsamtes in Hildesheim, welches die Lärmimmission im Gemeindegebiet berechnet, eingegeben werden. Ergeben sich hier Überschreitungen der zulässigen Werte, muss in einem Lärmaktionsplan aufgezeigt werden, wie die Lärmsituation verbessert werden kann.

 

Da die Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes angemessen beteiligt werden muss (§ 47 d BImSchG), kann die genannte Frist nicht eingehalten werden. Da die Verkehrsdaten verspätet vorgelegt wurden, ist jedoch davon auszugehen, dass auch andere niedersächsische Kommunen nicht fristgerecht liefern werden können.

 

Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat in einer Bürgermeister-Mail darauf hingewiesen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung eine Erwartungshaltung in der Bürgerschaft erwecken kann, die die Kommunen nicht erfüllen können, da mit den Plänen keine verbindlich durchsetzbaren Maßnahmen vorgegeben werden können (siehe Anlage). Gemeinden sind in der Regel nicht Träger der Baulast für problematische Bereiche.

 


Finanzierung:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

  


Anlagen: