hier: Sachstandsbericht
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede nimmt den Sachstandsbericht zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde
Wiefelstede zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
niedersächsischen Kommunen sind von Nds. Städte- und Gemeindebund per
Rundschreiben vom 19.06.2017 (siehe Anlage) darüber informiert worden, dass
entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Landes alle betroffenen
Kommunen verpflichtet sind, bis spätestens 18.07.2018 einen Lärmaktionsplan unter Beachtung einer ordnungsgemäßen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu erstellen. Hierüber sei das Umweltministerium zu
unterrichten. Über die Angelegenheit wurde bereits in der VA-Sitzung am
10.07.2017 berichtet.
Bisherige
Rechtsauffassung des Nds. Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz war, dass die
Gemeinden entscheiden können, ob ein Lärmaktionsplan erstellt werden muss
(siehe anl. Musteraktionsplan, Stand 10.07.2008). Den Gemeinden wurde
empfohlen, ihre Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
an einem Auslösekriterium zu prüfen. Als Auslösewert wurde ein Mittelungspegel
von 70 dB tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) bzw. von 60 dB in der Nachtzeit (22:00
bis 06:00 Uhr) für Hauptverkehrsstraßen und ein Mittelungspegel von 65 dB tagsüber
und von 55 dB nachts für Hauptflugplätze empfohlen.
Es
existieren leider nur wenige Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Bereich der
Lärmaktionsplanung haben (z. B. Lärmkontor aus Hamburg). Da diese nicht aus der
Region kommen und somit keinerlei Ortskenntnisse haben und aufgrund der engen
Fristsetzung, hat die Verwaltung nach Alternativen gesucht und aufgrund eines
Hinweises schließlich Kontakt zum Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes
aus Schortens aufgenommen. Das Büro hatte beim Erstellen des Lärmaktionsplanes
für die Stadt Leer mitgewirkt. Ein erstes Abstimmungsgespräch und die
anschließende Beauftragung fanden am 04.07.2017 statt.
Die
für Juni 2017 angekündigte Verkehrsmengenkarte (DTV 2015) steht erst seit
Anfang September 2017 zur Verfügung. Anlässlich der jährlich stattfindenden
Dienstbesprechung beim Landkreis Ammerland im Dezember letzten Jahres wurden
zudem Unstimmigkeiten bei den Verkehrsdaten der Lärm-Hotspotanalyse
für niedersächsische Kommunen festgestellt. Es wurde daher empfohlen, die Verkehrsdaten
der DTV 2015 mit aktuellen Daten der Verkehrszählungen des Landkreises
abzugleichen.
Das
Büro hat die Verkehrsdaten am 19.02.2018 vom Landkreis erhalten und eine
Hochrechnung auf das Jahr 2018 vorgenommen. Die relevanten Verkehrsbelastungen
können der anliegenden Auswertung entnommen werden. Im nächsten Schritt müssen
diese in ein Simulationsmodell des Gewerbeaufsichtsamtes in Hildesheim, welches
die Lärmimmission im Gemeindegebiet berechnet, eingegeben werden. Ergeben sich
hier Überschreitungen der zulässigen Werte, muss in einem Lärmaktionsplan
aufgezeigt werden, wie die Lärmsituation verbessert werden kann.
Da
die Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
angemessen beteiligt werden muss (§ 47 d BImSchG), kann die genannte Frist
nicht eingehalten werden. Da die Verkehrsdaten verspätet vorgelegt wurden, ist
jedoch davon auszugehen, dass auch andere niedersächsische Kommunen nicht
fristgerecht liefern werden können.
Der
Nds. Städte- und Gemeindebund hat in einer Bürgermeister-Mail darauf
hingewiesen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung eine Erwartungshaltung in der
Bürgerschaft erwecken kann, die die Kommunen nicht erfüllen können, da mit den
Plänen keine verbindlich durchsetzbaren Maßnahmen vorgegeben werden können
(siehe Anlage). Gemeinden sind in der Regel nicht Träger der Baulast für
problematische Bereiche.
Finanzierung:
Die
notwendigen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Anlagen: