hier: Maßnahmebeschluss für die OD-Spohle, Bushaltestelle "Hülsebusch"
Fahrtrichtung Conneforde
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der fristgerechten
Antragsstellung des Förderantrages an den ZVBN, Willy-Brandt-Platz 27, 28215
Bremen für die Errichtung eines Wartehäuschens inkl. Beleuchtung, der
Herrichtung des Wartehäuschens im Jahr 2019 mit einem Kostenvolumen i. H. v.
10.500,00 € und dem Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn Udo Gerd
Hülsebusch, Adelheidstraße 16 a, 26180 Rastede.
Auf den
barrierefreien Ausbau wird bei der Haltestelle „Hülsebusch“ in Richtung
Conneforde / Jaderberg verzichtet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
FBL
Siemen wurde durch den Spohler Bezirksvorsteher Herrn Tapken darauf aufmerksam
gemacht das Fahrgäste an der Bushlatestelle „Hülsebusch“ in Richtung Conneforde
/ Jaderberg ohne Unterstand und Beleuchtung im Regen stehen müssen.
Daraufhin
fand am 22.01.2018 ein gemeinsamer Ortstermin zwischen FBL Siemen,
Bezirksvorsteher Tapken, und dem angrenzenden Grundstückeigentümer Herrn
Hülsebusch statt.
Herr
Hülsebusch hat in diesem Gespräch signalisiert, der Gemeinde Wiefelstede, die
für die Errichtung eines Wartehäuschens erforderliche Fläche (rd. 20 m²)
langfristig und unentgeltlich auf Pachtbasis zur Verfügung zu stellen.
Da
die Wartehäuschen aus wirtschaftlichen Gründen gebündelt vom Zweckverband
Verkehrsbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) beschafft und bezuschusst werden,
wurden durch den Fachdienst Straßen, Wege, Plätze weitere Informationen vom
ZVBN zur nachträglichen Aufstellung eines Wartehäuschens eingeholt.
Wenn
die auszubauende Haltestelle u. a. von einer „großen Linie“ (in diesem Fall die Linie 330) angefahren
wird, dann wird die Errichtung eines Wartehäuschens mit max. 4.500,00 €
bezuschusst.
Im
Jahr 2016 lagen die Anschaffungskosten eines Wartehäuschens (wie an der
Haltestelle „Spohle“ Fahrtrichtung Oldenburg) bei rd. 6.500,00 € inkl.
Sitzbank, Abfallbehälter und Informationsvitrine. Hier sind noch die
Tiefbauarbeiten (Auskofferung, Neupflasterung), Aufstellung und Beleuchtung
hinzuzurechnen.
Die
Kosten für die Errichtung des Wartehäuschens wurden durch den Fachdienst
Straßen, Wege, Plätze mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen überschlägig
ermittelt:
Wartehäusschen
inkl. Ausstattung rd. 7.000,00 €
Aufstellung
+ Pflasterung rd. 3.000,00 €
Herstellung der Beleuchtung rd. 500,00 €
Brutto Kosten Gesamt
rd. 10.500,00 €
Um
die beschriebene Förderung für die Errichtung eines einfachen Wartehäuschens i.
H. v. 4.500,00 € zu erhalten, muss der Förderantrag bis 30.09.2018 bei dem
ZVBN, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen eingegangen sein.
Der
Ausbau darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides im Frühjahr 2019
beginnen.
Finanzierung:
Kosten:
Die
Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung eines Wartehäuschens erfolgt
im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2019 im Finanzhaushalt unter:
Wartehäuschen
= 7.000,00 €
Inv.-Nr.:
19.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 0392001
FR-Konto: 7871000
Pflasterarbeiten
+ Beleuchtung =
3.500,00 €
Inv.-Nr.:
19.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 0392502
FR-Konto: 7872000
Gesamt =
10.500,00 €
Zuschüsse Errichtung
Wartehäuschen
Die
Einplanung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt
2019
unter:
Förderung ZVBN = 4.500,00 €
Inv.-Nr.:
19.
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Bilanz.
Zugangskonto: 3133000
FR-Konto: 6133000
Anlagen: