Betreff
Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/1096/2018
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Bericht über die Schülerzahlen zur Kenntnis. 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in der Gemeinde Wiefelstede mit Stand von Oktober 2017 ist in der Schulausschusssitzung am 07.11.2017 ausführlich dargestellt und beraten worden.

 

Am 16.01.2018 haben die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag den als Anlage 1 beigefügten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung bildungspolitischer Ziele der Landesregierung, wie sie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU niedergelegt sind. Mit dem Gesetz sollen insbesondere folgende Bereiche Änderungen erfahren:

 

 

·         Umsetzung der Inklusion

·         Flexibilisierung des Einschulungsalters

·         Verlagerung der Sprachförderung

 

 

Am 08.02.2018 hat die Anhörung im Niedersächsischen Landtag stattgefunden. Dabei wurden sowohl die beabsichtigten Änderungen in § 64 Abs. 1 NSchG (Flexibilisierung des Einschulungsalters) und die Änderungen in § 64 Abs. 3 NSchG (Verlagerung der Sprachförderung von Grundschulen auf die Kindergärten) durch den Niedersächsischen Gemeindebund abgelehnt, „bis die Rahmenbedingungen und die Finanzierung der beabsichtigten Veränderungen in einer den kommunalen Interessen gerecht werdenden Weise geklärt sind“.

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 27.02.2018 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 06.03.2018 in Kraft.

 

 

 

 

Inklusion

Im Zuge der Inklusion sollen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet werden. Für den Förderschwerpunkt „Lernen“ sieht die bisherige Gesetzeslage eine schrittweise Auflösung vor, die dazu führt, dass die Förderschulen spätestens im Jahr 2022 den Betrieb einstellen würden. Eine Wahlmöglichkeit entfällt somit faktisch für die Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.

 

Die Gesetzesänderung sieht nunmehr einen längeren Übergangszeitraum vor. Die Schulbehörde soll auf Antrag des Schulträgers ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 genehmigen können, dass die am 31.07.2018 noch bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich 1 bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortgeführt werden können. Das bedeutet, dass entsprechend einer Genehmigung ab dem kommenden Schuljahr wieder die Einschulung in Klasse 5 möglich sein würde. Die Gemeinde Rastede hat auf Nachfrage zwischenzeitlich einen Antrag auf Fortführung der Förderschule „Am Voßbarg“ gestellt.

 

Flexibilisierung des Einschulungsalters

Bisher sind die Kinder schulpflichtig, die mit Beginn des Schuljahres das sechste Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Die Änderung sieht nunmehr vor, dass für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben werden kann, sofern die Erziehungsberechtigten dies schriftlich gegenüber der Schule erklären.

 

Diese Gesetzesänderung hat sowohl Auswirkungen auf den Rechtsanspruch zum Besuch eines Kindergartens als auch Auswirkungen auf die kommenden Einschulungen (Wahlmöglichkeit).

 

Die jeweiligen Kindertagesstätten haben im Rahmen einer Elternbefragung feststellen können, dass anhand der eingegangenen Rückantworten ca. 50 % der Eltern ihre Kinder noch weiterhin im Kindergarten belassen möchten (derzeitige Quote liegt jedoch bei ca. 25 % = von 40 Kindern liegen 9 Anträge vor). Eine endgültige Entscheidung durch die Eltern ist zum 01.08. eines Jahres erforderlich.

 

 

Sprachförderung

Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse für eine Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, im Jahr vor der Einschulung zu besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen verpflichtet werden.

 

Im Gesetz ist die Streichung des Wortes „schulischen“ vorgenommen worden, was dazu führt, dass Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung künftig auch außerhalb schulischer Verantwortung durchgeführt werden können. Hier werden Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagesstätten erwartet.

 

 

 

 

 

 

 

-----------------------------

 

Folgende Schülerzahlen wurden durch die Schulen der Gemeinde Wiefelstede für das Schuljahr 2018/2019 am 18.05.2018 bzw. 23.05.2018 mitgeteilt:

 

 

Grundschule Wiefelstede

Klasse

Schüler (Kopfzahl)

davon I-Kinder (Doppelzählung)

Schüler (Zählwert)

Jahrgang

Schüler (Zählwert)

SKG

7

0

7

SKG

7

Jg. 1

77

3

80

1

80

2a

19

2

21

2

86

2b

19

1

20

3

79

2c

20

2

22

4

92

2d

21

2

23

Insgesamt

344

3a

19

2

21

 

 

3b

16

1

17

 

 

3c

20

0

20

 

 

3d

20

1

21

 

 

4a

21

2

23

 

 

4b

21

3

24

 

 

4c

22

0

22

 

 

4d

21

2

23

 

 

Insgesamt

323

21

344

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberschule Wiefelstede

Klasse

Schüler (Kopfzahl)

davon I-Kinder (Doppelzählung)

Schüler (Zählwert)

Jahrgang

Schüler (Zählwert)

5a

20

11

31

5

93

5b

20

20

6

75

5c

21

21

7

96

5d

21

21

8*

99

6a

23

2

25

9*

112

6b

24

2

26

10*

88

6c

23

1

24

 

 

7a

23

1

24

Gym

 

7b

20

6

26

8a

20

7c

25

1

26

9a

20

7d

19

1

20

10a

15

8a (Gym)

20

20

Insgesamt

618

8b

20

1

21

 

 

8c

20

20

*ohne Gymn.

 

8d

20

3

23

 

 

8e

15

15

 

 

8f

20

20

 

 

9a (Gym)

19

1

20

 

 

9b

22

2

24

 

 

9c

24

24

 

 

9d

24

24

 

 

9e

13

4

17

 

 

9f

22

1

23

 

 

10a (Gym)

15

15

 

 

10b

22

22

 

 

10c

21

1

22

 

 

10d

22

1

23

 

 

10e

21

21

 

 

Insgesamt

579

39

618

 

 

 

 

 

 

Grundschule Metjendorf

Klasse

Schüler (Kopfzahl)

davon I-Kinder (Doppelzählung)

Schüler (Zählwert)

Jg. 1

79

0

79

Jg. 2

83

2

85

Jg. 3

85

1

86

Jg 4

74

1

75

Insgesamt

321

4

325

 

 

     


Anlagen: