Betreff
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Wiefelstede,
hier: Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
Vorlage
B/1143/2018
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede zu und beschließt, diesen öffentlich auszulegen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden. Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.

 

Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.

 

Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne erarbeitet werden. Hierüber wurde bereits in der Sitzung es Straßen- und Verkehrsausschusses am 15.02.2018 berichtet (siehe Vorlage Nr. B/1032/2018). Das seinerzeit beauftragte Ingenieurbüro konnte die Arbeiten aus personellen Gründen nicht weiterführen und hat stattdessen den Kontakt zum Büro RP Schalltechnik aus Osnabrück hergestellt. Dieses hat in der Vergangenheit bereits für verschiedene Kommunen in vergleichbarer Größe Lärmaktionspläne erstellt und verfügt somit über ausreichend Erfahrung (siehe www.rp-schalltechnik.de). Die Auftragserteilung erfolgte am 22.05.2018.


 

 

Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen ermittelt werden konnten. Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor, so dass erst nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen konnten.

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht, nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund werden im Lärmaktionsplan, der von der Gemeinde Wiefelstede aufgestellt wird, nur geringfüge Maßnahmen aufgeführt.

 

Dass aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, ändert nichts an dem grundsätzlich einzuhaltenden Termin 18.07.2018 für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne, da von den Gemeinden über das Land und den Bund entsprechende Meldungen an die EU erfolgen müssen und ansonsten ein Verfahren droht. Allerdings hat das Ministerium den Kommunen zugestanden, die Lärmaktionspläne erst bis November 2018 beim Land vorzulegen. Doch auch diese Frist wird von vielen Kommunen nicht eingehalten werden können.

 

Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes erarbeitet (siehe Anlage). Dieser wird von Herrn Pröpper in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach Anerkennung des Entwurfs ist die Öffentlichkeit zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, sich zu beteiligen (§ 47 d BImSchG). Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können Anhörungs- oder Erörterungstermine, Workshops, oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Seitens der Gemeinde Wiefelstede wird vorgesehen, die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von einem Monat werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich entsprechend dem Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung zu informieren und zu beteiligen.

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede am 17.12.2018 soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen und anschließend die Übersendung an das Ministerium erfolgen.


 


Finanzierung:

 

Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4.000 Euro stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.

  


Anlagen: