hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kreidewagens
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem SV Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines
Kreidewagens gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von max. 410,95 € (Drittelförderung) zu gewähren, sofern die Mittel im
Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellt werden können.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragte mit Schreiben vom 07.10.2017 die
Bezuschussung eines Kreidewagens und begründet dieses damit, dass der bisherige
Kreidewagen einen Schaden erlitten hat, dessen Reparatur einen Umfang von ca.
300 € nach sich ziehen würde. Die voraussichtlichen Kosten für einen neuen
Kreidewagen wurden im Antrag mit 1.344,70 € inkl. Mehrwertsteuer beziffert. Mit
Email vom 10.10.2017 wurde dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. der Antragseingang
bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 448,23 €, denkbar sei. Eine
vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Zur
Sport- und Kulturausschusssitzung am 23.10.2017 wurde durch den SVE Wiefelstede
ein schriftlicher Kostenvoranschlag nachgereicht, dessen Nettosumme unter
Anwendung der Sportförderungsrichtlinien (Mindestbetrag 1.000 € netto) keine
Bezuschussung mehr ermöglichte. Letztendlich war die Bezuschussung zu versagen.
Mit
Schreiben vom 10.11.2017 beantragt der SVE Wiefelstede nunmehr erneut die Beschaffung
eines Farbmarkierungswagens bzw. modifiziert seinen Antrag vom 07.10.2017 und
fügt das anliegende Angebot von Sport-Lines bei. Die Kosten für das nunmehr zu
beschaffende Modell belaufen sich auf 1.232,84 € inkl. Mehrwertsteuer. In der
Begründung zu seinem Antrag wird auf die zusätzlich erforderliche Spritzdüse
für eine schmalere Markierungsbreite verwiesen, über die dieses Modell
verfügt. Diese Breite wird genutzt um
Querspielfelder zu markieren damit die Linien sich optisch von den Linien der
Hauptfelder unterscheiden lassen.
Der
Antrag des SVE Wiefelstede wird verwaltungsseitig unterstützt. Durch den
modifizierten Antrag reduziert sich die Zuschusssumme auf 410,95 €
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2018 eingegangen (x)
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 410,95 € möglich.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 410,95 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2019
bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.
Anlagen: