Betreff
Sportföderungsprogramm 2019
hier: Antrag des SV Eintracht Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Kreidewagens
Vorlage
B/1144/2018
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SV Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Kreidewagens gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 410,95 € (Drittelförderung) zu gewähren, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellt werden können.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SV Eintracht Wiefelstede e.V. beantragte mit Schreiben vom 07.10.2017 die Bezuschussung eines Kreidewagens und begründet dieses damit, dass der bisherige Kreidewagen einen Schaden erlitten hat, dessen Reparatur einen Umfang von ca. 300 € nach sich ziehen würde. Die voraussichtlichen Kosten für einen neuen Kreidewagen wurden im Antrag mit 1.344,70 € inkl. Mehrwertsteuer beziffert. Mit Email vom 10.10.2017 wurde dem SV Eintracht Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 448,23 €, denkbar sei. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Zur Sport- und Kulturausschusssitzung am 23.10.2017 wurde durch den SVE Wiefelstede ein schriftlicher Kostenvoranschlag nachgereicht, dessen Nettosumme unter Anwendung der Sportförderungsrichtlinien (Mindestbetrag 1.000 € netto) keine Bezuschussung mehr ermöglichte. Letztendlich war die Bezuschussung zu versagen.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2017 beantragt der SVE Wiefelstede nunmehr erneut die Beschaffung eines Farbmarkierungswagens bzw. modifiziert seinen Antrag vom 07.10.2017 und fügt das anliegende Angebot von Sport-Lines bei. Die Kosten für das nunmehr zu beschaffende Modell belaufen sich auf 1.232,84 € inkl. Mehrwertsteuer. In der Begründung zu seinem Antrag wird auf die zusätzlich erforderliche Spritzdüse für eine schmalere Markierungsbreite verwiesen, über die dieses Modell verfügt.  Diese Breite wird genutzt um Querspielfelder zu markieren damit die Linien sich optisch von den Linien der Hauptfelder unterscheiden lassen.

 

Der Antrag des SVE Wiefelstede wird verwaltungsseitig unterstützt. Durch den modifizierten Antrag reduziert sich die Zuschusssumme auf 410,95 €

 

 

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

     1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2018 eingegangen                                    (x)

     2) Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                             (x)

     3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig      (x)

     4) Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                           (x)

     5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                                    (x)

    

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 410,95 € möglich.

 

 


 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 410,95 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.

 


Anlagen: