Betreff
Sportförderungsprogramm 2019
hier: Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Luftgewehrs
Vorlage
B/1146/2018
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 633,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2018 die Drittelförderung zur Beschaffung eines Luftgewehrs. Die voraussichtlichen Kosten werden mit 1.900 € inkl. MWST angegeben. Mit Email vom 02.07.2018 wurde dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 633,33 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2018 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Der Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Luftgewehrs ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes nach und nach ausgemustert werden müssen. Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 633,33 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 633,33 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.