hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Ballwurfmaschine (Tennisabteilung)
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. (Tennisabteilung)
zur Beschaffung einer Ballwurfmaschine gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 966,33 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Schreiben vom 19.06.2018 die höchstmögliche
Förderung zur Beschaffung einer Ballwurfmaschine für die Tennisabteilung. Die
voraussichtlichen Kosten werden zwischen 2.199,00 € bis 2.899,00 € inkl. MWST
angegeben. Mit Email vom 28.06.2018 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der
Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 966,33 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne
hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2018 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
einer Ballwurfmaschine ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass die vorhandene Ballwurfmaschine aus 1978 nicht mehr den
heutigen Anforderungen entspräche und ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei der
Bedienung der jetzigen Maschine bestünde. Verwaltungsseitig wird der Antrag des
TV Metjendorf 04 e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max.
966,33 € empfohlen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 966,33 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.