Betreff
Sportförderungsprogramm 2019
hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Ballwurfmaschine (Tennisabteilung)
Vorlage
B/1148/2018
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. (Tennisabteilung) zur Beschaffung einer Ballwurfmaschine gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 966,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Schreiben vom 19.06.2018 die höchstmögliche Förderung zur Beschaffung einer Ballwurfmaschine für die Tennisabteilung. Die voraussichtlichen Kosten werden zwischen 2.199,00 € bis 2.899,00 € inkl. MWST angegeben. Mit Email vom 28.06.2018 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 966,33 €, denkbar wäre. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2018 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Der Anträge auf Zuschussgewährung für die Anschaffung einer Ballwurfmaschine ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass die vorhandene Ballwurfmaschine aus 1978 nicht mehr den heutigen Anforderungen entspräche und ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei der Bedienung der jetzigen Maschine bestünde. Verwaltungsseitig wird der Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 966,33 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 966,33 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.