Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2019 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2019 bis 2022
hier: 1. Entwurf
Vorlage
B/1182/2018
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen zur Kenntnis und verweist diese an die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Haushaltsplanung 2019 wurde auch in diesem Jahr bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Die Fachdienste wurden aufgefordert der Finanzverwaltung die Mittelanmeldungen bis Mitte August vorzulegen. In der Planungsphase bis zum nunmehr erstellten ersten Haushaltsentwurf wurden einige Ansätze seitens der Finanzverwaltung bereits kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden einige Mittelanmeldungen reduziert oder Ansätze verschoben.

                                                                  

Der erste Haushaltsentwurf 2019 weist folgende planerische Ergebnisse aus:

 

ordentlicher Haushalt             =          - 1.808.500 €

außerordentlicher Haushalt    =              + 39.800 €

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Gesamt                                   =          - 1.768.700 €

 

Nach 2018 beginnt auch die Haushaltsplanung 2019 im ersten Entwurf mit einem erheblichen Defizit. Dieses fällt dabei deutlich höher aus, als mit der Haushaltsplanung 2018 angenommen. Die Folgejahre weisen erfreulicherweise einen Überschuss in Höhe von 1.044.600 € aus.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2019 kurz erläutert. Zugrunde liegen die Orientierungsdaten aus Juli 2018. Einzelheiten ergeben sich bei den einzelnen Steuerarten.

 

Im Bereich der Realsteuern wurde, mit Ausnahme der Gewerbesteuer, für die Ansätze 2019 das voraussichtliche Anordnungssoll 2019 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 193.600 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2019 die oben genannten Orientierungsdaten mit einer jährlichen Steigerung von 1,5 % angewandt und für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt  2.272.300 € eingeplant. Bei der Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2019 das voraussichtliche Anordnungssoll 2019 angesetzt. Auf das voraussichtliche Anordnungssoll wird aufgrund der guten konjunkturellen Lage ein weiterer Mehrertrag in Höhe von rund 500.00 € erwartet. Somit liegt der Ansatz der Gewerbesteuer aktuell bei 5.300.000 €. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten entsprechend angewendet. Die Gewerbesteuerumlage beträgt in 2019 1.092.200 €. Bei der Gewerbesteuerumlage ist zu beachten, dass diese sich planerisch ab 2020 deutlich von 68 % auf 35 %, bezogen auf den Steuermessbetrag, reduzieren wird. Dies ist darin begründet, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage (der sog. Kommunal-Soli) zur Beteiligung der Kommunen an den Lasten der deutschen Einheit Ende 2019 ausläuft. Die in 2020 zu zahlende Gewerbesteuerumlage wurde mit 581.800 € eingeplant. Fraglich ist allerdings, ob eine Entlastung der Kommunen auch zu  100 % aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage erfolgen wird.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2019 auf 250.000 € angehoben. Seit dem Jahr 2017 erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis. Der erhöhte Ansatz ist auf konstante Erträge zurückzuführen.

 

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2019 ist u.a. die Steuereinnahmekraft der Quartale IV/2017 bis III/2018 zugrunde zu legen. Die Steuereinnahmekraft hat sich im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr aufgrund der guten Ertragslage, welche allerdings zum großen Teil aus Einmaleffekten rührt, deutlich erhöht. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem Planansatz 2018 ist ein Rückgang von rund 1.146.700 € auf nunmehr 1.662.900 € zu verzeichnen. Hinsichtlich des Grundbetrages  wurden auch in diesem Jahr nicht die vollen Steigerungen gemäß den Orientierungsdaten angenommen, sondern lediglich die Hälfte  des für 2019 angegebenen Steigerungssatzes. Aufgrund der vorgenannten erhöhten Steuereinnahmekraft, aber der gleichzeitig sinkenden Schlüsselzuweisungen, ergeben sich gleichwohl Mehrbelastungen bei der Kreisumlage in Höhe von 356.300 € auf nunmehr 5.985.100 €.

 

Für die Berechnung der Einkommenssteuer wurden die Werte der Orientierungsdaten mit einer Steigerungsrate von 6,1 % zugrunde gelegt. Im Verhältnis zum Planansatz 2018 erhöht sich der Ansatz der Einkommenssteuer in 2018 um rund 564.800 € auf nun 7.858.400 €.

 

Die Werte der Orientierungsdaten aus Juli 2018 wurden auch für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt und führen zu einer Verringerung der Erträge. Gegenüber dem Planansatz 2017 verringert sich die Erwartung bei der Umsatzsteuer für 2018 um rund 85.600 € auf nunmehr 923.500 €.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 242.400 € gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 6.054.600 €. Davon entfallen rund 823.900 € auf die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen. Hier gibt es diverse Instandhaltungsmaßnahmen in den verschiedenen gemeindeeigenen Gebäuden. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen werden in der Bauausschusssitzung am 19.11.2018 vorgestellt.

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Steuern und vor allen Dingen die Zuweisungen bis zum zweiten Haushaltsentwurf weiter entwickeln. Insbesondere die zweite Steuerschätzung sowie die Festlegung des vorläufigen Grundbetrages im November werden hier gegebenenfalls noch zu Veränderungen führen.

 

Für die Aufwandsseite werden die einzelnen Fachdienste nochmals aufgefordert, die gemeldeten Ansätze kritisch zu hinterfragen.

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im Finanzplanungszeitraum insgesamt betrachtet von positiven Entwicklungen aus, auch wenn sich das Jahr 2019 noch mit einem Defizit in Höhe von 381.000 € präsentiert. Dies ist bezogen auf das Jahr 2019 insofern kritisch zusehen, als das die Tilgungsleistungen üblicherweise durch einen Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden müssen. Ferner kann durch das bestehende Defizit kein Beitrag zu den geplanten Investitionsmaßnahmen geliefert werden.

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind u.a. Mittel für Ankäufe von Wohnbau-  und Gewerbeflächen in Höhe von 210.800 € vorgesehen. Für Baumaßnahmen sind investive Mittel in Höhe von 7.203.600 € vorgesehen. Bei den größten Maßnahmen handelt es sich um den Ersatzneubau der Zweifeldsporthalle in Metjendorf und der Erweiterung der Grundschule Metjendorf. Im Bereich Tiefbau werden diverse alte Regenwasserkanäle und Straßen erneuert sowie Erschließungen durchgeführt.  Die weiteren investiven Einzahlungen und Auszahlungen können dem beigefügten Investitionsprogramm entnommen werden.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die vorhandenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von knapp 400.000 € führen würde. Im Zuge der weiteren Haushaltsplanung sind erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Defizit deutlich zu senken. Hier sind nach Auffassung der Verwaltung auch Entscheidungen zu treffen, die zu einer deutlich verbesserten Ertragslage führen. Mit dem zweiten Haushaltsplanentwurf wäre dann festzulegen, in welcher Höhe Darlehensaufnahmen eingeplant werden sollen und wie die Ertragslage verbessert werden kann und soll.

 

Ohne entsprechende Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2019 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 7.185.900 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand rund 6.865.100 € liquide Mittel abfließen, was haushaltspolitisch bedenklich ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den Fraktionen und weiteren Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der zweiten Finanzausschusssitzung vorgestellt.

     


Finanzierung:

 

-/-  

  


Anlagen: