hier: Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat stimmt den Erhöhungen der
Verpflichtungsermächtigungen zu:
Erhöhung der VE 17.003 – Straßenendausbau
BPL 123/I – Bokel, Alter Mühlenweg, von 74.400,00 € um 18.300,00 € auf
92.700,00 €
Erhöhung der VA 17.001 – Straßenendausbau
BPL 103/I – Metjendorf, An der Alexanderheide, von 118.300,00 € um 106.100,00 €
auf 224.400,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
BPL 123/I – Bokel, Alter Mühlenweg
Die
Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 123/I – Bokel,
Alter Mühlenweg, wurden im August 2017 als Gesamtmaßnahme (Erst- u. Endausbau)
aus-geschrieben.
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 beschlossen, die
Tiefbauarbeiten für den Erst- und Endausbau (Straßenbau, RW-Kanalisation, RRB
und Beleuchtung) an die Firma Dennis Schütt Straßen- u. Tiefbau GmbH, Woldweg 6
b, 26160 Bad Zwischenahn, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 259.624,40 € zu
vergeben.
Die
in den Haushalt 2017 ff für die Durchführung der Gesamtmaßnahme eingeplanten Haushaltsmittel
wurden an das Ausschreibungsergebnis angepasst.
Leider
wurde es seinerzeit versäumt, mit der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
auch die erforderliche Erhöhung der unter VE 17.003 (Straßenendausbau BPL 123/I
– Inv.-Nr. 17.0003) eingeplanten Verpflichtungsermächtigung über 74.400,00 €
(gem. Kostenschätzung) um 18.300,00 € auf 92.700,00 € beschließen zu lassen.
Dieses soll hiermit nachgeholt werden.
BPL 103/I – Metjendorf, An der Alexanderheide
Die
Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 103/I –
Metjendorf, An der Alexanderheide wurde Ende 2017 als Gesamtmaßnahme (Erst- u.
Endausbau) ausgeschrieben.
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, die
Tiefbauarbeiten für den Erst- und Endausbau (Straßenbau, RW-Kanalisation, RRB
und Beleuchtung) an die Fa. Dennis Schütt Straßen- u. Tiefbau GmbH, Woldweg 6
b, 26160 Bad Zwischenahn, zum Bruttoangebotspreis zu vergeben.
Die
in den Haushalt 2017 ff für die Durchführung der Gesamtmaßnahme eingeplanten Haushaltsmittel
wurden an das Ausschreibungsergebnis angepasst.
Leider
wurde es seinerzeit versäumt, mit der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
auch die erforderliche Erhöhung der unter VE 17.001 (Straßenendausbau BPL 103/I
– Inv.-Nr. 17.0007) eingeplanten Verpflichtungsermächtigung über 118.300,00 €
(gem. Kostenschätzung) um 106.100,00 € auf 224.400,00 € beschließen zu lassen.
Dieses soll hiermit nachgeholt werden.
Finanzierung:
Die
Deckung der Erhöhung der VE 17.003 um 18.300,00 € kann durch die Reduzierung
der VE 17.009 (Feuerwehrfahrzeug Feuerwehr Gristede – Inv.-Nr. 99.0129 –
Kostenstelle 10400 – Kostenträger 126105 – bilanz. Zugangskonto 0610002 –
FR-Konto 7831110) erfolgen.
Die
Deckung der Erhöhung der VE 17.001 um 106.100,00 € kann ebenfalls durch die
Reduzierung der VE 17.009 (Feuerwehrfahrzeug Feuerwehr Gristede- Inv.-Nr.
99.0129 – Kostenstelle 10400-Kostenträger 126105 – bilanz. Zugangskonto 0610002
– FR-Konto 7831110) erfolgen.
Anlagen: