Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Antrag des Diakonisches Werkes Wiefelstede e.V. teilweise
zuzustimmen. Die Kosten, die für die Eingruppierung der Erzieherinnen auf
Zweitkraftstellen im TVöD SuE 8a in den Außenstellen Gristede und Spohle
anfallen, werden innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen
akzeptiert.
Dem Antrag des Vereins für
Kinder e.V. wird ebenfalls zugestimmt. Die Kosten der Eingruppierung von
Erzieherinnen, die nicht als Erstkraft eingesetzt sind, im TVöD SuE 8 a werden
innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen akzeptiert.
Die Träger sind darauf
hinzuweisen, dass bei Neueinstellungen bzw. Neubesetzungen dieser Stellen
möglichst Fachkräfte mit Sozialassistenten-Ausbildung zu berücksichtigen sind.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
In den Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede ist es derzeit üblich, dass die Erstkräfte in den Gruppen, die laut Kindertagesstättengesetz Erzieherinnen sein müssen, in der Vergütungsgruppe S 8a des TVöD-SuE (sozial- und Erziehungsdienst) eingruppiert sind. Zweit- und Drittkräfte (Krippen) in den Gruppen, egal ob mit der Ausbildung als Erzieherin oder geringer qualifiziert als Sozialassistentin (frühere Kinderpflegerinnen), werden in S 3 bzw. in S 4 eingruppiert. Eine Eingruppierung in S 4 wurde von der kirchlichen Mitarbeitervertretung im Ammerland vor der Schiedsstelle Hannover für die Sozialassistenten in kirchlichen KiTas in Bad Zwischenahn erstritten. Es ist davon auszugehen, dass alle kirchlichen Träger im Ammerland, sofern sie diese Eingruppierung noch nicht übernommen haben, von der Mitarbeitervertretung gedrängt werden, diesem Schiedsspruch zu folgen.
Zurzeit liegen der Gemeinde Anträge der Kindertagesstättenträger
·
Diakonisches
Werk e, V. (Kindertagesstätte am Breeden mit den Außenstellen Spohle und
Gristede, Hort und Kindergarten Thienkamp)
·
Verein
für Kinder e. V. (Krippe und Kindergarten Heinrich Kunst in Ofenerfeld)
vor, in denen die Gemeinde gebeten wird, der Eingruppierung von
ausgebildeten Erzieherinnen auf Zweitkraftstellen in die Vergütungsgruppe S 8
a zuzustimmen. (Anlagen)
Begründet wird dieses Anliegen
·
durch die
partnerschaftliche Betreuung der Kinder als Team und sowie gleichwertige
Aufteilung der Tätigkeiten der Erst- und Zweitkräfte
·
durch
den Fachkräftemangel, insbesondere bei Sozialassistentinnen
·
durch
die bessere Einsatzmöglichkeit von Erzieherinnen (können Erstkräfte vertreten)
·
durch
die Praxis der nahegelegenen Stadt Oldenburg, die seit August 2015 diese
Eingruppierung allen KiTa-Trägern schon ermöglicht
Bislang wird das Fachpersonal in allen KiTas in der Gemeinde Wiefelstede
nach dem TVöd SuE vergütet. Der neue KiTa-Träger AWO bezahlt nach einem
Haustarif, eine Angleichung zum TVöD wird angestrebt. Innerhalb des TVöD SuE
beträgt der Brutto-Vergütungsunterschied zwischen Erzieherinnen und
Sozialassistentinnen durchschnittlich ca. 300 Euro monatlich bei einer
Vollzeitstelle, individuell abweichend je nach Erfahrungsstufe. Die
Arbeitgeberbrutto-Differenz beläuft sich auf durchschnittlich ca. 500,00 Euro
monatlich.
Eine Umfrage bei den anderen Ammerländer Kommunen ergab, dass auch hier
unterschiedlich verfahren wird. Einige Fachkräfte/Erzieherinnen eines Trägers
im Ammerland hatten ein Klageverfahren hierzu beim Arbeitsgericht Oldenburg
gewonnen. Entscheidend für die Eingruppierung der Erzieherin als Zweitkraft im
Tarifgefüge des TVöD ist neben der persönlichen Voraussetzung (Qualifikation)
die Tätigkeit in den KiTa-Gruppen, die in der Realität ausgeübt wird. Es ist
insofern zu hinterfragen, ob Erst- und Zweitkraft in der Gruppe unterschiedliche
Aufgaben und Tätigkeiten haben, oder ob die Tätigkeiten gleichwertig aufgeteilt
sind. Dieses kann vom Träger der Einrichtung durch Konzeption,
Dienstvereinbarungen, Arbeitsplatzbeschreibungen etc. vorgegeben werden.
Antrag Diakonisches Werk Wiefelstede e.V.
Für alle Kindertagesstättenträger in Wiefelstede, die der ev. Kirche
angehören, gilt eine Dienstvereinbarung für alle pädagogisch Mitarbeitenden in
Kindertagesstätten von 2016, in der u.a. explizit geregelt ist, welche Aufgaben
und Verantwortungen Erstkräfte und Zweit-oder Drittkräfte in den Gruppen zu
leisten haben. Für letztgenannte gilt: „Sie arbeitet in ihrer Gruppe auf
Anweisung und in Absprache mit der Gruppenleitung und ergänzt deren pädagogische
Tätigkeit.“ Die pädagogische Verantwortung dieser Kräfte wird im Weiteren im
Gegensatz zu den Erstkräften auch abgeschwächt dargestellt. Da die
Dienstvereinbarung bindend ist, muss von einer unterschiedlichen Wertigkeit der
Tätigkeiten ausgegangen werden.
Allerdings sind die Arbeitsplätze und Tätigkeiten in einer eingruppigen
Außenstelle (hier in Spohle und Gristede) anders zu sehen und die
Dienstvereinbarung kann in größeren Teilen gar nicht zum Zuge kommen. Zum einen
dadurch, dass die Leitung der KiTa am Breeden nicht vor Ort ist und zum
Beispiel schwierige Elterngespräche oder Konfliktsituationen in der Gruppe
nicht ad hoc begleiten kann. Hier teilen sich beide Gruppenkräfte
eigenverantwortlich und eigenständig als Team die Verantwortung in der
Betreuung der Kinder und in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Angebote für
die 25 Kinder in Teil-Gruppen finden oft örtlich getrennt voneinander statt
(z.B. in Gristede als Bewegungskindergarten mit einer Kleingruppe in der
Sporthalle).
Nur in der Außenstelle Gristede ist zurzeit eine Erzieherin als
Zweitkraft mit 35 Wochenstunden beschäftigt, und nur diese erfüllt die
persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach S 8 a. Die höhere
Eingruppierung dieser Mitarbeiterin würde Kosten in Höhe von 6.130,00 Euro jährlich verursachen.
Die Zweitstelle in der Außengruppe Spohle ist mit einer Sozialassistentin
besetzt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Diakonischen
Werkes Wiefelstede e.V. teilweise zu entsprechen. Erzieherinnen auf
Zweitkraftstellen in den Außengruppen Spohle und Gristede sollen aufgrund der
besonderen Situation in den Arbeits- und Tätigkeitsabläufen in den Tarif TVöD
SuE 8 a eingruppiert werden können.
Antrag Verein für Kinder e.V.
Die Konzeption des Vereins für die Arbeit in den Kindertagesstätten
beinhaltet die gleichwertige Aufteilung der Tätigkeiten aller Mitarbeiter in
den pädagogischen Teams und wird in den Strukturen der Zusammenarbeit im Verein
auch seit 2014 so dargestellt.
„Das Leitbild des Vereins für Kinder e.V. sieht eine möglichst
gleichberechtigte Zusammenarbeit im Team der Gruppen vor. Dementsprechend sind
klassische Leitungsfunktionen nicht auf einzelne MitarbeiterInnen in den
Gruppen übertragen. Da es sich in der Regel um kleine Teams handelt, soll so
die gemeinsame Verantwortung gestärkt werden.“….“ Die jeweiligen Verantwortungsbereiche
und Zuständigkeiten müssen im Team verabredet werden. Die pädagogische
Gesamtverantwortung trägt das Team gemeinsam.“ (Auszug aus dem Krippenkonzept)
Zurzeit sind in der Heinrich-Kunst-Krippe in Ofenerfeld 77
Zweitkraft-Wochenstunden von Erzieherinnen besetzt. Die Eingruppierung dieses
Personals als Erzieherin würde zu Mehrkosten von rund 10.000 Euro jährlich
führen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Vereins für Kinder
e.V. zu entsprechen. Auch Erzieherinnen, die nicht auf Erstkraftstellen
arbeiten, können als Erzieherinnen in TVöD SuE 8 a eingruppiert werden.
Finanzierung:
Die entstehenden Mehrkosten müssten in die Haushaltsplanungen 2019 mit
aufgenommen werden.
Anlagen: