Betreff
Eingruppierung von Erzieherinnen als Zweitkräfte in den Kindertagesstätten
Vorlage
B/1204/2018
Aktenzeichen
FB II Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag des Diakonisches Werkes Wiefelstede e.V. teilweise zuzustimmen. Die Kosten, die für die Eingruppierung der Erzieherinnen auf Zweitkraftstellen im TVöD SuE 8a in den Außenstellen Gristede und Spohle anfallen, werden innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen akzeptiert.

 

Dem Antrag des Vereins für Kinder e.V. wird ebenfalls zugestimmt. Die Kosten der Eingruppierung von Erzieherinnen, die nicht als Erstkraft eingesetzt sind, im TVöD SuE 8 a werden innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen akzeptiert.

 

Die Träger sind darauf hinzuweisen, dass bei Neueinstellungen bzw. Neubesetzungen dieser Stellen möglichst Fachkräfte mit Sozialassistenten-Ausbildung zu berücksichtigen sind.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In den Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede ist es derzeit üblich, dass die Erst­kräfte in den Gruppen, die laut Kindertagesstättengesetz Erzieherinnen sein müssen, in der Vergütungsgruppe S 8a des TVöD-SuE (sozial- und Erziehungsdienst) eingruppiert sind. Zweit- und Drittkräfte (Krippen) in den Gruppen, egal ob mit der Ausbildung als Erzieherin oder geringer qualifiziert als Sozialassistentin (frühere Kinderpflegerinnen), werden in S 3 bzw. in S 4 eingruppiert. Eine Eingruppierung in S 4 wurde von der kirchlichen Mitarbeiter­vertretung im Ammerland vor der Schiedsstelle Hannover für die Sozialassistenten in kirchli­chen KiTas in Bad Zwischenahn erstritten. Es ist davon auszugehen, dass alle kirchlichen Träger im Ammerland, sofern sie diese Eingruppierung noch nicht übernommen haben, von der Mitarbeitervertretung gedrängt werden, diesem Schiedsspruch zu folgen.

 

Zurzeit liegen der Gemeinde Anträge der Kindertagesstättenträger

 

·           Diakonisches Werk e, V. (Kindertagesstätte am Breeden mit den Außenstellen Spohle und Gristede, Hort und Kindergarten Thienkamp)

 

·           Verein für Kinder e. V. (Krippe und Kindergarten Heinrich Kunst in Ofenerfeld)

 

vor, in denen die Gemeinde gebeten wird, der Eingruppierung von ausgebildeten Erzieherin­nen auf Zweitkraftstellen in die Vergütungsgruppe S 8 a zuzustimmen. (Anlagen)

 

Begründet wird dieses Anliegen

·           durch die partnerschaftliche Betreuung der Kinder als Team und sowie gleichwertige Aufteilung der Tätigkeiten der Erst- und Zweitkräfte

·           durch den Fachkräftemangel, insbesondere bei Sozialassistentinnen

·           durch die bessere Einsatzmöglichkeit von Erzieherinnen (können Erstkräfte vertreten)

·           durch die Praxis der nahegelegenen Stadt Oldenburg, die seit August 2015 diese Eingruppie­rung allen KiTa-Trägern schon ermöglicht

Bislang wird das Fachpersonal in allen KiTas in der Gemeinde Wiefelstede nach dem TVöd SuE vergütet. Der neue KiTa-Träger AWO bezahlt nach einem Haustarif, eine Angleichung zum TVöD wird angestrebt. Innerhalb des TVöD SuE beträgt der Brutto-Vergütungsunter­schied zwischen Erzieherinnen und Sozialassistentinnen durchschnittlich ca. 300 Euro monatlich bei einer Vollzeitstelle, individuell abweichend je nach Erfahrungsstufe. Die Arbeitgeberbrutto-Differenz beläuft sich auf durchschnittlich ca. 500,00 Euro monatlich.

 

Eine Umfrage bei den anderen Ammerländer Kommunen ergab, dass auch hier unterschied­lich verfahren wird. Einige Fachkräfte/Erzieherinnen eines Trägers im Ammerland hatten ein Klageverfahren hierzu beim Arbeitsgericht Oldenburg gewonnen. Entscheidend für die Ein­gruppierung der Erzieherin als Zweitkraft im Tarifgefüge des TVöD ist neben der persönli­chen Voraussetzung (Qualifikation) die Tätigkeit in den KiTa-Gruppen, die in der Realität ausgeübt wird. Es ist insofern zu hinterfragen, ob Erst- und Zweitkraft in der Gruppe unter­schiedliche Aufgaben und Tätigkeiten haben, oder ob die Tätigkeiten gleichwertig aufgeteilt sind. Dieses kann vom Träger der Einrichtung durch Konzeption, Dienstvereinbarungen, Arbeitsplatzbeschreibungen etc. vorgegeben werden.

 

Antrag Diakonisches Werk Wiefelstede e.V.

Für alle Kindertagesstättenträger in Wiefelstede, die der ev. Kirche angehören, gilt eine Dienstvereinbarung für alle pädagogisch Mitarbeitenden in Kindertagesstätten von 2016, in der u.a. explizit geregelt ist, welche Aufgaben und Verantwortungen Erstkräfte und Zweit-oder Drittkräfte in den Gruppen zu leisten haben. Für letztgenannte gilt: „Sie arbeitet in ihrer Gruppe auf Anweisung und in Absprache mit der Gruppenleitung und ergänzt deren pädago­gische Tätigkeit.“ Die pädagogische Verantwortung dieser Kräfte wird im Weiteren im Gegensatz zu den Erstkräften auch abgeschwächt dargestellt. Da die Dienstvereinbarung bindend ist, muss von einer unterschiedlichen Wertigkeit der Tätigkeiten ausgegangen werden.

 

Allerdings sind die Arbeitsplätze und Tätigkeiten in einer eingruppigen Außenstelle (hier in Spohle und Gristede) anders zu sehen und die Dienstvereinbarung kann in größeren Teilen gar nicht zum Zuge kommen. Zum einen dadurch, dass die Leitung der KiTa am Breeden nicht vor Ort ist und zum Beispiel schwierige Elterngespräche oder Konfliktsituationen in der Gruppe nicht ad hoc begleiten kann. Hier teilen sich beide Gruppenkräfte eigenverantwortlich und eigenständig als Team die Verantwortung in der Betreuung der Kinder und in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Angebote für die 25 Kinder in Teil-Gruppen finden oft örtlich getrennt voneinander statt (z.B. in Gristede als Bewegungskindergarten mit einer Kleingruppe in der Sporthalle).

 

Nur in der Außenstelle Gristede ist zurzeit eine Erzieherin als Zweitkraft mit 35 Wochen­stunden beschäftigt, und nur diese erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingrup­pierung nach S 8 a. Die höhere Eingruppierung dieser Mitarbeiterin würde Kosten in Höhe von 6.130,00 Euro jährlich verursachen.

 

Die Zweitstelle in der Außengruppe Spohle ist mit einer Sozialassistentin besetzt. Verwal­tungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Diakonischen Werkes Wiefelstede e.V. teil­weise zu entsprechen. Erzieherinnen auf Zweitkraftstellen in den Außengruppen Spohle und Gristede sollen aufgrund der besonderen Situation in den Arbeits- und Tätigkeitsabläufen in den Tarif TVöD SuE 8 a eingruppiert werden können.

 

Antrag Verein für Kinder e.V.

Die Konzeption des Vereins für die Arbeit in den Kindertagesstätten beinhaltet die gleich­wertige Aufteilung der Tätigkeiten aller Mitarbeiter in den pädagogischen Teams und wird in den Strukturen der Zusammenarbeit im Verein auch seit 2014 so dargestellt.

„Das Leitbild des Vereins für Kinder e.V. sieht eine möglichst gleichberechtigte Zusammen­arbeit im Team der Gruppen vor. Dementsprechend sind klassische Leitungsfunktionen nicht auf einzelne MitarbeiterInnen in den Gruppen übertragen. Da es sich in der Regel um kleine Teams handelt, soll so die gemeinsame Verantwortung gestärkt werden.“….“ Die jeweiligen Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten müssen im Team verabredet werden. Die päda­gogische Gesamtverantwortung trägt das Team gemeinsam.“ (Auszug aus dem Krippenkon­zept)

 

Zurzeit sind in der Heinrich-Kunst-Krippe in Ofenerfeld 77 Zweitkraft-Wochenstunden von Erzieherinnen besetzt. Die Eingruppierung dieses Personals als Erzieherin würde zu Mehr­kosten von rund 10.000 Euro jährlich führen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Vereins für Kinder e.V. zu entspre­chen. Auch Erzieherinnen, die nicht auf Erstkraftstellen arbeiten, können als Erzieherinnen in TVöD SuE 8 a eingruppiert werden.

 

     


Finanzierung:

 

Die entstehenden Mehrkosten müssten in die Haushaltsplanungen 2019 mit aufgenommen werden.

     


Anlagen: