hier: Maßnahmebeschlüsse
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die in
der Anlage 1 aufgeführten Unterhaltungs-maßnahmen in 2019 mit den jeweils
aufgeführten Kostenvolumen und beauftragt die Verwaltung, die
Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend der Vergaberichtlinien auszu-schreiben und
durchzuführen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die in
der Anlage 2 aufgeführten Investitonen in 2019 mit den jeweils aufgeführten
Kostenvolumen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der
Vergaberichtlinien auszuschreiben und durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2019 wurden vom Fachdienst Straßen,
Wege, Plätze verschiedene Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für 2019
angemeldet. Einzelheiten zu den einzelnen Maßnahmen incl. der kalkulierten
Haushaltsmittel können der Anlage 1 –
Auflistung der Unterhaltungsmaßnahmen und der Anlage 2 – Auflistung der Investitionen entnommen werden. Der
Einplanung der Haushaltsmittel für die in den Listen aufgeführten Maßnahmen
wurde bereits im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2019 im
Finanzausschuss am 18.09.2018 zugestimmt.
Der
Übersichtlichkeit wegen wird darauf verzichtet, für jede einzelne Maßnahme eine
Beratungsvorlage für die Herbeiführung des Maßnahmebeschlusses zu erstellen.
Die
Beschlussfassung über die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sollte
insgesamt für alle aufgeführten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
erfolgen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Rahmen
der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2019 unter den in der Anlage 1 aufgeführten
Kostenstellen/Kostenträgern im Ergebnishaushalt angemeldet.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen wurden im Rahmen der
Mittelanmeldungen zum Haushalt 2019 unter den in der Anlage 2 aufgeführten
Inv-Nrn./Kostenstellen/Kostenträgern im Finanzhaushalt angemeldet.
Anlagen: