Betreff
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Wiefelstede,
hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Beschluss des Lärmaktionsplans
Vorlage
B/1211/2018
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den als Anlage beigefügten Lärmaktionsplan.


 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hierrüber wurde bereits berichtet (siehe Vorlage B/1143/2018).

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2018 dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat in der Zeit vom 13.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 öffentlich ausgelegen. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 05.09.2018 und auf der Internetseite der Gemeinde in der Zeit vom 05.09.-15.10.2018. Die betroffenen Behörden, der Landkreis Ammerland als Straßenverkehrsbehörde und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wurden mit Schreiben vom 04.09.2018 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung unterrichtet.

 


 

 

Während des Auslegungszeitraumes sind nachfolgende Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen, zu denen die Verwaltung folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet:

 

Landkreis Ammerland (E-Mail vom 12.10.2018):

 

„Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wiefelstede wurde zur Kenntnis genommen.

 

Anregungen werden nicht vorgebracht; es stellt sich lediglich die Frage, ob im Kapitel 6 die Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 826 anstatt der L 846 gemeint sein könnte.“

 

Abwägungsvorschlag:  Es handelt sich hier tatsächlich um die L 826. Der redaktionelle Hinweis wird beachtet.

 

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

 

„Die NLStBV - OL ist ständig bestrebt, im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Rahmen der Zuständigkeit sowie der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konkrete bauliche und verkehrliche Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des klassifizierten Straßennetzes zu planen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund können auch evtl. Lärmbetroffenheiten minimiert werden.“

 

Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Von privater Seite sind während der Auslegungszeit keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

In der Endfassung des Lärmaktionsplanes wurde außerdem aus redaktionellen Gründen das Kapitel 5 "Mitwirkung der Öffentlichkeit" (neu: Kapitel 11) hinter das Kapitel 11 „Langfristige Strategien“ (neu: Kapitel 10) verschoben.

 

Der Lärmaktionsplan wird nach Beschlussfassung im Gemeinderat über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz an die EU weitergeleitet. Er ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.

  


Finanzierung:

 

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Anlagen: